Pflichtteil Erbe Vermögensaufstellung

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
JJ007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Erbe Vermögensaufstellung

Hallo,
Ich bräuchte mal ein wenig Hilfe

Der Lebensgefährte meiner Mutter ist verstorben und hat meine minderjährigen Kinder als Alleinerben eingesetzt und seine leiblichen Kinder enteerbt.
Jetzt hat ein Kind sich an mich gewandt mit der Bitte um eine Aufstellung des hinterlassen Vermögens, damit sie ihren Pflichtanteil ausrechnen kann.
Ihr wurde aber zu Lebzeiten schon das Haus,welches ihm gehört hat, überschrieben, sie ist Eigentümerin.

Nun meine Frage, zählt das auch schon mit als Erbe? Steht ihr dann trotzdem noch ein Pflichtteil zu? Wie hoch ist der Pflichtteil?

Ich danke euch schon einmal für die Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von JJ007):
hat meine minderjährigen Kinder als Alleinerben


Mehrere Personen bilden eine Erbengemeinschaft und können daher nicht Alleinerben sein.

Da die Kinder minderjährig sind ist der § 1640 BGB zu beachten.

Zitat (von JJ007):
zählt das auch schon mit als Erbe?


Nein, da es zu Lebzeiten geschenkt wurde. Jedenfalls wenn die Schenkung in den letzten 10 Jahren erfolgt ist, ist sie als Schenkung in das Nachlassverzeichnis aufzunehmen.

Außerdem ist zu prüfen, ob die Schenkung unter Anrechnung auf den Pflichtteil erfolgt ist.

Zitat (von JJ007):
Steht ihr dann trotzdem noch ein Pflichtteil zu?


Ja, es sei denn die Schenkung kann angerechnet werden.

Zitat (von JJ006):
Wie hoch ist der Pflichtteil?


Alle leiblichen Kinder zusammen haben Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses.

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