Hallo
folgendes hypothetisches Beispiel:
Der A arbeitet bei einem Leiharbeitsunternehmen L (das ihn nur bei einem einzigen Unternehmen einsetzt, aber vmtl egal für das Beispiel.) Der Vertrag zwischen A und L war befristet auf weniger als 6 Monate.
Im Arbeitsvertrag zwischen A und L heißt es "Der Anspruch des Mitarbeiters auf bezahlten Erholungsurlaub richtet sich nach den Regelungen gemäß § 11 MTV BAP.". Und in § 11 MTV BAP heißt es unter Anderem:
Zitat:"Ab dem Urlaubsjahr 2021 beträgt der Urlaub
-im ersten Jahr 25 Arbeitstage,
-im zweiten und dritten Jahr 27 Arbeitstage,
-ab dem vierten Jahr 30 Arbeitstage.
Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer einen Urlaubsan-spruch gemäß §§ 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz.
Verteilt sich die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, er-höht oder vermindert sich der Urlaub entsprechend."
Heißt das das in diesem Fall bei einer 5-Tage-Woche der A keine 25 Urlaubstage pro Jahr hat, sondern nur das gesetzliche Minimum von 20 Urlaubstagen (da aufgrund des befristeten Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer nach weniger als 6 Monaten ausgeschieden ist) oder etwas Anderes?
Grüße
-- Editiert von User am 18. März 2023 13:25
-- Editiert von User am 18. März 2023 13:25