Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin aufgrund einer akuten Erkrankung seit Oktober arbeitsunfähig krank geschrieben.
Aus 2022 habe ich noch einen Resturlaub von 3 Tage. Zusätzlich wurde jetzt bei mir ein Schwerbehinderungsgrad von 50GdB rückwirkend zum Juli 2021 beschieden.
Nun gibt es wohl die Regelung dass man Resturlaub in das Folgejahr bis zum 31.03. übertragen kann.
Wie ist das aber jetzt in meinem vorliegenden Fall? Ich werde wohl noch länger arbeitsunfähig sein.
Verfällt dann mein Urlaubsanspruch zum Ende März 2023?
Und wie sieht es mit dem rückwirkend entstandenen Urlaubsanspruch für 2022 aus der jetzt erst beschiedenen Schwerbehinderung? Verfällt der dann auch?
Da ich zurzeit Langzeit AU bin, kann ich ja leider kein Urlaub bis Ende März nehmen.
Danke im voraus!
Verfällt Urlaub im Folgejahr auch bei Langzeit-AU?
17. März 2023
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Frage vom 17. März 2023 | 23:12
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 13x hilfreich)
Verfällt Urlaub im Folgejahr auch bei Langzeit-AU?
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#1
Antwort vom 17. März 2023 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (109254 Beiträge, 38281x hilfreich)
ZitatVerfällt dann mein Urlaubsanspruch zum Ende März 2023? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
#2
Antwort vom 17. März 2023 | 23:39
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 13x hilfreich)
IZitatDas könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest. :
Bei mir gilt der § 26 des TV-L
Hier steht folgendes:
"Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Mo-
naten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erho-
lungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen
Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai
anzutreten."
Was ist, wenn ich aber auch bis zum 31.05. wegen weiter bestehender AU den Urlaub nicht nehmen kann?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. März 2023 | 06:09
Von
Status: Wissender (15535 Beiträge, 5951x hilfreich)
ZitatWas ist, wenn ich aber auch bis zum 31.05. wegen weiter bestehender AU den Urlaub nicht nehmen kann? :
Der Urlaub bleibt dir erhalten.
Lies https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-kuendigung-krankheit/urlaubsanspruch-bei-krankheit_76_549506.html
#4
Antwort vom 18. März 2023 | 09:19
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatDer Urlaub bleibt dir erhalten. :
Die Frage ist, ob das auch für den nun rückwirkend entstandenen zusätzlichen Urlaubsanspruch wg Schwerbehinderung gilt?
Mir steht zwar rückwirkend nun für 2022 zusätzlichen Urlaub zu, ab scheinbar hätte ich den irgendwie rechtzeitig geltend machen müssen. Was ich nicht verstehe weil ich ja erst jetzt von dem Schwerbehinderungsgrad von 50 GdB erfahren habe.
#5
Antwort vom 18. März 2023 | 09:29
Von
Status: Wissender (15535 Beiträge, 5951x hilfreich)
... anscheinend hättest du schon im letzten Jahr vorsorglich den Zusatzurlaub beantragen müssen für den Fall, dass das Versorgungsamt entsprechend erkennt. Anspruch ja, tatsächliche Beanspruchung nicht mehr; Jedenfalls verstehe ich haufe so:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/zusatzurlaub-schwerbehinderung-von-arbeitnehmern_76_433930.html
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