Waschmaschine in WG kaputt, wer zahlt?

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fantakola123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschine in WG kaputt, wer zahlt?

Hallo zusammen,

Ich hatte im Oktober ein Zimmer in einer 3er WG untergemietet. Dabei wurde die Mitbenutzung der Küche (wo auch die Waschmaschine steht) vereinbart.
Nun ist die Waschmaschine im Dezember kaputt gegangen. Ich habe den Besitzern eine Nachricht geschrieben, in dem ich sie gebeten habe, die Waschmaschine zu reparieren. Die meinten nur, dass die Waschmaschine ein zuvorkommen von ihnen ist, und sie sie nicht reparieren werden. Sie haben uns aber angeboten, ihre Waschmaschine in deren Wohnung zu benutzen.

Als der Mietvertrag im Februar endete, hat mir die Hauptmieterin nur die Hälfte der Kaution überwiesen. Und verlangt nun, dass ich zur Reparatur der Waschmaschine beitragen muss.

Muss ich in diesem Fall tatsächlich die Kosten einer Reparatur mittragen? In der Zeit wo ich in der Wohnung war gab es 4 verschiedene Untermieter.
Und wie lange darf es dauern, bis ich den Rest meiner Kaution zurück bekomme?

Ich bin für jede Antwort und Rat dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Fantakola123

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Fantakola123):
Muss ich in diesem Fall tatsächlich die Kosten einer Reparatur mittragen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. zu den Themen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Fantakola123):
Muss ich in diesem Fall tatsächlich die Kosten einer Reparatur mittragen
Nein, sehr wahrscheinlich nicht. Zumindest dann nicht, wenn du sie nicht schuldhaft kaputt gemacht hast.

Zitat (von Fantakola123):
Und wie lange darf es dauern, bis ich den Rest meiner Kaution zurück bekomme?
Der Vermieter hat typischerweise bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, auf versteckte Mängel zu prüfen. In der Zeit macht es normalerweise für den Mieter keinen Sinn, auf Rückzahlung der Kaution zu klagen.

0x Hilfreiche Antwort

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