Schwerbehinderungsgrad nach 20 Monaten korrigiert

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Schwerbehinderungsgrad nach 20 Monaten korrigiert

Seit 01.03.2021 arbeite ich im öffentlichen Dienst.

Im Juli 2021 habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Im April 2022, also nach 9 Monaten wurde mir ein Schwerbehinderungsgrad von 30 zuerkannt. Hiergegen habe ich umgehend Widerspruch eingelegt, weil diverse Sachlagen nicht berücksichtigt wurden. Nach nochmaligen 11 Monate wurde nun meinem Widerspruch vom April 2022 stattgegeben und mir ein Schwerbehinderungsgrad von 50 mit Wirkung ab dem 16.07.2021 erklärt.

Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat nun dieser neue Schwerbehinderungsgrad hinsichtlich des rückwirkenden Datums vom 16.07.2021?

Im Jahr 2021 und 2022 hätte mir somit mehr Uraub (5 zusätzlich Urlaubstage) zugestanden.

Auch steuerlich wäre ich wohl bessergestellt gewesen.

Kann man hier rückwirkend etwas geltend machen?

Danke für jedwede Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Du wirst deinem AG den neuen Bescheid ja zugestellt haben.
Für 2022 dürftest du den zusätzlichen U-Anspruch noch geltend machen können; für 2021 glaube ich das nicht.
Steuer ist ein anderes Thema - für 2022 wird da auch noch was gehen.
Ansonsten hat der GdB von 50 noch erhöhten Kündigungsschutz zur Folge, was sich ja offenbar derzeit nicht als erforderlich darstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Steuerlich geht auch für 2021 was - man beantrage Änderung des Steuerbescheides wegen der "Änderung eines Grundlagenbescheides" - in dem Fall kann auch ein rechtskräftiger Steuerbescheid geändert werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Übrigens steht Ihnen der Steuerfreibetrag für 2021, bezogen auf den GdB von 30, ganzjährig zu.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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