Abmahnung nach "Zurückgeben" einer Beleidigung

21. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung nach "Zurückgeben" einer Beleidigung

Hi, grüße euch!

Vielleicht könnt ihr mit mit einer Frage weiterhelfen.
Habe eine Abmahnung bekommen und soll nun fast 1400 Euro Anwaltskosten zahlen.
Es geht darum:
Ich bin in eine Konfrontation in einer Online-Kommentarspalte geraten.
Es war nach 3 Uhr nachts.
Jemand meinte im Verlauf der Diskussion, warum ich denn überhaupt noch wach wäre, ich wäre doch sicher so ein "Generation Z Versager" der das Sozialsystem ausbeutet und noch andere Nettigkeiten.
Ich arbeite im Schichtdienst im KH, deshalb habe ich eben andere Zeiten und bin auch nachtaktiv.
Das habe ich dem Kontrahenten aber nicht gesagt.
Aber weil er ja auch um die Zeit in die Diskussion verwickelt war, habe ich ihm geschrieben "Das kann ich dir ja nun alles genau so zurückgeben!" und habe dahinter einen lachenden Smiley gesetzt.
Damit war die Sache für mich erledigt.
Jetzt habe ich nach knapp einem Monat diese besagte Abmahnung bekommen.
Der Anwalt vertritt diesen Kontrahenten und fordert mich auf, derartige Behauptungen künftig zu unterlassen.
Er erklärt dann, dass ich die Aussagen seines Mandanten zurückgegeben hätte und ihn dadurch beleidigt hätte.
Der Anwalt gibt weiter Daten seines Mandanten an, u.a. dessen Geburtsdatum und belegt dadurch, dass er nicht zur Generation Z gehört und ich deshalb unwahre Behauptungen verbreitet hätte.

Was mache ich da nun?
Soll ich einwilligen und zahlen?
Oder soll ich nun zurückklagen? Was bringt das denn am Ende? Dass sowohl der andere als auch ich uns gegenseitig abmahnen und am Ende nur die Anwälte was verdienen?
Hat jemand einen Ratschlag?

-- Editiert von Moderator topic am 22. Mai 2023 17:14

-- Thema wurde verschoben am 22. Mai 2023 17:14

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69 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Auf keinen Fall zahlen!!

Irgendein Anwalt kann dich nicht rechtskräftig zur Zahlung irgendeines Betrages auffordern.
Das ist keine "Klage", da ist nichts vor Gericht. Da versucht man dich über den Tisch zu ziehen und hofft, dass du einfach zahlst.

Du brauchst gar nicht zu reagieren - archiviere dir nur den Chat-Verlauf.

-- Editiert von User am 22. März 2023 12:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das ist keine "Klage", da ist nichts vor Gericht. Da versucht man dich über den Tisch zu ziehen und hofft, dass du einfach zahlst.


Nö - das ist eine aktuell gerade aus Querdenkenden Kreisen stammende Masche. Man provoziert verbale Abwehrreaktionen, haut eine Abmahnung mit kurzer Frist raus - und - wenn der Abgemahnte dann nicht zahlt - beauftragt den Anwalt mit einer Unterlassungsklage. Bei 1400 Euro Anwaltskosten dürfte der Streitwert dann 25000 Euro betragen -> das ganze landet vorm Landgericht wo Anwaltspflicht herrscht.

Wenn man den Prozess dann in der zweiten Instanz dann entgültig gewonne hat, sitzt man in so einem Fall auf mindestens 7000 Euro eigenen Anwaltskosten und kriegt dann zu hören, dass der Kläger mittellos ist....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Und wie geht Volkovic93 jetzt am besten vor?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Volkovic93):
Er erklärt dann, dass ich die Aussagen seines Mandanten zurückgegeben hätte und ihn dadurch beleidigt hätte.

Was witzigerweise bedeutet, dass er damit gestanden hat, das er wohl auch eine Beleidigung getätigt hat ...



Zitat (von HeHe):
Irgendein Anwalt kann dich nicht rechtskräftig zur Zahlung irgendeines Betrages auffordern.

Selbstverständlich kann er das ... der Anwalt der Gegenseite hat es ja gerade getan ...



Zitat (von HeHe):
Und wie geht Volkovic93 jetzt am besten vor?

Da wir nicht wissen, was der Anwalt will, können wir darüber auch nicht siskutieren.

Volkovic93 nimmt sich sinnigerweise einen Anwalt der Ahnung von diesen Sachen hat und lässt sich beraten.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Tehlak):
Nö - das ist eine aktuell gerade aus Querdenkenden Kreisen stammende Masche.
...

Richtig.

Und da muss man dann richtig reagieren, um nicht ein zweites Mal in die Falle zu laufen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HeHe):
Irgendein Anwalt kann dich nicht rechtskräftig zur Zahlung irgendeines Betrages auffordern.


Selbstverständlich kann er das ... der Anwalt der Gegenseite hat es ja gerade getan ...


Du musst schon genauer lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was witzigerweise bedeutet, dass er damit gestanden hat, das er wohl auch eine Beleidigung getätigt hat ...



Im angehängten Bild ist der Verlauf.

Ich bin Alexander, falls das unklar sein sollte.

https://ibb.co/bbk2DLL

-- Editiert von User am 24. März 2023 15:24

-- Editiert von User am 24. März 2023 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Der Anwalt der Gegenseite gibt unumwunden die ursprüngliche Beleidigung und öffentliche Verläumdung durch Herr J., Du seist ein Kinderschänder, zu. Das ist echt irgendwie surreal.

Ich würde empfehlen, auf keinen Fall der Forderung nachzugeben und erstmal nicht auf das Schreiben zu reagieren. Dann mal abwarten ob noch was kommt. Vielleicht verrät im sein Anwalt ja, wie ungeschickt es wäre, damit vor Gericht zu gehen.
Wenn doch noch was kommt, solltest Du Dir einen eigenen Anwalt nehmen, da Herr J. in dem Fall dann wohl so krass in seiner eigenen Bubble gefangen ist, dass er nicht mal erkennt, wie sehr er sich mit einem Zivilverfahren selbst schaden könnte.

Leider hat der User Tehlak hier nicht unrecht, dass Du dann die Gefahr hast, auf den Verfahrenskosten sitzenzubleiben, da möglicherwiese bei ihm nichts zu holen ist, weil er mittellos ist und seine Verfahren dank Prozesskostenhilfe finanzieren. Aber selbst das währe meines Erachtens noch besser, als der ursprünglichen Forderung nachzugeben.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Leider hat der User Tehlak hier nicht unrecht, dass Du dann die Gefahr hast, auf den Verfahrenskosten sitzenzubleiben, da möglicherwiese bei ihm nichts zu holen ist, weil er mittellos ist und seine Verfahren dank Prozesskostenhilfe finanzieren.


Die brauchen kein PKH. Da würde nämlich eine grobe Prüfung im Vorfeld erfolgen. Bei den Querdenkern arbeitet der Anwalt üblicherweise für Umsonst, die Grichtskosten werden über Telegram organisiert. Das macht die Sache so böse...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Besteht da nicht die Möglichkeit, dass das Gericht die Klage sofort verwirft?
Oder entstehen in jedem Fall Kosten?

Bevor ich da am Ende auf riesigen Kosten sitzen bleibe, die ich nicht zurückbekomme, würde ich die Unterlassungserklärung abgeben.
Besser nun 1400 zahlen als am Ende auf dem x-fachen sitzenzubleiben. Da denke ich ganz ökonomisch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Besteht da nicht die Möglichkeit, dass das Gericht die Klage sofort verwirft?

Ja - natürlich.

Zitat:
Oder entstehen in jedem Fall Kosten?

Bei Ihnen entstehen voraussichtlich Anwaltskosten, weil Sie einen eigenen Anwalt nehmen müssen - auch wenn die Klage sofort verworfen wird.
Und auf den eigenen Anwaltskosten bleiben Sie sitzen, wenn der Kläger mittellos ist (wovon auszugehen ist).

Zitat:
Besser nun 1400 zahlen als am Ende auf dem x-fachen sitzenzubleiben.

Naja - wenn Sie jetzt 1400 zahlen, haben Sie die "Querdenker-Kasse" mit 1400 unterstützt. Das ist nicht gut.
Wenn Sie am Ende stattdessen auf Anwaltskosten sitzen bleiben, wird es auch nicht teurer, sondern tendenziell eher billiger - und vor allem landet das Geld nicht in der Kasse der Querdenker, sondern wenigstens bei einem rechtschaffenden Anwalt.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Volkovic93):
Im angehängten Bild ist der Verlauf.

Ich bin Alexander, falls das unklar sein sollte.

https://ibb.co/bbk2DLL


Ja nice...
An der Like-Verteilung erkennt man, dass das "organisierte Pöbelei" ist, ansonsten würde so ein grober Übergriff nicht so viele Likes bekommen.

Und angesichts so einiger anderer Beiträge, die hier in den letzten Monaten zu lesen waren, beschleicht mich das Gefühl, dass die Abmahnung bald deine geringste Sorge sein könnte.

Ich würde dir empfehlen, das zur Anzeige zu bringen. Der Gesetzgeber hat erst kürzlich die Strafandrohung für öffentliche Verleumdungen hochgesetzt.
Und den Gang zur Polizei empfehle ich dir alleine deshalb, weil du in Verbindung mit Kinderpornografie gebracht wirst.

Die Erfahrungen zeigen, dass es solche Kaliber nicht nur bei Abmahnung belassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Und den Gang zur Polizei empfehle ich dir alleine deshalb, weil du in Verbindung mit Kinderpornografie gebracht wirst.


Wird sowas überhaupt verfolgt? Bei dem Gemotze im Internet hätte die Polizei nichts anderes mehr zu tun, wenn jeder sowas anzeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie am Ende stattdessen auf Anwaltskosten sitzen bleiben, wird es auch nicht teurer, sondern tendenziell eher billiger - und vor allem landet das Geld nicht in der Kasse der Querdenker, sondern wenigstens bei einem rechtschaffenden Anwalt.


Dafür dann aber bis 6500 Euro - nach gängiger Erfahrung gehen die durch 2 Instanzen....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Volkovic93):
Bevor ich da am Ende auf riesigen Kosten sitzen bleibe, die ich nicht zurückbekomme, würde ich die Unterlassungserklärung abgeben.
DIESE von dem Anwalt vorgegebene Unterlassungserklärung KEINESFALLS abgeben.

Wenn, dann eine selbst entworfene sog. modifizierte Unterlassungserklärung.

"Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, etc. ..." und ohne eine Erklärung irgendwelche Kosten zu übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Das ist echt irgendwie surreal.

Nun, "surreal", dass ist in der Szene "Standard"



Zitat (von Volkovic93):
Besteht da nicht die Möglichkeit, dass das Gericht die Klage sofort verwirft?

Ja, es besteht auch die Möglichkeit das man einen 6er im Lotto hat ...



Zitat (von Volkovic93):
würde ich die Unterlassungserklärung abgeben.

Davon kann man nur abraten, sofern es sich auf die vom Anwalt der Gegenseite formulierte Unterlassungserklärung bezieht.



Zitat (von Volkovic93):
Besser nun 1400 zahlen als am Ende auf dem x-fachen sitzenzubleiben. Da denke ich ganz ökonomisch.

Es wird dann wohl nicht bei den 1.400 EUR bleiben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Morgen,

der Anwalt hat nun wirklich Klage eingereicht.
Er hat mir süffisant eine Kopie der Schrift übersandt. Darin findet sich der Hinweis an das Gericht: "Ich rege zudem an, den Hinweisen meines Mandanten bezüglich der Gründe der späten Aktivitäten des Beklagten die notwendige Beachtung zu schenken und darüber, soweit erforderlich, die Strafverfolgungsbehörden zu informieren."

Geht es eigentlich noch?
Ist das nicht schonn eine falsche Beschuldigung?
Weiß jemand, wie nun der weitere Ablauf aussehen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32296 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Volkovic93):
Er hat mir süffisant eine Kopie der Schrift übersandt.
Echt? Der Anwalt hat dir seine Klageschrift zugeschickt?
Ob süffisant oder nicht--- ist nicht relevant.

Zitat (von Volkovic93):
Ist das nicht schonn eine falsche Beschuldigung?
Lass das doch das Gericht entscheiden.
Was für späte Aktivitäten sind gemeint?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was für späte Aktivitäten sind gemeint?
Lesen ...
Zitat (von Volkovic93):
Es war nach 3 Uhr nachts.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32296 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Lesen ...
Eine zur Nachtzeit im Netz *zurückgegebene Beleidigung * soll diesem Anwalt Anlass geben, das Gericht darauf aufmerksam zu machen? Und es möge sogar die Strafverfolgungsbehörden informieren?

Sorry, aber so bescheuert kann doch wohl nicht mal ein Anwalt der *Szene* sein, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, aber so bescheuert kann doch wohl nicht mal ein Anwalt der *Szene* sein, oder?
Doch. Diese "Anwälte für Aufklärung" u.ä. haben einfach "einen an der Waffel".

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Spannend! Bitte halte uns auf dem Laufenden wie es weitergeht!

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Kleine Nachfrage:
Muss der Kläger nicht die Prozesskosten vorstrecken?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Muss der Kläger nicht die Prozesskosten vorstrecken?

Und? Wo soll da das Problem sein?



Zitat (von Anami):
Sorry, aber so bescheuert kann doch wohl nicht mal ein Anwalt der *Szene* sein, oder?

Der Wahnsinn expandiert dort schneller als das Weltall ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Muss der Kläger nicht die Prozesskosten vorstrecken?


Die zahlt normalerweise das Netzwerk welches auch den Anwalt "organisiert" hat. Meisten sind diese Anwälte übrigens die treibende Kraft in diesen Netzwerken. Der Kläger ist in der Regel nur ein mittelloser Strohmann.

Zitat (von Anami):
Sorry, aber so bescheuert kann doch wohl nicht mal ein Anwalt der *Szene* sein, oder?


Die verklagen einen auch, wenn man Corona Tests anbietet. Man unterstützt damit dann ja angeblich die Errichtung einer Corona-Dikatur.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Wieso bleibt man dann auf 6000€ sitzen weil der Kläger mittellos ist, wenn der Kläger die Kosten doch vorstrecken muss.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Wieso bleibt man dann auf 6000€ sitzen weil der Kläger mittellos ist, wenn der Kläger die Kosten doch vorstrecken muss.


Ganz einfach - um auf 1400 Euro Anwaltskosten für die Abmahnung zu kommen wurde hier ein Streitwert von 25.000 Euro gewählt. Damit ist die erste Instanz vor den Landgericht und dort herrscht Anwaltspflicht.

Und da es sich hier um ein zivilrechtliches Verfahren handelt, würde ohne Anwalt die Gegenseit automatisch obsiegen. Es geht dem Kläger bei dieser Art von Klage nicht darum, zu Gewinnen, sondern das Opfer dieser Masche möglichst finanziell zu ruinieren. Daher wird der auch in die zweite Instanz gehen - die Gerichtskosten bezahlt von dubiosen Netzwerken, der Klägeranwalt - als Gesinnungsgenosse - arbeitet eh Pro-Bono.

Da dann meist auch alle Instanzenzüge genutzt werden bleibt am Ende eine Rechnung von gut 6.000 Euro oder mehr (je nach Anwalt) die man zwar theoretisch vom Kläger einfordern kann ... wenn dieser aber mittellos ist...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten bislang!

Ich habe jetzt gerade einen ganz eigenartigen Brief vom Landgericht bekommen.
Und zwar heißt es: "...hat der Abgleich mit dem Melderegister ergeben, dass der Kläger (Name, Anschrift) im Bezirk des Landgerichts (Herkunft des Klägers) nicht gemeldet ist. Eine anwaltlichen Stellungnahme wird bis zum 21. April 2023 entgegengesehen."

Was heißt das jetzt?
Was für eine Stellungnahme soll ich bzw. mein (noch nicht vorhandener) Anwalt abgeben?
Muss ich jetzt einem Anwalt mehrere hundert Euro bezahlen, um eventuell ein Verfahren gegen eine nicht existente Person zu führen?

-- Editiert von User am 6. April 2023 21:12

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat (von Volkovic93):
Was heißt das jetzt?

Erstmal: Sie sind nicht Kläger, sondern Beklagter.
Der Gegner macht offenbar Ernst und hat Klage eingereicht.
Das Gericht, bei dem Klage eingereicht wurde, fühlt sich aber nicht zuständig.
Der Gegner hätte die Klage dort einreichen müssen, wo er seinen offiziellen Wohnsitz hat. Das Gericht hat aber festgestellt, dass der Kläger dort, wo Klage eingereicht wurde, jedenfalls keinen offiziellen Wohnsitz hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Erstmal: Sie sind nicht Kläger, sondern Beklagter.
Der Gegner macht offenbar Ernst und hat Klage eingereicht.
Das Gericht, bei dem Klage eingereicht wurde, fühlt sich aber nicht zuständig.
Der Gegner hätte die Klage dort einreichen müssen, wo er seinen offiziellen Wohnsitz hat. Das Gericht hat aber festgestellt, dass der Kläger dort, wo Klage eingereicht wurde, jedenfalls keinen offiziellen Wohnsitz hat.



Hä?
Und das heißt was? Ist das eine der Strategien um für mich die Kosten hochzutreiben oder ist das Dummheit?
Wenn das so schon losgeht kann ich ja gleich meinen Job kündigen und von der Stütze leben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Volkovic93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Erstmal: Sie sind nicht Kläger, sondern Beklagter.


Das Schreiben ist an mich gerichtet. Ich bzw. mein Anwalt soll Stellung nehmen.
Aber das sind ja auch wieder Kosten, weil der Kläger (mit Absicht?) falsche Gerichte anruft und ich nun für eine anwaltliche Stellungnahme zahlen soll.

0x Hilfreiche Antwort

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