Ich habe versehentlich durch Nutzung eines falschen Paket-Labels einen Gegenstand an den Käufer einer früheren Sache versandt.
Der Käufer sendet den Gegenstand nicht zurück. Er glaubte, das (im Wert von ca. 500 Euro) sei als Entschädigung gewesen, weil die vorherige Kaufsache etwas verzögert bei ihm ankam.
M.E. liegt hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.
Ich suche einen Anwalt, der sich insoweit mit schwedischem Recht auskennt, die Bezahlung dieser Sache fordert, ggf. mit europäischem Mahnbescheid.
Ungerechtfertigte Bereicherung Schweden
19. März 2023
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Frage vom 19. März 2023 | 17:01
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Ungerechtfertigte Bereicherung Schweden
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