Pflichteilsanspruch / handschriftliches Testament

20. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichteilsanspruch / handschriftliches Testament

Guten Tag in die Runde,

wer könnte mir eine Einschätzung zu meinem bzw. unserem folgenden Fall geben:

Die Großtante meiner Schwester und mir ist im März 2023 im Alter von 86 Jahren verstorben.
Großtante bedeutet in diesem Fall -> die Tochter der Schwester der Mutter unseres Vaters.

Sie ist verwitwet (Ehemann verstarb 1972), war Einzelkind und hat keine Kinder.

Als nächste Verwandtschaft kommen daher als nächstes unser Vater und seine 3 Brüder in Betracht. Der älteste Bruder ist früh verstorben, hat aber eine Tochter. Der zweitälteste Bruder ist 2020 verstorben, war geschieden und hatte keine Kinder. Unser Vater ist 2021 verstorben und hat 2 Kinder und der jüngste Bruder ist zum zweiten Mal verheiratet und hat 3 Adoptiv-Kinder.

Letzterer hatte sich in den letzten Jahren (wie wir vermuten mit Kalkül) um unsere Großtante "gekümmert" in Form von wöchentlichen Anrufen und 1-2 Besuchen pro Jahr (sie wohnte 500km von ihm entfernt).

In einem handschriftlichen "Testament", dass offensichtlich auch von ihr verfasst bzw. geschrieben und unterschrieben wurde, sind 5 Personen aufgeführt, denen sie etwas vererben wollte. Dabei erhält der o.g. jüngste Bruder unseres Vaters sämtliche Einlagen von 3 Bankkonten, sowie Versicherungen und den Inhalt des Schließfaches. Auf eine Person ist eine Sterbeversicherung abgeschlossen, eine weitere erhält ihren Schmuck. Zudem erhält jeder eine abgezählte Anzahl an Goldmünzen.

Nun zur Frage:
Haben wir als Verwandte (auch wenn es über einige Grade geht) Anspruch auf einen Pflichtanteil? Oder ist der handgeschriebene Zettel mit der Überschrift "Testament" bindend und nicht anfechtbar?

Wir vermuten, dass es hier nicht um 20.000 oder 30.000 € geht, sondern eher um 150.000 €.

Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!

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1 Antwort
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#1
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 280x hilfreich)

Nein - in dieser Konstellation gibt es keine Pflichtteilsberechtigten.

Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und deren Abkömmlinge sowie bei kinderlos verstorbenen noch die Eltern.

Geschwister haben kein Anrecht auf einen Pflichtteil.

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