Hallo,
Es wurden im Fahrzeug 1,5 g Gras gefunden. Ein Drogentest war negativ.
Aussage wurde verweigert.
Ort Bayern.
Der Fahrer des KFZ ist jedoch was BtmG angeht bekannt. MPU, Abgabe FS usw. Letzte Vorfall 2017
Wir konnten im Internet nichts finden, daher fragen wir hier.
Welche Starfe wird dem Fahrer des KFZ drohen?
Wie wäre am besten vorzugehen?
Muss er angeben das dies sein Gras war, ergo kann man angeben das es nicht seins war und die Aussage zum "Besitzer" verweigern?
Anhörung Polizei, freundlich absagen.
Keine weiteren Aussagen?
Wird die Führerscheinstelle informiert?
Eine MPU kann wohl nicht folgen.
Ich danke vorab.
Vg
-- Editiert von Moderator topic am 19. März 2023 13:25
-- Thema wurde verschoben am 19. März 2023 13:25
1,5 g Gras im Auto
19. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2023 | 08:43
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
1,5 g Gras im Auto
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#1
Antwort vom 19. März 2023 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (31428 Beiträge, 16777x hilfreich)
Einer Aussage, es sei "fremdes Gras" gewesen, würde wohl schlicht nicht geglaubt werden.
#2
Antwort vom 19. März 2023 | 14:38
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatEiner Aussage, es sei "fremdes Gras" gewesen, würde wohl schlicht nicht geglaubt werden. :
Signatur:
Hallo,
Das möchte stimmen. (Auch wenn es der Wahrheit entspricht)
Wie geht man vor, was wird passieren?
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#3
Antwort vom 19. März 2023 | 16:14
Von
Status: Unbeschreiblich (31428 Beiträge, 16777x hilfreich)
Man geht wie geplant vor - nicht mit "gehört mir gar nicht", aber mit der Aussageverweigerung. Was dann passieren wird, kann hier keiner wissen. Ein Vorverfahren aus dem Jahr 2017 steht evtl. gar nicht mehr im BZR - theoretisch wäre also auch eine Verfahrenseinstellung drin. Und anderenfalls wird wohl irgendwann ein Strafbefehl kommen.
#4
Antwort vom 19. März 2023 | 16:47
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 12x hilfreich)
Seitens der FSST wird da vom Fahrer nichts verlangt?
Sprich ärztliches Gutachten ?
#5
Antwort vom 19. März 2023 | 16:54
Von
Status: Unbeschreiblich (31428 Beiträge, 16777x hilfreich)
Eher nicht, aber in Bayern vielleicht schon. Aber grundsätzlich gibt es ja keinerlei Konsumnachweis.
#6
Antwort vom 20. März 2023 | 08:37
Von
Status: Bachelor (3294 Beiträge, 873x hilfreich)
Auch in Bayern gilt deutsches Recht. Da es keinen Konsumnachweis gibt, wären Maßnahmen der Führerscheinstelle rechtswidrig. Auch in Bayern.Zitataber in Bayern vielleicht schon. :
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