Wie lange muss ich warten?

5. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange muss ich warten?

Ich habe vor fast zwei Monaten ein gebrauchtes Wohnmobil von einer Firma gekauft, die Wohnmobile vermietet. Die Zeit ist vergangen, aber die Anmeldung bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle ist noch nicht erfolgt. Wenn ich bei der portugiesischen Behörde anrufe (das Unternehmen ist portugiesischer Herkunft, obwohl der Kauf in Deutschland getätigt wurde), erhalte ich ausweichende Antworten, und dasselbe geschieht bei Anfragen per E-Mail. Ich möchte wissen, ob es eine Frist gibt, nach deren Ablauf ich berechtigt bin, mein Geld zurückzufordern. Oder ob ich auf unbestimmte Zeit warten muss. Ich danke Ihnen für Ihre Meinung.

(Ich wohne in Italien)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4873 Beiträge, 805x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
Ich habe vor fast zwei Monaten ein gebrauchtes Wohnmobil von einer Firma gekauft
Was genau steht zum Liefertermin im Kaufvertrag?

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1356 Beiträge, 293x hilfreich)

Da wüsste ich auf Anhieb nichteinmal, welches Recht gilt.
* portugischer Vertragspartner
* Kaufabwicklung in Deutschland
* wohnhaft in Italien

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#3
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf Fristen. Es gibt jedoch einen Hinweis auf mögliche Rechtsstreitigkeiten, dass der Gerichtsstand Stuttgart ist.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5607 Beiträge, 1264x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
Ich möchte wissen, ob es eine Frist gibt, nach deren Ablauf ich berechtigt bin, mein Geld zurückzufordern. Oder ob ich auf unbestimmte Zeit warten muss. Ich danke Ihnen für Ihre Meinung.


Ist dass denn ihr Ziel oder möchten Sie das Wohnmobil noch haben?
Ich befürchte, dass Sie hier im Forum nicht weiterkommen und rate Ihnen zum Gang zu einem Anwalt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4873 Beiträge, 805x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf Fristen.
Und was steht zur Lieferung? Ist ein Termin genannt? Oder was steht da GENAU?

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#6
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bereits erwähnt, gibt es keinen Hinweis auf Fristen. Nichts. Natürlich möchte ich das gekaufte Wohnmobil trotzdem haben, aber es wäre einfacher, wenn es eine Möglichkeit gäbe, seine Rechte geltend zu machen

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#7
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4873 Beiträge, 805x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
Wie bereits erwähnt, gibt es keinen Hinweis auf Fristen. Nichts.
Dann wäre gem § 271 BGB die Lieferung sofort nach Vertragsschluss fällig. Aber ... Du wohnst in Italien ... dann düfte wohl italienisches Recht gelten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

da der Gerichtsstand Stuttgart ist, sollte folglich § 271 BGB gelten. Was passiert, wenn er nicht beachtet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111203 Beiträge, 38559x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
da der Gerichtsstand Stuttgart ist, sollte folglich § 271 BGB gelten.

Keine Ahnung wie man zu der merkwürdigen Theorie kommt ...



Zitat (von estersandro):
Was passiert, wenn er nicht beachtet wird?

Nichts.
Denn zum einen könnte er völlig irrelevant sein.
Zum andern - falls er denn relevant wäre - passiert auch schlicht nichts. Denn woher sollte denn da auch was passieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann habe ich keine Chanche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111203 Beiträge, 38559x hilfreich)

Nun, da gibt es keinen Automatismus und keine Gute Fee, man wird schon selber tätig werden müssen, auf eigenen Kosten und eigenen Gefahr.


Da hier erst mal geklärt werden müsste, welches Recht überhaupt zur Anwendung käme und welche Rechte man dann hätte, würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Zwischenzeit (am 9. 05) habe ich ein Einschreiben mit Rückschein geschrieben und eine Frist für die Zustellung gesetzt. Ich habe die "Empfangsbestätigung" noch nicht erhalten. Was geschieht, wenn er nicht angenommen und/oder gelesen wird? Hat er keine Gültigkeit?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111203 Beiträge, 38559x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
Hat er keine Gültigkeit

Wenn keine Zustellung erfolgt, hat man nur Altpapiernproduziert.

Insofern wäre es besser, eine Zustellform zu wählen, wo der Empänger für die Zustellung keine Zustimmung geben muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
eine Zustellform zu wählen, wo der Empänger für die Zustellung keine Zustimmung geben muss.


zum Beispiel?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111203 Beiträge, 38559x hilfreich)

Zitat (von estersandro):
zum Beispiel?

- Einschreiben-EInwurf
- Zustellung per Bote
- Oder die sicherste Variante: Zustellung per Gerichtsvollzieher


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
estersandro
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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