Kündigungsfrist Arbeitsvertrag A

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
MarieM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitsvertrag A

Hallo zusammen,
ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt,da ich umgezogen bin und eine neue Stelle antreten werde,sobald mich der (alte) Arbeitgeber rauslässt.
Jetzt ist für mich in meinem Arbeitsvertrag nicht so ersichtlich,ob ich zum 30.7. oder erst zum 31.8. gesetzlich aus dem Vertrag raus darf?

§7Kündigung
Dieser Arbeitsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit von beiden Parteien unter einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.April,31 August oder 31.Dezember eines Jahres gekündigt werden.Soweit gegenüber der Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf,gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für eine Kündigung seitens Arbeitnehmerin.

Bitte um Rückmeldung ,danke.

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5 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Die Klausel unterscheidet 3 Zeitperioden
- Probezeit
- nach der P: K-Frist 3 Monate zum Quartalsende
- K-Frist länger als 3 Monate ('Soweit ... aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist ...')

Nach § 622 BGB beträgt die K-Frist bei einer Dauer des AV ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende und ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende. Ab 10 Jahre ist die K-Frist also länger als 3 Monate.

Wenn klar ist, wie lange dein AV schon währt, kannst du die für dich gültige K-Frist zuordnen.

Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarieM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn klar ist, wie lange dein AV schon währt, kannst du die für dich gültige K-Frist zuordnen.

Ja, ich arbeite seit dem 1.1.2012 mit einer 1 jährigen Unterbrechung.
Am 1.9.2016 wurde ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Die Unterbrechung unterbricht auch die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit; es zählt also die Zeit ab 01/09/2016. Somit bist du länger als fünf Jahre beim selben AG; es greift die Klausel die du zitiert hast mit der Folge, dass du nur zu den genannten Terminen kündigen kannst. Heißt für deine Eingangsfrage: 31. August (und nicht 31. Juli).
(Anmerkung: ich sehe erst soeben, dass die Termine gar keine Quartalsenden sind, abgesehen vom Jahresende.)

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#4
 Von 
MarieM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt für deine Eingangsfrage: 31. August (und nicht 31. Juli).
Das heißt, ich habe zum 30.4. gekündigt,wann läuft meine endgültige Frist aus zum 31.7. oder zum 31.8.? Ich bin der Meinung zum 31.8. aber der Arbeitgeber sagt mir da was anderes,nähmlich zum 31.7.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von MarieM):
aber der Arbeitgeber sagt mir da was anderes,nähmlich zum 31.7.

Ich setze voraus, dass du in deinem Eingangspost korrekt wiedergegeben hast:
Zitat (von MarieM):
... kann ... unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.April, 31 August oder 31.Dezember eines Jahres gekündigt werden

Wenn du also am 30. April deine Kündigung abgegeben hast, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen; die Kündigungsfrist - 1. Bedingung - beträgt 3 Monate - das ist aber eine Mindest-Frist, m.a.W.: länger ist möglich, nur kürzer nicht. Denn die 2. Bedingung ist: nur zu den genannten Terminen, das wäre also eben der 31. August.
So ist es formal korrekt, wenn man die Bedingungen liest, versteht und beachtet.

Nun sagt dein AG dir: 31. Juli, also nach 3 Monaten. Er kann (!) deine Kündigung auch zu jedem anderen Termin akzeptieren, sei es, dass ihm das passt, sei es, dass er seine eigenen Vertragsklauseln nicht kennt oder versteht.

Jetzt kommt es darauf an, was du willst:
a) Wenn dir der 31. Juli passt und dein AG dir diesen Termin auch schriftlich bestätigt - fein, dann bist du Ende Juli schon aus dem Vertrag.
b) Wenn dir das aber nicht recht ist und du fest mit Ende August planst, wirst du den AG auf seinen Irrtum hinweisen und ggf. darum kämpfen müssen.

Poste doch bitte den Wortlaut deiner Kündigung.
Vll. ist es in dieser Situation ganz gut, den genauen Text deines Kündigungsschreibens zu lesen.

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