Hallo zusammen,
ein Freund hat beim Beginn der Heimunterbring seiner Mutter zunächst die ersten Rechnungen gezahlt. Allerdings dachte er, dass er diese Kosten im Nachhinein vom Sozialamt der Mutter wiederbekommen kann. Das Sozialamtverweigert aber Leistungsübernahme, da ein "Bedarf nich bestanden habe", weil die Leistung ja von der (zahlungskräftigen) Tochter übernommen wurde.
Ist das rechtens? Das würde doch arg vom Zufall abhängen, man hätte die Rechung ja nur etwas länger liegen lassen können, und dann wäre erstattet worden.
Vielen Dank vorab,
Louis
Pflegekosten für Mutter im Voraus bezahlt - Sozialamt verweigert übernahme.
17. März 2023
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Frage vom 17. März 2023 | 18:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegekosten für Mutter im Voraus bezahlt - Sozialamt verweigert übernahme.
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#1
Antwort vom 17. März 2023 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (35604 Beiträge, 6059x hilfreich)
Ja, das ist wohl so, aber der Wortlaut der Ablehnung könnte evtl. noch ein Türchen offen lassen...Zitatda ein "Bedarf nich bestanden habe", :
Nein, vom Bedarf oder eben, wie hier, vom Nichtwissen.ZitatDas würde doch arg vom Zufall abhängen :
Das weiß der Freund sicher?Zitatund dann wäre erstattet worden. :
#2
Antwort vom 17. März 2023 | 19:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat (von LouisCreed):
und dann wäre erstattet worden.
Das weiß der Freund sicher?
Nun ja, alle späteren Leistungen sind vom Amt übernommen worden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. März 2023 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (35604 Beiträge, 6059x hilfreich)
Das mag sein.ZitatNun ja, alle späteren Leistungen sind vom Amt übernommen worden. :
Hat man den denn noch?Zitataber der Wortlaut der Ablehnung :
Für die späteren Leistungen hat die zahlungskräftige Tochter nicht mehr gezahlt--- nicht zahlen brauchen, oder?
#4
Antwort vom 19. März 2023 | 03:24
Von
Status: Unbeschreiblich (127030 Beiträge, 40747x hilfreich)
ZitatIst das rechtens? :
Zahlungen durch den Steuerzahler erhalten "Bedürftige" - wenn die Rechnungen durch andere gezahlt werden, ist man nicht "bedürftig".
ZitatDas würde doch arg vom Zufall abhängen :
Ich sehe da keinen Zufall ...
#5
Antwort vom 19. März 2023 | 06:16
Von
Status: Bachelor (3921 Beiträge, 632x hilfreich)
ZitatAllerdings dachte er, dass er diese Kosten im Nachhinein vom Sozialamt der Mutter wiederbekommen kann. :
Er hätte nur beim Sozialamt nachfragen müssen, wollte er offenbar nicht und somit ist das Geld weg.
Man stellt den Antrag beim Sozialamt, die Heime wissen, dass die Bearbeitung dauern kann und somit die Zahlungen verspätet erfolgen.
Es bestand also kein Grund für die Zahlungen, der Freund hat es freiwillig getan.
Sollte er Einkommenssteuer pflichtig sein, kann er die Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen mitangeben.
#6
Antwort vom 19. März 2023 | 08:46
Von
Status: Unbeschreiblich (40155 Beiträge, 14293x hilfreich)
Loni hat es auf den Punkt gebracht. Man bekommt Sozialleistungen ab Antragstellung. Wenn vor Antragstellung Leistungen von wem auch immer erbracht werden, so sind die in der Regel nicht zu erstatten. Wie lange man Rechnungen nach Antragsbewilligung liegen lässt, ist dann letztlich wieder einerlei.
wirdwerden
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