Aus 1ner Wohnung wurden 2 gemacht...

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus 1ner Wohnung wurden 2 gemacht...

Guten Tag,

Ich hab mal eine Frage (klar sonst wär ich nicht hier) ich wohne jetzt seit 6 Jahren in meiner Wohnung, nun hat mein Ex Vermieter das Haus hier verkauft, und der neue Vermieter hat mir nun gesagt, das ich in einer "Schwartbau" Wohnung Lebe, weil das hier ursprünglich mal eine Große 3 Zimmer Wohnung war die aber wohl vor Zig Jahren mal geteilt wurde in zwei, einzimmer Wohnungen. Sprich hier wurden Wände gezogen, jede Wohnung hat einen eigenen Stromkreislauf (mit Stromzähler im Keller) natürlich hat jede Wohnung auch ein Bad mit Wasserzähler usw...



Meine Frage kann jetzt was passieren bzw hat er jetzt das Recht mich hier aus der Wohnung zu "entfernen"



Ich vermute ja einfach er will mich hier raushaben das er alles neu machen kann um es dann Teurer zu Vermieten.

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
der neue Vermieter hat mir nun gesagt, das ich in einer "Schwartbau" Wohnung Lebe

Viele Vermieter erzählen viel, je länger der Tag desto mehr erzählen sie ...

Insofern erst mal abwarten ob was konkretes in Schrift form kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Viele Vermieter erzählen viel, je länger der Tag desto mehr erzählen sie ...

Insofern erst mal abwarten ob was konkretes in Schrift form kommt.


Er hat mir, Bilder vom Grundriss per WA geschickt, wo auch mein Balkon denn ich habe nicht mit drauf ist, der angeblich auch ohne Genehmigung gebaut wurde (das Haus hat aber eine Giebelwand die 1,25Meter vorragt für einen Balkon nehme ich mal an) diesen will er nun aber irgendwie nachgenehmigen lassen und er meinte dann könnte das auffallen das es meine wohnung so eigentlich nicht gibt...! Und man könnte eine Nutzungsverbot aussprechen (also die Stadt) und ich müsste raus.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
Und man könnte eine Nutzungsverbot aussprechen (also die Stadt) und ich müsste raus.

Wobei der Vermieter dann dummerweise im vollem Umfang für alle Schäden und Unannehmlichkeiten haftet, die dem Mieter dadurch entstehen, dass er einen Schwarzbau vermietet hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei der Vermieter dann dummerweise im vollem Umfang für alle Schäden und Unannehmlichkeiten haftet, die dem Mieter dadurch entstehen, dass er einen Schwarzbau vermietet hat ...


Die Früheren Vermieter haben ihm das wohl nie gesagt, weswegen er davon auch keine Kenntnis hatte...

Aber ist es nicht so das ein Vermieter eine Wohnung einfach trennen darf solange er nicht in die Bau Substanz eingreift, es wurden ja wie gesagt keine tragenden Wände entfernt sondern eher welche hinzugefügt...! Und das Haus steht noch

-- Editiert von User am 18. März 2023 21:30

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
Die Früheren Vermieter haben ihm das wohl nie gesagt, weswegen er davon auch keine Kenntnis hatte...

Irrelevant, denn er ist im vollen Umfang in dem Mietvertrag eingetreten.
Hätte er halt besser recherchieren müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant, denn er ist im vollen Umfang in dem Mietvertrag eingetreten.
Hätte er halt besser recherchieren müssen ...


Okay also einfach drauf ankommen lassen, würdest du jetzt sagen !?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
Okay also einfach drauf ankommen lassen, würdest du jetzt sagen !?

Ich würde erst mal abwarten, was der Vermieter denn nun weiter verlauten lässt und daran das weitere Vorgehen ausrichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde erst mal abwarten, was der Vermieter denn nun weiter verlauten lässt und daran das weitere Vorgehen ausrichten.


Ich kann dir sagen was er weiter verlauten ließ... er will das ich in die DG wohnung gehe und bietet mir dafür einen Mittleren 4 stelligen Betrag an... was ich abgelehnt habe da diese Wohnung kleiner ist, Keinem Balkon hat und naja im DG ist...!

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
das Haus hier verkauft, und der neue Vermieter hat mir nun gesagt, das ich in einer "Schwartbau" Wohnung Lebe

Wo soll hier ein Schwarzbau sein? Der Vermieter hat innerhalb des Hauses Veränderungen vorgenommen. Das ist doch nicht genehmigungspflichtig.
Zitat (von Scarface89):
wo auch mein Balkon denn ich habe nicht mit drauf ist, der angeblich auch ohne Genehmigung gebaut wurde

Das ist etwas anderes, da wurde die Fassade verändert und Balkone sind genehmigungspflichtig.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wo soll hier ein Schwarzbau sein? Der Vermieter hat innerhalb des Hauses Veränderungen vorgenommen. Das ist doch nicht genehmigungspflichtig.

Ergänzung, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, war es ein 2 Familienhaus schaut es anders aus.

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#11
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wo soll hier ein Schwarzbau sein? Der Vermieter hat innerhalb des Hauses Veränderungen vorgenommen. Das ist doch nicht genehmigungspflichtig.
Zitat

Das ist etwas anderes, da wurde die Fassade verändert und Balkone sind genehmigungspflichtig.



Ja ich kenn mich damit nicht aus...! Er .eint er muss die Wohnung nun nach genehmigen lassen und da könnte es zu Problemen kommen... ‍♂

Okay aber dann frage mich wieso die Giebelwand wohl schon immer über ein Meter vom Haus ragt, und mein Balkon zeigt auch nicht zur Straße sondern Innenhof... aber das kann er angeblich einfach nachgemehmigen lassen.

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#12
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ergänzung, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, war es ein 2 Familienhaus schaut es anders aus.


War schon immer ein Mehrfamilienhaus hier waren ursprünglich, wohl 4 Wohnungen
EG eine
1OG eine
DG zwei

Jetzt sind es

EG zwei
1OG eine
DG drei

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Kommen wir doch mal zurück auf das, was hier im Augenblick von Bedeutung ist. Wir haben zwei Ebenen bzw. juristische Verhältnisse. Hier geht es primär um das Vermieter/Mieterverhältnis. Da ist der Neueigentümer Rechtsnachfolger, er hat seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so wie sie im Vertrag niedergelegt sind. Ob da jetzt irgendwas irgendwie nicht dem Baurecht entspricht, das interessiert doch gar nicht. Und ob er dir alte Grundrisse vorlegt, das interessiert doch auch nicht. Kann alles später mal ganz legal ergänzt worden sein. Jedenfalls muss der Mieter das alles nicht überprüfen.

So, dann haben wir die Rechtsbeziehung Hauseigentümer/Behörde. Das alles zu klären, hat mit dem Mieter gar nichts zu tun. Deshalb ist auch jede Diskussion hier, wie das denn wohl vor Jahren gelaufen sein mag, völlig überflüssig. Ich würde als Mieter warten, bis der Vermieter eine Verfügung der Behörde vorlegt, nach welcher die von ihm angemietete Wohnung zu räumen ist bzw. der Urzustand wieder herzustellen ist.

Vorher ist da kein Handlungsbedarf. Wieso habe ich das Gefühl, dass es hier gar nicht um irgendwelche baurechtlichen Belange geht, sondern darum, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, um einen Umbau nach den Vorstellungen des Vermieters?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde als Mieter warten, bis der Vermieter eine Verfügung der Behörde vorlegt, nach welcher die von ihm angemietete Wohnung zu räumen ist bzw. der Urzustand wieder herzustellen ist.

Vorher ist da kein Handlungsbedarf. Wieso habe ich das Gefühl, dass es hier gar nicht um irgendwelche baurechtlichen Belange geht, sondern darum, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, um einen Umbau nach den Vorstellungen des Vermieters?


Okay aber bevor er so ein Schreiben bekommt müsste dann nicht jemand von der Stadt herkommen und sich die Baulichen Verhältnisse erstmal ansehen und Prüfen ob das überhaupt Rechtswidrig ist und falls dann ein räumungsbefehl kommt sitze ich ja quasi auf der Straße oder sehe ich das Falsch ?

Dieses Gefühl hast nicht nur du. Mir kommt es auch so vor, weil ich lebe hier recht "günstig" kann man sagen, und sollte ich hier raus und er baut um kann er locker 300€ mehr verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö, da muss niemand kommen. Die Akten sind doch oft auch für die juristische Bewertung ausreichend. In der Regel kommt jemand, wenn es sich um eine akute Gefährdung handeln könnte. Also, beschränke dich auf den Bereich, der dich was angeht. Und das ist das Mietverhältnis und die vertragliche Basis.

wirdwerden

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 20. März 2023 17:07

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unfug editiert



Na ich muss ja jetzt hier erstmal "nachpalppern" was der Vermieter mir per WA so geschrieben hat um die Sachlage und seine Aussagen hier zu schildern

Da ich mich mit dem Thema null auskenne mach ich mir natürlich etwas Sorgen, ich weiss das man als Mieter unglaublich viele Rechte hat, nur ich möchte mich jetzt schon so gut es geht Schlau machen...

Ne Kündigung müsste ja auch auf einer Grundlage beruhen und die gibt es ja bis jetzt nicht... und wenn er mir eine schickt geh ich eh direkt zum Anwalt würde ich jetzt mal so sagen...!



-- Editiert von Moderator am 20. März 2023 17:07

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#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
Ne Kündigung müsste ja auch auf einer Grundlage beruhen und die gibt es ja bis jetzt nicht

Der neue Eigentümer will sie mürbe machen. Ob etwa schwarz gebaut wurde, ist für den Mieter unwichtig.
Er möchte sie aus dieser Wohnung haben und versucht es nun mit einer Verängstigung, dass sie evtl. plötzlich ohne Wohnung sind.
Weil es mit einer Kündigung etwas schwierig werden könnte, bietet er ihnen nun eine andere Wohnung an.
Einfach abwarten, auf WA würde ich nicht reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 20. März 2023 17:07

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
er will das ich in die DG wohnung gehe und bietet mir dafür einen Mittleren 4 stelligen Betrag an...

Nun, dann weis man ja ungefähr was die Richtung ist ... Er will die "gute" Wohnung die viel zu billig vermietet ist, frei bekommen, da gibt es dann die Methode "Zuckerbrot und Peitsche"

Insofern kann man sich auch alles anhören was er so sagt, lesen was er schreibt, im Idealfalle alles vorsorglich gut dokumentieren. Was man nicht machen sollte, voreilig zustimmen / unterschreiben.



Zitat (von Loni12):
Der Vermieter hat innerhalb des Hauses Veränderungen vorgenommen. Das ist doch nicht genehmigungspflichtig.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Scarface89):
Na ich muss ja jetzt hier erstmal "nachpalppern" was der Vermieter mir per WA so geschrieben hat um die Sachlage und seine Aussagen hier zu schildern

Vollkommen richtig, wie sonst sollten wir uns auch ein Bild von der Lage machen können?

Ein kleiner Hinweis
Anami ist nicht unbekannt dafür, gerne mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … zu antworten.
Die Antworten geben oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die Antworten einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten.

Insofern würde ich dazu tendieren, dass bisherige, sinnentleerte Geschwätz des Users einfach ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Scarface89
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern kann man sich auch alles anhören was er so sagt, lesen was er schreibt, im Idealfalle alles vorsorglich gut dokumentieren. Was man nicht machen sollte, voreilig zustimmen / unterschreiben.



Zitat (von Loni12):
Der Vermieter hat innerhalb des Hauses Veränderungen vorgenommen. Das ist doch nicht genehmigungspflichtig.

Das ist schlicht falsch.



Dokumentieren muss ich das ja nicht er hat mir das ja alles über WA Geschrieben, ich hab somit alles schon auf dem Handy...

Zu deiner schlicht Falscht... heißt es hätte damals genehmigt werden müssen...? Aber Probleme sollten ja jetzt nach 20jahren plus wohl nicht mehr kommen ..!

PS.: ja da geht die Reise warscheinlich hin ^^

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Scarface89):
heißt es hätte damals genehmigt werden müssen...?

Das weis hier niemand.
Es gibt genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Veränderungen.



Zitat (von Scarface89):
Aber Probleme sollten ja jetzt nach 20jahren plus wohl nicht mehr kommen ..!

Erst letztens gab es hier eine Abrissverfügung für einen 45 Jahre alten Schwarzbau ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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