Beleidigung Polizeibeamter

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
kettenglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Beleidigung Polizeibeamter

hi,
wurde vor ca. nem Monat mit meinem Auto kontrolliert.
Habe vor mich hin gemurmelt "Ihr Opfers" ansonsten nicht aggressiv oder weitere Beleidigungen.

Nun kommt Post von der Staatsanwalschaft in dem steht das ich beide Polizeibeamte als Ihr Opfers beleidigt habe.
Kann ich da etwas gegen machen bzw. lohnt sich da überhaupt etwas? Erfahrungsgemäß wird zwei Polizisten sowieso immer geglaubt. Und was kostet mich das, wenn ich es einfach zugeben würde?

LG

-- Editiert von User am 18. März 2023 12:39

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat:
Kann ich da etwas gegen machen bzw. lohnt sich da überhaupt etwas? Erfahrungsgemäß wird zwei Polizisten sowieso immer geglaubt.
Die mutmaßliche Darstellung durch die Polizisten scheint ja nun auch ganz einfach der Wahrheit entsprechen.

An was dachten Sie, was man da "gegen" eine vor den Augen einer Strafverfolgungsbehörde begangenen Straftat "machen" kann? Die Frage ist eher, was die Staatsanwaltschaft nun gegen Sie macht.

Wenn Sie nicht vorbestraft sind, dann sollten Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von circa 2 Nettomonatsgehältern rechnen. Was machen Sie beruflich? Wie ist Ihre Blutprobe ausgefallen?

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#2
 Von 
kettenglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wegen " Ihr Opfers" zwei Nettogehälter??? Was ein Land...
Ich gedenke alles aufs Eis zu legen und Bürgergeld zu beantragen.

Vor allem gibt es das Wort Opfers so doch nicht. Die Mehrzahl ist ja immer noch Opfer.
Wegen der Blutprobe kam noch nichts, weiss auch nicht wo ich dort nachfragen sollte?

Zu meinen Gunsten muss ich sagen, dass der Vorfall direkt an meinem Geburtstag stattfand.
Ein Geständnis mit glaubhafter Reue, sollte sich doch strafmindernd auswirken?

Keine Bewährung und die letzten 4 Jahre ohne Verurteilung. Noch nie etwas mit Beleidigungen zu tun gehabt oder mit aggressivem Verhalten aufgefallen. Ist halt einfach nur so rausgerutscht, im Affekt dieser Kontrolle.

Können die Polizisten mich im Nachhinein auf Schmerzensgeld verklagen?

-- Editiert von User am 18. März 2023 15:57

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von kettenglied):
Wegen " Ihr Opfers" zwei Nettogehälter??? Was ein Land...
Ich gedenke alles aufs Eis zu legen und Bürgergeld zu beantragen.

Man sollte eher darüber nachdenken, dass man einfach aufhört immer wieder Straftaten zu begehen ...



Zitat (von kettenglied):
Erfahrungsgemäß wird zwei Polizisten sowieso immer geglaubt.

Das liegt daran das Polizisten nach einer erwiesenen Falschaussage die Existenz verlieren würden während es dem Täter sogar gesetzlich erlaubt ist zu lügen das sich die Balken biegen.



Zitat (von kettenglied):
Vor allem gibt es das Wort Opfers so doch nicht.

Das man schlechtes Deutsch spricht, ist keine wirklich gute Begründung zur Verteidigung.



Zitat (von kettenglied):
Ein Geständnis mit glaubhafter Reue, sollte sich doch strafmindernd auswirken?

Ja, das würde ich auch so sehen.



Zitat (von kettenglied):
Können die Polizisten mich im Nachhinein auf Schmerzensgeld verklagen?

Klar.
Wird nur in der Regel nicht passieren, da das zu erwartende Ergebnis überaus mager ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat:
Dass man schlechtes Deutsch spricht, ist keine wirklich gute Begründung zur Verteidigung.


Zitat:
die letzten 4 Jahre ohne Verurteilung.
Das ist nicht besonders viel. DIe Frage ist nun, was vor diesen 4 Jahren so alles passiert ist und was davon noch im Register steht.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14558 Beiträge, 8698x hilfreich)

Zitat (von kettenglied):
Wegen " Ihr Opfers" zwei Nettogehälter??? Was ein Land...

Ich hätte eher auf 1 bis 1,5 Nettogehälter getippt.
Aber dann habe ich Ihre älteren Beiträge gelesen - und schließe aus denen auf Ihre Vorbelastung. Einerseits sind die Vorbelastungen nicht einschlägig - aber es ist ja nicht nur eine, und zimindest eine davon hat Bezug zum Straßenverkehr.
Allein die Vorbelastungen dürften eine Einstellung verhindern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
kettenglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Was bedeuten denn 1-2 Nettogehälter im Falle von Bürgergeld?

Bekomme ich in dem Fall einen Anwalt gestellt oder ist das bei der Lapalie nicht vorgesehen?



-- Editiert von User am 18. März 2023 18:50

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von kettenglied):
Was bedeuten denn 1-2 Nettogehälter im Falle von Bürgergeld?

Geldstrafen werden regelmäßig anhand des Monatseinkommens bemessen, nicht anhand eines Gehaltes.

Es ändert also schlicht nichts, wenn man nun auf Bürgergeld "umstellt", außer das man sich selber ins Knie schießt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von kettenglied):
Bekomme ich in dem Fall einen Anwalt gestellt
Du kannst dir selbst einen Anwalt suchen, falls es nötig erscheint.
Zitat (von kettenglied):
Zu meinen Gunsten muss ich sagen, dass der Vorfall direkt an meinem Geburtstag stattfand.
Versteh ich nicht. Hat man als *Geburtstagskind* das Recht, Polizisten als *ihr Opfers* zu beleidigen?
Zitat (von kettenglied):
Wegen der Blutprobe kam noch nichts, weiss auch nicht wo ich dort nachfragen sollte?
Kommt schon noch was, wenn was war. Das kommt dann evtl. zur Beleidigung hinzu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31415 Beiträge, 16770x hilfreich)

Bei Bürgergeldempfängern beträgt der Tagessatz 15 bis 20 Euro - ein "Monatsgehalt" sind entsprechen 450 bis 600 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 38x hilfreich)

Um mal weniger zu verurteilen und mehr eine Lösung zu liefern:

Zwar gibt es keine "Beamtenbeleidigung" und Polizisten sollten laut Gesetz die gleiche Glaubwürdigkeit wie andere Zeugen haben, aber in der Praxis werden solche Beleidigungen gegen Polizisten meiner Erfahrung nach stärker verfolgt und den Aussagen der Polizisten wird auch mehr Glauben geschenkt.

Etwas abstreiten, was effektiv auch so gesagt worden ist, macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn.

Ich empfehle

Editiert
Verstoß gegen das Verbot der Rechtsberatung


-- Editiert von Moderator am 19. März 2023 00:45

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kettenglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nur eine Frage bleibt offen: Wird mir ein Anwalt auf Wunsch bestellt?

Im Brief steht: Unter der Voraussetzungen des §140 Abs. 1 und Abs.2 Strafprozessordnung- beispielsweise weil die Ihnen zur Last gelegte Tat schwer wiegt oder die Sach-oder Rechtslage aus sonstigen Gründen schwierig erscheint - können Sie auch die Bestellung eines Verteidiger nach Maßgabe des §141 Abs.1 und 3 beanspruchen.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von kettenglied):
Wird mir ein Anwalt auf Wunsch bestellt?

Warum nicht. Man muss nur dem Anwalt den Wunsch entsprechend mitteilen ...



Zitat (von kettenglied):
Bestellung eines Verteidiger nach Maßgabe des §141 Abs.1 und 3

Also ich würde mir den Anwalt lieber selber aussuchen und selbst entscheiden wem ich mein Geld gebe. Ist ja nicht ganz billig so eine Sache.
Wobei hier kein Fall des §140 StPO erkennbar ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat (von kettenglied):
Ok vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nur eine Frage bleibt offen: Wird mir ein Anwalt auf Wunsch bestellt?

Im Brief steht: Unter der Voraussetzungen des §140 Abs. 1 und Abs.2 Strafprozessordnung- beispielsweise weil die Ihnen zur Last gelegte Tat schwer wiegt oder die Sach-oder Rechtslage aus sonstigen Gründen schwierig erscheint - können Sie auch die Bestellung eines Verteidiger nach Maßgabe des §141 Abs.1 und 3 beanspruchen.

Kurz: Den Anwalt müsstest du selbst zahlen.
Da du ja vor allem möglichst wenig zahlen willst aufgrund des Vorfalles, würde es sich aus meiner Sicht nicht lohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kettenglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank an alle. Werde berichten was rausgekommen ist.
Schönes Wochenende allen!

1x Hilfreiche Antwort

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