Urlaubsanspruch bei frühen Ausscheiden

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
aq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei frühen Ausscheiden

Hallo
folgendes hypothetisches Beispiel:
Der A arbeitet bei einem Leiharbeitsunternehmen L (das ihn nur bei einem einzigen Unternehmen einsetzt, aber vmtl egal für das Beispiel.) Der Vertrag zwischen A und L war befristet auf weniger als 6 Monate.

Im Arbeitsvertrag zwischen A und L heißt es "Der Anspruch des Mitarbeiters auf bezahlten Erholungsurlaub richtet sich nach den Regelungen gemäß § 11 MTV BAP.". Und in § 11 MTV BAP heißt es unter Anderem:

Zitat:
"Ab dem Urlaubsjahr 2021 beträgt der Urlaub
-im ersten Jahr 25 Arbeitstage,
-im zweiten und dritten Jahr 27 Arbeitstage,
-ab dem vierten Jahr 30 Arbeitstage.

Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer einen Urlaubsan-spruch gemäß §§ 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz.

Verteilt sich die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, er-höht oder vermindert sich der Urlaub entsprechend."


Heißt das das in diesem Fall bei einer 5-Tage-Woche der A keine 25 Urlaubstage pro Jahr hat, sondern nur das gesetzliche Minimum von 20 Urlaubstagen (da aufgrund des befristeten Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer nach weniger als 6 Monaten ausgeschieden ist) oder etwas Anderes?

Grüße

-- Editiert von User am 18. März 2023 13:25

-- Editiert von User am 18. März 2023 13:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15537 Beiträge, 5952x hilfreich)

Genau das und nichts anderes.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Genau das und nichts anderes.

Vielen Dank für deine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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