Guten Abend,
wie wird folgender Sachverhalt rechtlich gehandhabt?
Kurz vor dem Tod von Ehepartner A überweist Ehepartner A einen Betrag X von seinem eigenen Sparkonto auf das Gemeinschaftskonto von Ehepartner A und B. Ehepartner A verstirbt ein paar Tage später.
Wird dieser überwiesene Betrag als „Schenkung" gewertet und somit zur Erbmasse hinzugerechnet?
Vielen Dank
Geldüberweisung vor dem Tod
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatWird dieser überwiesene Betrag als „Schenkung" gewertet und somit zur Erbmasse hinzugerechnet? :
Das hängt davon ab, warum er die Überweisung vorgenommen hat.
ZitatDas hängt davon ab, warum er die Überweisung vorgenommen hat. :
Was ist wenn man das nicht mehr weiß?
Und was ist wenn man es weiß aber es nicht Beweisen kann weil der Grund mündlich genannt wurde.
Und gibt es tatsächlich Gründe, die bewirken, dass diese Überweisung nicht in die Erbmasse übergeht?
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ZitatUnd gibt es tatsächlich Gründe, die bewirken, dass diese Überweisung nicht in die Erbmasse übergeht? :
Das wäre in der Konstellation wohl sehr ungewöhnlich. Eher denkbar ist, dass die Überweisung vollständig in die Erbmasse fließt.
ZitatWas ist wenn man das nicht mehr weiß? :
Dann geht die Überweisung zur Hälfte in die Erbmasse ein.
ZitatDas wäre in der Konstellation wohl sehr ungewöhnlich. Eher denkbar ist, dass die Überweisung vollständig in die Erbmasse fließt. :
Warum vollständig? Es ist doch ein Gemeinschaftskonto. Sprich die Überweisung sollte nur zu hälfte berücksichtigt werden oder?
Ich versuche die Problematik nochmal ausführlicher und konkreter darzulegen:
Kurz vor dem Tod von Ehepartner A überweist Ehepartner A 75.000€ von seinem eigenen Sparkonto auf das Gemeinschaftskonto von Ehepartner A und B. Anschließend wird dieser Betrag (75.000) und noch mehr ( 15.000) also ingesamt 90.000 vom Guthaben des Gemeinschaftskontos auf ein anderes Sparkonto von Ehepartner B! überweisen.
Ehepartner A verstirbt ein paar Tage später.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. da das Geld auf dem Gemeinschaftskonto ankommt wird es zu 50% zur Erbmasse gezählt. (50% von 75.000)
2. es wird als Schenkung gewertet da es danach auf ein Sparkonto von Ehepartner B überwiesen wird und wird daher zu 100% zur Erbmasse gezählt. (75.000)
3. Siehe 1. aber + 50% von 15.000
4. Siehe 2. + 50% von 15.000
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