Leidiges Thema: Bohrlöcher in Fliesen im Bad

11. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)
Leidiges Thema: Bohrlöcher in Fliesen im Bad

Hallo zusammen,

ich habe schon viel zu dem Thema gelesen und ich weiß auch, dass es da keine pauschale Antwort gibt, ich würde aber dennoch gerne eure Einschätzung hören und vielleicht auf Erfahrungswerte:

1. Bad: 8 Löcher für 2 Schränke (beide in der selben Wand) an 2 Waschbecken
2. Bad: 8 Löcher für 1 Schrank und 1 Spiegel (auch selbe Wand)

Also je "Möbelstück" mussten 4 Löcher gebohrt werden. Alle dort wo auch das Waschbecken ist.
1. Bad hat Fliesen nur bis ca. 1,3m Höhe, so dass der Spiegel darüber montiert werden konnte. Beim 2. Bad war das nicht möglich. Dort hängt aber auf ca. 2,0m auch eine Leitung aus der Wand ("Spiegelbeleuchtung").

Wird das wohl ein Problem? Wohnung war frisch gefliest als wir die vor 3,5 Jahren angemietet haben. Aber ohne Schränke und Spiegel im Bad war es echt ungünstig.
Handtuchhaken, WC-Rollenhalter und Duschablage hatte ich geklebt, die sind rückstandslos wieder weg.

Mein Bauchgefühl sagt "Ist eigentlich noch im Rahmen, weil nur eine Wand jeweils und ja durch die eine Leitung auch quasi "vorgegeben" wurde, dass da ein Spiegel hin kann".

Und FALLS es dort Probleme geben sollte, was habt ihr vielleicht für Erfahrungen, dürfte der Austausch der Fliesen (Hochglanz weiß, 30x60cm) in etwa kosten, wenn der Vermieter darauf besteht diese zu erneuern?

Danke!

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Wird das wohl ein Problem

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Und FALLS es dort Probleme geben sollte

Könnte man sich auch verteidigen, statt zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich sage ja, dass das schwierig ist und nicht eindeutig zu beantworten.
Daher war auch eure Meinung gefragt und keine "seriöse" Antwort.

Ja, man kann sich auch wehren, aber wenn, mal als Beispiel, da jetzt 500€ an "Schaden" wären für den Austausch von 7 oder 8 Fliesen, wozu soll ich dann groß ein "Fass" auf machen? Die Prozesskosten wären, laut Rechner, bei über 500€. Also mehr als 100% Risiko.

Daher die Frage, was sowas wohl kosten mag (ja, ich weiß, ist kein "Bauherrenforum" hier). Vielleicht hat ja jemand Anhaltspunkte aus vorherigen Urteilen oder so.

Danke!

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Du könntest inzwischen den Mietvertrag und den dort lesbaren Wortlaut gefunden haben?

Und MEIN Bauchgefühl sagt mir: Ja, es könnte wegen der Bohrlöcher in den Fliesen zum Problem werden. Oder auch nicht. Oder auch wegen der anderen schon woanders beschriebenen Probleme.

Ich kenne weder den Mietvertrag noch den Vermieter.

Aus Erfahrung?---> Ja, manchmal mussten Vermieter bis zu max 28 Bohrlöcher in Wandfliesen im Bad hinnehmen/dulden.
...Kommt stets drauf an. Irgendwelche Befugte/Befähigte haben vor Zeiten mal ermittelt, was notwendigerweise im Bad angebracht werden soll/darf/kann. Daran können sich auch Gerichte halten.

Kluge Vermieter machen das im Rahmen von Renovierungen/Neuverfliesung gleich selbst. Das hilft dir jetzt leider nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Ne, hab ich nicht, alles im Karton, ist aber auch kein Akt und sehe ich auch ein, wenn ich im Wohnzimmer 30 Löcher bohre, dass ich die danach wieder verschließe und neu streiche. Es war beim Einzug ja auch frisch gestrichen. Den Rest hab ich soweit mit dem Vermieter geklärt, da wo Mängel sind muss ich nicht neu streichen, würde auch wenig Sinn machen den Schimmel und die feuchten Wände zu überstreichen, die Farbe würde eh nicht halten.

Geht mir jetzt nur noch um die Fliesen. Aber ich merke schon, irgendwie tun sich hier alle schwer eine persönliche Meinung zu äußern. Ist wohl unter (Hobby-)Juristen so? Immerhin hast du jetzt mal eine "Obergrenze" genannt. Gibt es auch anderweitige Urteile vielleicht, wo "0" als Zahl zugelassen war? Oder gab es immer eine "Mindestanzahl"?

Zum Thema der Kosten werde ich wohl auch mal anderweitig nachfragen.

Danke trotzdem.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Aber ich merke schon, irgendwie tun sich hier alle schwer eine persönliche Meinung zu äußern.
Hä? Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Ich äußere hier ausschließlich meine Meinung. Und was ein einziger User anderes meint... kann doch dahinstehen.
Evtl. kommen zum Thema noch x persönliche Meinungen? Es liegt ja seit 13:09 kein fliesentechnischer Notfall vor, oder?

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
wenn ich im Wohnzimmer 30 Löcher bohre,
Es geht aber um Bohrlöcher in Wandfliesen in 2 Bädern.
Eine Mindestanzahl von erlaubten Bohrlöchern in Wandfliesen ist mir nicht bekannt, halte ich auch für bl**sinnig.
Dass in jedem Fall Gerichte gleich entscheiden, ist bekanntlich nicht so.

Was eine solche Fliese kostet, geht leicht zu ergooglen. zB ab ca. 17,-/m²
Davon sind die gebohrten noch nicht ab und die neuen noch nicht dran.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, es kommt halt "Ich hab keine Glaskugel" und "Kann so sein aber auch so", etc. Also alles ganz unspezifische Aussagen, die man quasi unter jeden Beitrag schreiben könnte.

Was anderes wäre wenn man sagt "Ich denke das sollte kein Problem geben, weil das sind nicht viele Löcher" oder "Das sind zu viele, gibt bestimmt Stress, letztens gab es erst ein Urteil" etc.

Und die 30 Bohrlöcher beziehen sich auf das andere Thema, welches du doch angesprochen hast? Verstehe nicht, warum du jetzt wieder auf das Fliesenthema wechselst bzw. verwundert bist, dass ich das andere Thema anspreche.

Ich weiß was Fliesen kosten, aber vielleicht liest du nochmal die Frage. Antworten musste aber nicht, ich suche mir die Antworten anderweitig.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Was anderes wäre wenn man sagt "Ich denke das sollte kein Problem geben, weil das sind nicht viele Löcher" oder "Das sind zu viele, gibt bestimmt Stress

Tja, es gibt Vermieter die rasten schon beie inem Loch aus, anderen sind 50 Löcher egal. Woher sollen wir denn nun wissen, wie Dein uns völlig unbekannter Vermieter das sehen würde?



Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Vielleicht hat ja jemand Anhaltspunkte aus vorherigen Urteilen oder so.

Da sollte man pro Fließe mit ca. 100 EUR rechnen, plus Inflationszuschlag ... würde ich mal mit 150 EUR pro Fließe rechnen.



Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Aber ich merke schon, irgendwie tun sich hier alle schwer eine persönliche Meinung zu äußern.

Nö, hier in dem Betrag wurden bisher nur persönliche Meinungen mitgeteilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Du weißt schon was ich meine, oder?

Danke aber für den Anhaltspunkt bezüglich des Preises!

Es ist aber doch korrekt, dass - sofern der Vermieter da wirklich Stress machen sollte und ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe - ich den Fliesenleger selber beauftragen "darf", oder?

Also ich muss nicht "irgendeinen" willkürlichen Fliesenleger akzeptieren?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Es ist aber doch korrekt, dass ... ich den Fliesenleger selber beauftragen "darf", oder?

Genau, oder ...

Der Geschädigte hat das Recht zu entsxheiden, ob, wann und wie er den Schaden beseitigen lässt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Nein, es kommt halt "Ich hab keine Glaskugel" und "Kann so sein aber auch so",
Warum regst du dich auf? Ich habe dir meine Meinung, sogar meine Erfahrung /Einschätzung und Entscheidungen von Gerichten mitgeteilt, ganz ohne Glaskugel. Selbstverständlich kann es so oder so ausgehen--- man kennt doch die Beteiligten nicht. Und auch nicht den Mietvertrag.
Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Was anderes wäre wenn man sagt
Das kann dir höchstens ein beauftragter Anwalt gegen Honorar sagen, aber die trauen sich auch nicht so weit aus der Reserve, sondern formulieren eher nach rabulistischer Manier. Und eine Garantie dafür, dass der Vermieter da mitgeht, gibts auch nicht.
Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Und die 30 Bohrlöcher
Nein, damit hast du begonnen---warum auch immer. Hier gehts um angebohrte Wandfliesen.

Vorschlag: Falls dein Vermieter bei der Übergabe Probleme macht, dann erfährst du das als Erste. Dann kannst du hier nachfragen, mit ziemlich genauem Sachverhalt. zB dein Vermieter müsste dir die Möglichkeit/Zeit zur Nachbesserung geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Was steht zum Thema Fliesen im Mietvertrag?
Häufig findet man den Zusatz, Bohrlöcher nur in den Fugen erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Häufig findet man den Zusatz, Bohrlöcher nur in den Fugen erlaubt.

Der dann häufig wegen der Rechtswidrigkeit der Formulierung nichtig sein dürfte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab jetzt den Mietvertrag nochmal ausgepackt und durchgelesen. Keine Passage über Fliesen.
Nur sowas wie "Die Wohnung wird vollständig renoviert übergeben und ist beim Auszug ebenso vollständig renoviert zu übergeben."
Damals hab ich noch einen Satz ergänzen lassen: "Dies betrifft nicht die Oberböden und Türen, sofern diese noch in einem guten Zustand sind."

@Anami: irgendwie reden wir aneinander vorbei, du hattest doch wegen des anderen Themas gefragt, da ging es um die Frage ob ich die Stellen, wo es schimmelt, auch "renovieren" muss. Daher die Aussage mit den "30 Bohrlöchern im Wohnzimmer". War jetzt irgendwie verwirrend, aber egal, das Thema ist für mich eigentlich durch, Löcher werden verschlossen und dann wird neu gestrichen.
Danke auch für dein Angebot, ich werde berichten wie es gelaufen ist. Zur Übergabe kommt wohl eine Mitarbeiterin, der Termin wurde mir auch per Mail bestätigt. Ich bin gespannt.


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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Häufig findet man den Zusatz, Bohrlöcher nur in den Fugen erlaubt.

Je nach Fugenbreite , Bohrdurchmesser und handwerklichem Geschick sind dann bis zu 4 Fliesen kaputt, anstatt nur einer.

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Aber ohne Schränke und Spiegel im Bad war es echt ungünstig.
Handtuchhaken, WC-Rollenhalter und Duschablage hatte ich geklebt, die sind rückstandslos wieder weg.

Auch die hätten nicht geklebt werden müssen.
Grob zusammengefasst ist es so, dass wenn ein Bad nicht voll ausgestattet ist, der Vermieter dort auch Bohrlöcher zu akzeptieren hat.

Die Preisspanne Kosten für den Austausch liegt zwischen 50 - 100€ pro m² wobei ich die aktuellen Preise eher am höheren Ende ansetzen würde, hinzu kommen dann noch die Kosten für die Fliesen.

ABER
Bei den von Dir genannten 8 Löchern und der Aufzählung der fehlenden Ausstattung, sehe ich keinerlei Verpflichtungen Deinerseits, die durchbohrten Fliesen ersetzen (lassen) zu müssen.

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#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Die Wohnung wird vollständig renoviert übergeben und ist beim Auszug ebenso vollständig renoviert zu übergeben."[/quotelangen.

Falls es noch von Interesse ist, dieser Passus im MV bedeutet nicht das man zwingend beim Auszug alles neu streichen muss. Mehr als notwendige Schönheitsreparaturen kann der VM nicht verlangen.

Z.B. nach 3,5 Jahren Wohnzeit und pfleglicher Behandlung er Wertesache müsste man ein Wohnzimmer nicht neu streichen wenn keine "Abwohnspuren" zu erkennen sind, auch dann nicht wenn o.g. Passus im MV steht.

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#16
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für eure Beiträge.

Also, ich habe die Wohnung jetzt übergeben.

Zu den Löchern hatte keiner was gesagt, ich hatte vorher noch abgesprochen, dass ich die Räume mit Schimmelbefall nicht streiche. Weil das alles aber "offene" Räume waren, habe ich dann die Wände, wo kein Schimmel war (meist die "Innenwände"), trotzdem noch gestrichen.

Im Übergabeprotokoll steht jetzt "Die Wohnung wurde wie besichtigt abgenommen." und unter dem Punkt "Mängel / Restarbeiten" steht gar nichts drin, da haben wir nichts eingetragen - ihr würdet doch auch sagen, dass das bedeutet, dass ich die volle Kaution zurück erhalte, oder?
Oder kann der Vermieter jetzt nächste Woche noch kommen und sagen, ihm wäre xyz aufgefallen?

Der Mitarbeiter des Vermieters war auf jeden Fall leicht schockiert über den muffigen Geruch wegen des ganzen Schimmels und der Feuchtigkeit und wollte schnell wieder aus der Wohnung raus.
War vermutlich zu meinem Vorteil...

Danke euch für die Einschätzungen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Folgende Ausstattung soll im Bad vorhanden sein: WC-Papierhalter, (sofern WC im Bad), Spiegel oder Spiegelschrank und Handtuchhalter; Mindestausstattung. Sollten diese Dinge fehlen, ist der Mieter berechtigt für diese Ausstattung auf seine Weise zu sorgen. Und dazu bedarf es vielfach Löcher in den Fliesen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Oder kann der Vermieter jetzt nächste Woche noch kommen und sagen, ihm wäre xyz aufgefallen?

Sogar noch länger, er hat bis zu 6 Monate Zeit auch versteckte Mängel zu finden und zu beanstanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
ihr würdet doch auch sagen, dass das bedeutet, dass ich die volle Kaution zurück erhalte, oder?
Oder. Ich würde sagen, du solltest die volle Kaution grundsätzlich spätestens nach 6 Monaten zurückerhalten, sofern der Vermieter nach Wohnungs-und Schlüsselübergabe nicht noch was findet, was er dir anlasten könnte...und wenn zur Kautionsrückzahlung nichts anderes vereinbart wurde. Das könnte evtl. die noch ausstehende BK-Abrechnung für 2023 sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und wenn zur Kautionsrückzahlung nichts anderes vereinbart wurde. Das könnte evtl. die noch ausstehende BK-Abrechnung für 2023 sein.

Das mit der BK-Abrechnung muss nicht extra vereinbart sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Mmmmh, OK, aber wenn er 6 Monate Zeit hat, wie soll ich dann noch beweisen können, dass ich es nicht verursacht habe?
Ich hab ja keinen Schlüssel mehr zur Wohnung. Er könnte jetzt, theoretisch, 30 Löcher in die Fliesen bohren und dann behaupten ich hätte alles beschädigt und ich muss dann alles bezahlen?
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da würde ja niemand mehr freiwillig eine Wohnung mieten.

Oder geht das nur bei "verdeckten Mängeln"? Wobei dann die Frage ist, was "verdeckt" ist?
Die Löcher in den Fliesen sind ja mehr als offensichtlich?!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
wie soll ich dann noch beweisen können, dass ich es nicht verursacht habe?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kommt halt drauf an was er findet und wie er es nachweist.



Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Er könnte jetzt, theoretisch, 30 Löcher in die Fliesen bohren und dann behaupten ich hätte alles beschädigt und ich muss dann alles bezahlen?

Was konkret war denn am
Zitat (von Harry van Sell):
versteckte Mängel

unverständlich formuliert?



Signatur:

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#23
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, das hatte ich echt übersehen, war keine Absicht.

Dann macht das Ganze natürlich mehr Sinn auch.

Ich denke aber, dass sich da keine Mängel mehr finden lassen sollten, außer den Bohrlöchern und den Feuchtigkeitsschäden/Wasserschäden habe ich dort ja alles wieder in einen nahezu "Neuzustand" versetzt (alle Löcher gespachtelt, geschliffen, feingespachtelt, geschliffen, gestrichen, alle Böden gereinigt, Bäder gereinigt etc.).

Danke auf jeden Fall für eure Antworten! Sehr hilf- und lehrreich!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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