Unwahre Behauptungen Abmahnung

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwahre Behauptungen Abmahnung

Hi, wo liegen i.R. die Beweismittel für eine Abmahnung vom AG ? In der Personalakte ? Ich (AN) möchte die Beweise dazu ansehen.
Kann mir da jemand etwas zu sagen ?
Dankeschön, TB

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tannenbusch):
Hi, wo liegen i.R. die Beweismittel für eine Abmahnung vom AG ?

Da, wo der Aktenführende sie hinlegt ...



Zitat (von Tannenbusch):
Kann mir da jemand etwas zu sagen ?

Der Aktenführende.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von Tannenbusch):
Beweismittel für eine Abmahnung

Kommt das nicht (auch) auf die Art des Vorwurfs an, der zur Abmahnung geführt hat? Ein Arbeitszeitverstoß beispielsweise sollte sich aus der Zeiterfassung ergeben, unerlaubtes Surfen aus den Protokollen der IT usw.
Die Abmahnung muss ja den Vorwurf schon präzise benennen.
Einsicht in die Personalakte steht dir jedenfalls zu.

-- Editiert von User am 18. März 2023 09:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(529 Beiträge, 173x hilfreich)

Kommt ein bisschen drauf, wie der mit der Akte das so handhabt. Da der Mitarbeiter grundsätzlich ein Recht auf Einsichtnahme in die Akte hat, besteht immer das Problem, dass der Mitarbeiter dann auch die Beweismittel sieht. Wenn das dann aber z.B. Zeugenaussagen sind, möchte man das vielleicht nicht.
D.h. mir weil die Beweismittel nicht in der Akte sind, heißt das nicht, dass es keine gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Gestaltung der Personalakte lässt viel Freiraum. Es muss letztlich gar nichts aufgehoben/gespeichert werden. Insbesondere haben Personalabteilungen in der Regel keine Asservatenkammern. Sollte es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommen, sei es in einem separaten Verfahren oder im Rahmen eines Kündigungsverfahren wird eben geschaut, ob im Bestreitensfall die Beweisantritte ausreichen. Und das müssen keine Asservate sein, das können auch Zeugenaussagen sein.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum, das zu den Vorwürfen Kollegen befragt worden seien und ich frage mich, wer unwahre Behauptungen getätigt/bestätigt hat, bzw dazugereimt hat.
Hat Sinn es nicht in MEINE Personalakte zu legen. Die überlege ich tatsächlich einzusehen.

Herzlichen Dank schon mal Blaubär, Holperik und wirdwerden.

Und Harry, klasse Antwort, mir ist grad eher weniger zu totlachen .

VG TB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tannenbusch):
Und Harry, klasse Antwort, mir ist grad eher weniger zu totlachen .

Entspricht dummerweise aber exakt der (juristischen & betrieblichen) Realität.



Zitat (von Tannenbusch):
Die überlege ich tatsächlich einzusehen.

Mit etwas Glück findet sich dort ja was.
Ansonsten wird man halt fragen müssen, ob man seitens des AG geneigt ist, die Beweismittel zugänglich zu machen.
Falls nicht, bleibe wohl nur, es zu akzeptieren oder vor Gericht eine Klärung herbeizuführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

@tannenbusch
Ich verstehe gut, dass eine/jede Abmahnung eine Kränkung darstellt -schließlich rüffelt der AG dich, droht gar Konsequenzen an. Das möchtest du nicht auf dir sitzen lassen, zumal du Vorwürfe/Aussagen falsch findest.
Soweit alles klar und nachvollziehbar. Der Inhalt der Abmahnung muss hier auch gar nicht zur Sprache kommen.

Dann aber sollte der Punkt kommen abzuwägen: wie schwerwiegend ist die Sache, ist es sinnvoller, dagegen vorzugehen oder ruhig zu bleiben? Man kann durch wütendes Dagegen-Angehen die Situation durchaus noch verschlimmern, indem man dem AG womöglich durch wortreiche Erklärungen noch weitere Argumente liefert. Schweigen kann die bessere Lösung sein.

Und dazu kann helfen zu wissen:
- Eine Abmahnung wird nur dann gefährlich, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen will.
- Sollte es dahin kommen, reicht es, sich auch erst dann zu wehren. Es gibt keinen Zeitdruck, JETZT etwas zu tun.
- Eine Abmahnung wird um so schwächer, je älter sie wird; nach ein paar Jahren geht keine Gefahr mehr von ihr aus, es wäre denn, du hättest dir auf gleicher Ebene erneut etwas zuschulden kommen lassen.

Auf der anderen Seite hast du freilich das Recht, gerichtlich die Entfernung der Abmahnung aus deiner Personalakte zu verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Ich schließe daraus, das es Maulwürfe gibt und deren "Phantasie" geglaubt wird, statt direkte Kommunikation zu suchen.
Ob eine Kûndigung darauf fußt …. ?
Ich bekam 5 min später unaufgefordert eine Gehaltserhöhung und man freue sich, das ich da sei !
??!?!
Versteht einer diese Welt.

Ich will nur wissen, welche Kollegen so blühende Phantasie haben.

Ich werde weder mündlich. Noch schriftlich etwas dazu sagen.
Da hast du recht. Schweigen ist wohl Gold.
Mein Gerechtigkeitssinn kämpft grad aber sehr.

VG TB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von Tannenbusch):
Versteht einer diese Welt.

Da weiß offenbar die eine Hand nicht, was die andere tut ...
Die Erfahrung, dass Leute aus dem engeren Arbeitsfeld dem AG Dinge zutragen, mag schon verstören, um wie viel mehr, wenn es Unwahrheiten sind.

Eines habe ich vorhin vergessen: sofern es sich der Sache nach anbietet, solltest du dir 'zeitnah' und so sachlich als möglich Notizen machen zu den Vorfällen resp. Vorwürfen - in Monaten und Jahren ist womöglich die Erinnerung nicht mehr so zuverlässig.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das ist eine gute Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Tannenbusch):
Ich bekam 5 min später unaufgefordert eine Gehaltserhöhung und man freue sich, das ich da sei !
5min. nach der Überreichung der Abmahnung? Wusstest du das im EP noch nicht?

Du könntest die Entfernung der Abmahnung fordern. Das geht auch ohne Einsicht in die P-Akte.
Der AG hat es offenbar selbst *bemerkt*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es 3 Reaktionsmöglichkeiten
- Entfernung aus der Personalakte verlangen; m.E. auch das Mittel, das am meisten Widerstand hervorrufen wird - beim AG. Denn dann geht es um die Gewichtung und um die Wahrheit, aber eben auch um Sieg oder Niederlage.
- Gegendarstellung, die zur Personalakte genommen werden muss. Variationsbreite von ' ich bestreite die Vorwürfe' bis zur ausführlichen Widerlegung. Ich rate zur Sparsamkeit und ich rate, sowas nicht allein zu machen, sondern zusammen mit einem besonnenen und möglichst noch verständigen Menschen.
- Abheften und schauen, dass es nicht wieder Anlass zu einer Abmahnung gibt. Oft die klügste oder zumindest taktisch die bessere Variante.
Was immer man am Ende macht, setzt eine sorgsame Abwägung der konkreten Umstände und einen kühlen Kopf voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Ja, Abmahnungen (richtigerweise sind es 2) vorgelesen, Rüffel gekriegt und dann Gehaltserhöhung, wie gesagt, ich hatte (noch) garnicht gefragt und dann sei ich ja so wichtig (Erfahrung Blabla)
Bin 15 Jahre da.
Von den Vorwürfen machen die eigentlich keinen oder kaum Unterschied

@Abani
Weiß leider nicht was EP ist.

Daher bin ich zwiegestalten. Natürlich sind Abmahnungen ernstzunehmen, aber fällt mir doch schwer nach dem Verlauf des Termins.
Oder ob ich veräppelt werde ? Ich will eigentlich nur wissen, wer die %Blödsinn erzählt hat, der eben nicht zutrifft.

Oder ist das alles viel tiefergreifender von AG geplant und - Zack, ich so wichtige Mitarbeiterin - weg.
Ich hab nämlich gsd nicht mehr lange.

VG TB


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tannenbusch):
Ich hab nämlich gsd nicht mehr lange.

Man spricht in Rätseln ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

@harry
... sie kommt dem Rentenalter nahe, vermute ich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, sorry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Anami):
5min. nach der Überreichung der Abmahnung? Wusstest du das im EP noch nicht?
EP ist Erstposting=Erster Beitrag= ganz oben erste Frage.
Wenn du 5min. später schon ne Gehaltserhöhung bekommen hast---und alle sich freuen, dass du da bist---
hätte sich deine 1. Frage oben vermutlich ganz erübrigt.

Zitat (von Tannenbusch):
Ich will eigentlich nur wissen, wer die %Blödsinn erzählt hat, der eben nicht zutrifft.
Das wird der AG dir nicht verraten.
Zitat (von Tannenbusch):
Oder ist das alles viel tiefergreifender von AG geplant und - Zack, ich so wichtige Mitarbeiterin - weg.
Fordere deinen AG doch sachlich und schriftlich auf, diese offenbar vollkommen unzutreffende Abmahnung aus der P-Akte zu entfernen. Danach weißt du mehr.

Aber schreibe bitte nicht so kryptisch wie hier.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch.

Ich denke, ich sitz das aus. Ich weiß ja was dazu gedichtet ist.
Hätte mich nur interessiert, WER die blühende Phantasie hatte.
Blaubär hat mir den Tipp mit den Notizen gegeben. Ich sammele das für den Fall der Fälle .

VG TB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tannenbusch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und nein, ob ich Gehalterhöhung bekommen habe oder nicht, habe ich trotzdem die Abmahnungen, um die meine Frage ging.



Aber ihr habt mir geholfen und nochmals Dankeschön und was auch wichtig ist, beruhigt

VG TB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen