Kann Mitarbeiter wegen Straftat im Job gekündigt werden?

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mensch798
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Mitarbeiter wegen Straftat im Job gekündigt werden?

Hallo! Folgender fiktiver Fall:

Angenommen, der bei der Firma X angestellte Chef C beauftragt seinen Mitarbeiter A, Software zu installieren, von der jedoch nicht ganz klar ist, ob überhaupt ausreichende Lizenzen vorliegen. Das Problem ist dem C und dem A bekannt. Der A befolgt dennoch die Anweisung und installiert die Software.

Anschließend kommt heraus, dass die Lizenzen nicht ausreichend vorlagen und der A kommt wegen einer Urheberrechtsverletzung vor ein Strafgericht. Er wird verurteilt. Kann der Chef C bzw. der Geschäftsführer der Firma X dem A aufgrund der auf der Arbeit begangenen strafbaren Handlung kündigen (obwohl sie ja von seinem Vorgesetzten C beauftragt wurde)?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mensch798):
Kann der Chef C bzw. der Geschäftsführer der Firma X dem A aufgrund der auf der Arbeit begangenen strafbaren Handlung kündigen

Da er ihn sogar ganz ohne einen Grund kündigen könnte ...


Viel relevanter wäre, ob diese Kündigung dann wohl auch vor Gericht Bestand haben könnte ...
Und da der A die Straftat mit Vorsatz begangen hat, dürften die Erfolgsaussichten für den A vor Gericht nicht wirklich gut sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Und C und A haben auch nachweisbar ausgesagt, dass sie Copyrightgeschützte Software bewusst heruntergeladen haben?

Ich hätte im einer solchen Situation erwartet, dass zumindest einer der beiden aussagt, dass er von der Legalität der Software ausging.

Wenn A beispielsweise aussagen würde, er wusste nicht, ob Lizenzen vorlagen aber C hat ihm den Auftrag gegeben die Software herunterzuladen, so dass A dann wohl auch ausgehen konnte, dass Lizenzen vorlagen, hätte die Kündigung wohl keinen Bestand.

ABER: Wenn dies glaubhaft so belegt worden wäre, wäre A wohl auch nicht verurteilt worden.

Eine Verurteilung des A und nicht des C spricht dafür, dass C die Anweisung gegeben hat Software herunterzuladen und A rechtswidrig die Software heruntergeladen hat. C könnte in einem solchen Fall angeben, dass er nicht wollte, dass die Software rechtswidrig heruntergeladen wird. A hätte den C über den Rechtsverstoß informieren müssen. In einem solchen Fall wäre die Kündigung vermutlich rechtmässig.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Mensch798):
Der A befolgt dennoch die Anweisung und installiert die Software.

... und hat somit die A-Karte gezogen.
Wenn A als Alleinschuldiger dasteht, kann die Firma wohl auch kündigen. A hätte besser seine Bedenken zu Papier gebracht und auf einer schriftlichen Anweisung bestehen sollen.
Wenn es nur um Aussagen von diesem oder jenem MA geht - das Gericht ist frei in der Beweiswürdigung.

Ganz am Rande: ich halte die Angabe für suspekt, dass A wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verurteilt worden ist - bei Verstößen gegen das Urheberrecht geht es um Werke (schöpferische Leistungen) und deren Nutzung bzw. deren Vergütung; sowas kann teuer werden, wird eher durch Zahlungen geregelt als über das Strafrecht. Strafrecht kann im Fall der Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten ins Spiel kommen. Computerprogramme können allerdings auch Werke im Sinne des Urheberrechts sein.

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#4
 Von 
Mensch798
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Einschätzung des C sind genug Lizenzen vorhanden. Er geht also davon aus. Er ist sich nur nicht zu 100% sicher. Und der A verlässt sich auf den C. C wäre hier also schon mitschuldig, oder?

Oder mal grundsätzlich: Es gibt ja - sofern ich richtig informiert bin - im Recht immer mal Fälle, in denen vorher (solange nicht ein Gericht darüber entschieden hat) nicht ganz klar ist, ob eine Tätigkeit legal ist oder nicht.
Angenommen, ein Arbeitgeber gibt seinem Angestellten die Anweisung, eine solche Tätigkeit im „Graubereich" der Legalität bzw. die zumindest nicht offensichtlich rechtswidrig ist, auszuführen. Wenn der Arbeitnehmer sich weigert, die Anordnung auszuführen, kann er glaube ich wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden, oder? Und wenn er sie doch ausführt, kann er dann rausfliegen, wenn sie sich im Nachhinein als strafbar erweist, obwohl der Arbeitnehmer vorher seine Bedenken geäußert hat? Oder verstehe ich hier grundsätzlich was falsch?

-- Editiert von User am 18. März 2023 11:38

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

... diese Erörterungen einer Schuld wird mir zusehends suspekter, weil zu dramatisch aufgeladen.
Jetzt handelt es sich um eine Abschätzung, dass oder ob die Firma genug Lizenzen erworben hat.
Das sollte sich klären lassen in einem geordneten Betrieb und dafür wird es einen Zuständigen geben.
A wäre im Wesentlichen damit raus aus der Verantwortung.
Und es würde auch nicht um 'Strafe' gehen, sondern um den Nachkauf von Lizenzen.
Also bitte das Szenario runterhängen und nicht unnütz aufblähen - sooo schnell geht es dann doch nicht mit Arbeitsverweigerung und Kündigung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mensch798):
Wenn der Arbeitnehmer sich weigert, die Anordnung auszuführen, kann er glaube ich wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden, oder? Und wenn er sie doch ausführt, kann er dann rausfliegen, wenn sie sich im Nachhinein als strafbar erweist, obwohl der Arbeitnehmer vorher seine Bedenken geäußert hat? Oder verstehe ich hier grundsätzlich was falsch?

Nein, das hat man so vom Grundsatz her schon korrekt verstanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Mensch798
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, das hat man so vom Grundsatz her schon korrekt verstanden.


Verstehe ich es richtig, dass man dann als Arbeitnehmer in so einer Situation sowieso nichts richtig machen kann?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mensch798):
Verstehe ich es richtig, dass man dann als Arbeitnehmer in so einer Situation sowieso nichts richtig machen kann?

Man kann sich - wie von blaubär+ beschrieben - versuchen so weit wie möglich abzusichern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

... und das funktioniert auch.
Eigenes Erlebnis: ich sollte für einen Großkopferten eine illegale Kopie anfertigen, habe meine Einwände vorgebracht, erst mündlich ggü. dessen Sekretär, dann schriftlich, nachdem die mündliche Anweisung kam, es doch zu tun, und um den schriftlichen Auftrag gebeten. Der kam nie.
Beliebt mach man sich so freilich nicht unbedingt.
Also: kein Grund zu Kleinmut.

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