1,5 g Gras im Auto

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 12x hilfreich)
1,5 g Gras im Auto

Hallo,

Es wurden im Fahrzeug 1,5 g Gras gefunden. Ein Drogentest war negativ.
Aussage wurde verweigert.

Ort Bayern.

Der Fahrer des KFZ ist jedoch was BtmG angeht bekannt. MPU, Abgabe FS usw. Letzte Vorfall 2017

Wir konnten im Internet nichts finden, daher fragen wir hier.

Welche Starfe wird dem Fahrer des KFZ drohen?
Wie wäre am besten vorzugehen?
Muss er angeben das dies sein Gras war, ergo kann man angeben das es nicht seins war und die Aussage zum "Besitzer" verweigern?


Anhörung Polizei, freundlich absagen.
Keine weiteren Aussagen?
Wird die Führerscheinstelle informiert?
Eine MPU kann wohl nicht folgen.

Ich danke vorab.

Vg




-- Editiert von Moderator topic am 19. März 2023 13:25

-- Thema wurde verschoben am 19. März 2023 13:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31428 Beiträge, 16777x hilfreich)

Einer Aussage, es sei "fremdes Gras" gewesen, würde wohl schlicht nicht geglaubt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Einer Aussage, es sei "fremdes Gras" gewesen, würde wohl schlicht nicht geglaubt werden.

Signatur:


Hallo,

Das möchte stimmen. (Auch wenn es der Wahrheit entspricht)

Wie geht man vor, was wird passieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31428 Beiträge, 16777x hilfreich)

Man geht wie geplant vor - nicht mit "gehört mir gar nicht", aber mit der Aussageverweigerung. Was dann passieren wird, kann hier keiner wissen. Ein Vorverfahren aus dem Jahr 2017 steht evtl. gar nicht mehr im BZR - theoretisch wäre also auch eine Verfahrenseinstellung drin. Und anderenfalls wird wohl irgendwann ein Strafbefehl kommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 12x hilfreich)

Seitens der FSST wird da vom Fahrer nichts verlangt?
Sprich ärztliches Gutachten ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31428 Beiträge, 16777x hilfreich)

Eher nicht, aber in Bayern vielleicht schon. Aber grundsätzlich gibt es ja keinerlei Konsumnachweis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3294 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
aber in Bayern vielleicht schon.
Auch in Bayern gilt deutsches Recht. Da es keinen Konsumnachweis gibt, wären Maßnahmen der Führerscheinstelle rechtswidrig. Auch in Bayern.

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