Testament rechtsgültig ?

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sarah251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament rechtsgültig ?

Hallo zusammen , ich habe eine Frage

Mir wurde vor Jahren von einem Bekannten ein bzw. mehrere Testamente überreicht .Er selber hat wohl keine Erbfolger ,so das er damit eigentlich nur verhindern wollte das dass Erbe an den Staat geht .
Mir selbst war das sehr unangenehm und ich bat ihn mir evtl. Geld und seine großzügige Art einfach noch bei Lebzeiten zukommen zu lassen .
Das wollte er so nicht .
Nun habe ich gar keinen Kontakt mehr , weil es wirklich nur ein loser Bekannter alter Mann war .
Sind diese Testamente von irgendeiner Bedeutung ?
Ich würde höchstwahrscheinlich nicht mal von seinem Tod erfahren.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Sarah251):
Sind diese Testamente von irgendeiner Bedeutung ?

Kommt ganz darauf an, ob die Testamente gültig sind, deren Inhalt, ob es Neuere gibt, ob man sie anwenden will, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sarah251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort
Also ich denke das Testament ist von der Art her richtig formuliert ? Jedoch hat er zum einen mehrere geschrieben ,die evtl. Nachlassverwalter ja ohnehin nicht finden würden da sie bei mir liegen .

Ich kann halt auch nicht beurteilen ob es weitere Testamente gibt und wenn da , greift dann wohl das mit dem letzten Datum oder ?

Aber für den Fall ich würde von seinem Tod erfahren , wäre es einfach so ohne Notar gültig ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1042 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von Sarah251):
Also ich denke das Testament ist von der Art her richtig formuliert ?


Woher soll hier jemand wissen, ob es den Formvorschriften entspricht, ohne das Testament gesehen zu haben?

Einfach mal googeln, das lässt sich doch leicht rauskriegen...

Zitat (von Sarah251):
Ich kann halt auch nicht beurteilen ob es weitere Testamente gibt und wenn da , greift dann wohl das mit dem letzten Datum oder ?


Das letzte gültige.

Zitat (von Sarah251):
Aber für den Fall ich würde von seinem Tod erfahren , wäre es einfach so ohne Notar gültig ?


Wenn es gültig ist und kein neueres, gültiges Testament existiert: Ja. Ein Testament muss nicht zwingend notariell beurkundet sein.

Für mich stellt sich die Frage, warum man unter diesen Umständen:

Zitat (von Sarah251):
Nun habe ich gar keinen Kontakt mehr , weil es wirklich nur ein loser Bekannter alter Mann war .


scharf aufs Erbe ist?

Vor allem, weil:

Zitat (von Sarah251):
Mir selbst war das sehr unangenehm


...und eh davon auszugehen ist, dass der Mann ein neues Testament verfasst hat.

-- Editiert von User am 18. März 2023 08:37

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Unabhängig davon, ob man scharf aufs Erbe ist oder nicht und was man meint, welches Testament gültig sein könnte müssen die Testamente beim Nachlassgericht abgeliefert werden, sobald man vom Tod des Bekannten erfahren hat.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Für mich stellt sich die Frage, warum man unter diesen Umständen:
...
scharf aufs Erbe ist?

Ich lese nirgendwo heraus, dass da jemand "scharf aufs Erbe" ist?



Zitat (von Nana71):
...und eh davon auszugehen ist, dass der Mann ein neues Testament verfasst hat.

Davon ist nicht mal im Ansatz auszugehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1042 Beiträge, 116x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 18. März 2023 21:10

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1042 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich lese nirgendwo heraus, dass da jemand "scharf aufs Erbe" ist?


Dann bist du aber ziemlich naiv.

Warum sonst stellt man solche Fragen in einem Forum? Wenn man nicht scharf aufs Erbe wäre, könnte man die Testamente auch einfach "vergessen"...

Zitat (von Harry van Sell):
Davon ist nicht mal im Ansatz auszugehen ...


Davon würde ich aber definitiv ausgehen, wenn mich ein loser Bekannter, zu dem ich mittlerweile keinen Kontakt mehr habe, anno dunnemals als Erbe eingesetzt hätte.

Aus welchem Grund sollte der derjenige mir unter diesen Umständen was vererben wollen?


-- Editiert von User am 18. März 2023 21:28

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sarah251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe nicht ganz woher die Unterstellung kommt , ich sei scharf aufs Erbe , das hatte Harry van Sell ja auch erwähnt ,danke .
Gut , du kennst die Umstände nicht .
Fakt ist aber hier liegt ein Testament und natürlich interessieren mich solche Infos wie zb auch erwähnt wurde das es abgegeben werden muss .
Ich habe mich damit nie beschäftigt , obwohl ich das Testament schon sehr lange habe .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarah251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie man sieht kann man diese Testamente ja offensichtlich nicht einfach vergessen da ich scheinbar dazu verpflichtet bin , diese raus zugeben sollte der Mann versterben.
Zum anderen verstehe ich ernsthaft nicht warum du mich und die ganze Situation so verurteilst , ohne die genauen Hintergründe zu kennen und mit der Info das es mir tatsächlich unangenehm war bzw ist.
Aber aus der reinen Frage sowas zu konstruieren ..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Warum sonst stellt man solche Fragen in einem Forum?

Hier könnte es glatt das Interesse an der Rechtslage sein ...



Zitat (von Nana71):
Wenn man nicht scharf aufs Erbe wäre, könnte man die Testamente auch einfach "vergessen"...

Das sieht der Gesetzgeber aber nun mal ganz anders ...



Zitat (von Sarah251):
Verstehe nicht ganz woher die Unterstellung kommt , ich sei scharf aufs Erbe

Es gibt Leute, die wissen dass der Tellerrand bei weitem nicht die Grenze ist.
Bei Anderen, da ist die Vorstellungskraft beschränkter als ein Bahnübergang.
Und zwischen den beiden Punkten gibt es Leute mit vielen unterschiedlichen Graden der Begrenzungen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum kommt man nicht auf das, was wirklich nahe liegt? Man entledigt sich des Testaments, indem man es zurück schickt. Bei unbekannter Adresse am EMA anfragen, wo der alte Herr nunmehr lebt. Wenn verstorben, dann das Testament ans Nachlassgericht schicken und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen