Sich um Rechte erkundigen während der Arbeit

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ph1l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sich um Rechte erkundigen während der Arbeit

Hallo,

Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Gleitzeitkraft im Rathaus. ich hatte jetzt schon einige Zusammenstöße mit meinem Vorgesetzten, da er gerne mal Regeln Aufstellt aber beim Thema Arbeitsrecht allergisch reagiert. Wenn ich mich um meine Rechte erkundigen möchte und zu ihm eine Frage hab, blockiert er mich mit der Aussage das ich das in meiner Freizeit zu machen habe und arbeiten soll. An sich handelt es um 5 min Nachforschungen. Hat er damit recht oder hab ich ein Recht darauf mich meiner Rechte in Kenntnis zu setzen? Ich war beim alten Arbeitgeber im Betriebsrat, da war die Frage der Arbeitszeit noch eine leichtere. Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
Wenn ich mich um meine Rechte erkundigen möchte und zu ihm eine Frage hab, blockiert er mich mit der Aussage das ich das in meiner Freizeit zu machen habe und arbeiten soll.

Es kommt mal wieder darauf an: was du zu arbeiten hast; wenn deine Arbeit mit Recht und speziell Arbeitsrecht zu tun hat, sollten Fragen an den Chef möglich sein.
Wenn es sich aber darum handelt, dass du dich in deinen Rechten betroffen siehst, sind Diskussionen mit dem Chef darüber in der Tat nicht unbedingt der Königsweg und dein Chef ist nicht die Auskunftsinstanz dafür - eher die Personalabteilung arbeitgeberseitig.
Insoweit hat dein Chef dann auch Recht, dass du deiner Arbeit nachgehen sollst.
Es gibt einen Ausweg und ich wundere mich, dass er dir als ehemaligem BR-Mitglied nicht einfällt: Der Besuch beim BR/PR in eigener Sache ist ein Dienstweg. Der steht dir offen und darf nicht unterbunden werden. PR oder BR ist auch zuständig für einfache Rechtsauskünfte, nicht aber für Rechtsberatung. (Aber wem sage ich das.)

-- Editiert von User am 17. März 2023 12:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
Wenn ich eine Frage an meinen Vorgesetzten hab, blockiert er mich


Dann erleidest Du keine Nachteile bei der Erfüllung Deiner Arbeitspflicht, wenn Dir der Vorgesetzte vorhalten will, keine Kenntnis der erfragten Informationen zu haben.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ph1l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Besuch beim BR/PR in eigener Sache ist ein Dienstweg


Das bringt mir leider rellativ wenig, da unser ziemlich kleiner Personalrat über kein großes Fachwissen verfügt und sehr arbeitgeberfreundlich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ph1l
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn es sich aber darum handelt, dass du dich in deinen Rechten betroffen siehst, sind Diskussionen mit dem Chef darüber in der Tat nicht unbedingt der Königsweg


es geht mir mehr darum ob ich während ich auf Arbeit bin, z.B. in meinen Arbeitsvertrag oder ggf unseren Dienstvorschriften gucken darf. Für mich klingt es erst mal absurd so etwas zu verbieten, aber ich bräuchte irgendeine Rechtliche Grundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
ob ich während ich auf Arbeit bin, z.B. in meinen Arbeitsvertrag oder ggf unseren Dienstvorschriften gucken darf

... das ist offenbar nicht Inhalt deiner Arbeit noch dein Arbeitsauftrag; für einen Einblick in Dienstvorschriften u.s.w. sollte der BR doch gut genug sein, egal, was du sonst von ihm hältst. Auch deinen AV kannst du zum BR mitnehmen, wenn es da Verständnis- oder Auslegungsprobleme gibt.
Dein Chef mag da kleinlich sein, aber wenn es nun mal so ist, dann ist es eben so.
Du willst etwas erzwingen, magst aber den gangbaren Weg nicht beschreiten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 29x hilfreich)

Um welches Problem geht es denn bei dir? Ich wüsste auch nicht, warum deine Recherche nun unbedingt während der Arbeitszeit passieren sollte..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Dienstvorgesetzte ist im Zweifel kein Jurist. Du willst Dich über Deine Rechte erkundigen. Das ist nicht die Aufgabe des Vorgesetzten; es könnte sogar zu einem Interessenkonflikt kommen. Du kannst Dir während der Dienstzeit Unterstützung beim Personalrat holen. Bitte den Termin aber mit dem Vorgesetzten abstimmen. Ansonsten sehe ich keinen Ansatzpunkt für juristische Beratungen während der Dienstzeit durch welche Person auch immer.

wirdwerden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Ph1l):
das ich das in meiner Freizeit zu machen habe und arbeiten soll

Womit er durchaus recht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Es gibt laut Arbeitsgesetz aushangpflichtige Gesetze.
Da darfst du dann natürlich auch rein gucken und diese lesen. Sonst würden Sie dem Sinn und Zweck widersprechen.

Also solange du deine eigentlichen Tätigkeiten und Aufgaben dadurch nicht vernachlässigst.
Dein Vorgesetzter meint vllt eher, dass es rein private Recherchen sind, die natürlich nichts in der Arbeitszeit verloren haben.

Dienstanweisungen zu erörtern und auf mögliche Rechtswidrigkeit hinweisen gehört meiner Meinung nach zur Arbeitszeit. Auf Verdacht zu recherchieren ob das denn nun der Fall ist oder nicht, aber nicht.
Das ist nur meine ganz persönliche Rechtsauffassung. Zwei Anwälte, drei Meinungen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
Da darfst du dann natürlich auch rein gucken und diese lesen

Richtig.
Und zwar in seiner Freizeit ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn man die Frage liest und auch noch den Titel, ist doch klar, was gewünscht wird. Der Dienstvorgesetzte soll Rechtsauskünfte erteilen, aufklären. Und das ist nicht sein Job, er muss nicht was auch immer juristisch erklären, debattieren. Es geht nicht um das Lesen irgendwelcher Gesetze, die ausliegen müssen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig.
Und zwar in seiner Freizeit ...


Genauso wie du auch Smalltalk mit den Kollegen, oder drüber Nachdenken was du denn zu Abend essen machst, in deiner Freizeit zu tun hast anstatt deiner Arbeit und Tätigkeit nachzukommen.

Oder eben auch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.230 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen