Hallo zusammen,
meine Mutter ist im Einzelhandel und arbeitet seit 22 Jahren ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber. Die ersten 16 Jahre in Filiale A, die letzten sechs Jahre in Filiale B. Nun wird Filiale B geschlossen. Alle dort angestellten Mitarbeiterinnen erhalten eine Abfindung, verlieren aber ihren Job.
Nicht jedoch meine Mutter, denn sie „lief" die letzten Jahre immer noch auf Filiale A (d.h. auf Kostenstelle von Filiale A; steht auch so in der Lohnabrechnung), obwohl sie ausschließlich in Filiale B eingesetzt wurde. Sie hat angeblich kein Recht auf Abfindung, da sie ja wieder in Filiale A zurückkehren kann. Das möchte sie aber nicht, da die eh kurz vor der Rente steht. Ist das rechtens oder hat sie doch einen Anspruch auf Abfindung?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung
Abfindung bei Filialschließung - leider mit Haken
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Schwer einzuschätzen. Ich gehe mal davon aus, dass es einen Betriebsrat gibt, Rechtsgrundlage für die Abfindungen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ist. Ich würde in diese Unterlagen Einsicht nehmen, mich vom BR beraten lassen. Noch ein Hinweis: es kann sein, dass unabhängig davon, wo die Mutter gearbeitet hat, auch die nahe Verrentung eine Rolle spielen.
wirdwerden
WIe soll sie Abfindung bekommen, wenn sie gar nicht gekündigt wurde?
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ZitatSie hat angeblich kein Recht auf Abfindung, da sie ja wieder in Filiale A zurückkehren kann. Das möchte sie aber nicht, da die eh kurz vor der Rente steht. :
Was sie möchte, wird in diesem Zusammenhang vermutlich keine Rolle spielen.
ZitatIst das rechtens oder hat sie doch einen Anspruch auf Abfindung? :
Ich sehe hier keinen Anspruch auf Abfindung, denn ihr wurde ja nicht gekündigt.
Dass sie in einer anderen (der ursprünglichen) Filiale nicht arbeiten will, kann nicht das Problem des AG sein.
Bei Schließungen ist es üblich, die Anspruchsgruppe zu definieren, und zwar vor der Schließungen, und dann kommt es nicht zu Kündigungen, sondern zu Aufhebungsverträgen. Häufig mit dem Zusatz, dass der Anspruch auf eine Abfindung dann nicht entsteht, wenn es zu einer Kündigung kommt. Die Zahlung einer Abfindung ist also keinesfalls von einer arbeitgeberseitigen Kündigung abhängig.
wirdwerden
ZitatIch sehe hier keinen Anspruch auf Abfindung, denn ihr wurde ja nicht gekündigt. :
Dass sie in einer anderen (der ursprünglichen) Filiale nicht arbeiten will, kann nicht das Problem des AG sein.
Dieser Argumentation schliesse ich mich an
Die Abfindung hat doch in der Regel den Sinn, eben eine Kündigung mit dem damit verbundenen Prozessrisiko zu vermeiden. Deshalb häufig in den Betriebsvereinbarungen: Aufhebungsvertrag + Abfindung oder Kündigung ohne Abfindung. Also eine Kündigung muss eben nicht vorliegen oder darf sogar gar nicht vorliegen, um einen Anspruch auf eine Abfindung zu begründen.
wirdwerden
ZitatSie hat angeblich kein Recht auf Abfindung, da sie ja wieder in Filiale A zurückkehren kann. :
Nunja, das erscheint ja auch nachvollziehbar. Immerhin wird - auf Grundlage einer BV oder durch Einzelvertrag- eine Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt. Das meint aber nicht unbedingt die konkrete Arbeitssstelle (also in Filiale B) ansich, sondern überhaupt die Möglichkeit der Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber, der ja offenbar in Filiale A eine Arbeitsplatz hat.
Zwar ist es nicht ganz unüblich, bei kurz vor der Verrentung stehenden Arbeitnehmern darauf zu setzen, dass diese lieber gehen als sich versetzen zu lassen - nur in diesem Fall erscheint es ja sogar halbwegs nachvollziehbar sie wieder auf den alten Job zu bringen, immerhin hat sie zuvor 16 Jahre bei der alten und jetzt wieder neuen Arbeitsstelle gearbeitet.
Rein rechtlich sehe ich da so relativ wenig Möglichkeiten, wenn sich nicht aus einer BV oder dem Arbeitsvertrag anderes ergibt. Käme u.U. ein "Tausch" in Betracht? Also das ein eigentlich zu entlassender Mitarbeiter der Filiale B die Stelle in der Filiale A erhält und ihre Mutter im Gegenzug ausscheidet gegen Zahlung einer Abfindung - allerdings natürlich nur in der Höhe was dem anderen Mitarbeiter zugestanden hätte? Wäre ja vielleicht ein Möglichkeit. Müsste man mal mit dem AG sprechen.
Holperik, rein rechtlich kann man die Chancen abschätzen, wenn man die Basis der Abfindungszahlungen kennt.
wirdwerden
Vielen lieben Dank für alle Antworten.
Heute findet noch ein Gespräch mit dem Betriebsrat statt, aber der hat schon signalisiert, dass sie sich damit wohl abfinden muss.
Als Betroffene ist das für meine Mutter recht emotional, vor allem nach so vielen Jahren im Betrieb und weil alle anderen Abfindungen bekommen (ok, und den Job verlieren...), nur sie nicht. Gleichzeitig ist sie nicht der Typ, der großartig aufbegehrt.
Da hilft natürlich diese sachliche Betrachtung der Dinge, auch wenn die Frage nicht exakt mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
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