Verfällt Urlaub im Folgejahr auch bei Langzeit-AU?

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Verfällt Urlaub im Folgejahr auch bei Langzeit-AU?

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin aufgrund einer akuten Erkrankung seit Oktober arbeitsunfähig krank geschrieben.

Aus 2022 habe ich noch einen Resturlaub von 3 Tage. Zusätzlich wurde jetzt bei mir ein Schwerbehinderungsgrad von 50GdB rückwirkend zum Juli 2021 beschieden.

Nun gibt es wohl die Regelung dass man Resturlaub in das Folgejahr bis zum 31.03. übertragen kann.

Wie ist das aber jetzt in meinem vorliegenden Fall? Ich werde wohl noch länger arbeitsunfähig sein.

Verfällt dann mein Urlaubsanspruch zum Ende März 2023?

Und wie sieht es mit dem rückwirkend entstandenen Urlaubsanspruch für 2022 aus der jetzt erst beschiedenen Schwerbehinderung? Verfällt der dann auch?

Da ich zurzeit Langzeit AU bin, kann ich ja leider kein Urlaub bis Ende März nehmen.

Danke im voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Verfällt dann mein Urlaubsanspruch zum Ende März 2023?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.
I

Bei mir gilt der § 26 des TV-L

Hier steht folgendes:

"Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Mo-
naten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erho-
lungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen
Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai
anzutreten."

Was ist, wenn ich aber auch bis zum 31.05. wegen weiter bestehender AU den Urlaub nicht nehmen kann?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Urlaub bleibt dir erhalten.

Die Frage ist, ob das auch für den nun rückwirkend entstandenen zusätzlichen Urlaubsanspruch wg Schwerbehinderung gilt?

Mir steht zwar rückwirkend nun für 2022 zusätzlichen Urlaub zu, ab scheinbar hätte ich den irgendwie rechtzeitig geltend machen müssen. Was ich nicht verstehe weil ich ja erst jetzt von dem Schwerbehinderungsgrad von 50 GdB erfahren habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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