Hallo,
ich habe heute Post zur Beschuldigtenvernehmung von unserer Polizei bekommen.
Mir wird eine Tat nach §86a und § 130 StGB vorgeworfen.
Ich soll auf Twitter am 30.04.2023 geschrieben haben "Schmeißt die Russen von der Krim und jagt Putler bis Wladiwostok. Slava U***"
Ich habe "Slava U***" jetzt abgekürzt, um weiteren Ärger zu vermeiden, denn darum geht es bei der Beschuldigung.
Unter "Bemerkung/Konkretisierung" schreibt die Polizei: "Mit der Äußerung Slava U*** die Kooperation ukrainischer Nationalisten mit den deutschen Nationalsozialisten verherrlicht zu haben."
Durch das angegebene Datum der Tag kann es sich nur um den oben genannten Tweet handeln. Ich habe an diesem Tag nur diesen Tweet vorgenommen und es gibt insoweit keinen weiteren Kontext.
Ich bin sehr erstaunt, dass der wohl hunderttausendfach benutzte Slogan eine Straftat darstellen soll.
Hat jemand eine Einschätzung oder besser ein Urteil dazu?
Selbst renommierte Politiker und Professoren verwenden den Slogan.
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Slava U****
20. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. Mai 2023 | 16:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Slava U****
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 20. Mai 2023 | 20:51
Von
Status: Junior-Partner (5662 Beiträge, 1268x hilfreich)
ZitatIch bin sehr erstaunt, dass der wohl hunderttausendfach benutzte Slogan eine Straftat darstellen soll. :
Esa kommt hier auf den Gesamtkontext an
#2
Antwort vom 20. Mai 2023 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (45579 Beiträge, 16204x hilfreich)
ZitatIch bin sehr erstaunt, dass der wohl hunderttausendfach benutzte Slogan eine Straftat darstellen soll. :
Auch ich bin erstaunt darüber, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht direkt nach § 170 StPO eingestellt hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Mai 2023 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (111571 Beiträge, 38601x hilfreich)
ZitatIch bin sehr erstaunt, dass der wohl hunderttausendfach benutzte Slogan eine Straftat darstellen soll. :
Keine Ahnung, weshalb die Quantität einer Tat die Legalität beeinflussen soll?
In den USA wird der Holocaust hunderttausendfach geleugnet ... ganz legal.
In DE ist das eine Straftat ...
Es fahren jeden Monat hunderttausende Fahrzeugführer über Rote Ampeln ... macht es das legaler?
#4
Antwort vom 21. Mai 2023 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (45579 Beiträge, 16204x hilfreich)
ZitatKeine Ahnung, weshalb die Quantität einer Tat die Legalität beeinflussen soll? :
In den USA wird der Holocaust hunderttausendfach geleugnet ... ganz legal.
In DE ist das eine Straftat ...
Es fahren jeden Monat hunderttausende Fahrzeugführer über Rote Ampeln ... macht es das legaler?
Daraus schließe ich, dass Du es für möglich hältst, dass mit dem Tweet nach deutschem Recht eine Straftat begangen wurde. Kannst Du das näher begründen?
Ich kann mir nämlich keine Umstände vorstellen, unter denen das der Fall sein könnte.
Schon eher halte ich es für denkbar, dass seitens Polizei oder Staatsanwaltschaft der § 344 StGB erfüllt ist.
-- Editiert von User am 21. Mai 2023 00:15
#5
Antwort vom 21. Mai 2023 | 00:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEsa kommt hier auf den Gesamtkontext an :
Der übergeordnete Kontext war die militärische Hilfe für die Ukraine.
Da kommen dann natürlich die Pro-Putler-Accounts und erzählen von "ukrainischen Nazis" und "Bandera" etc.
Mein Tweet war schlicht die Antwort auf die Forderung eines ukrainischen Journalisten, der die Lieferung von F16-Kampfflugzeugen an die Ukraine gefordert hat. Mehr war da nicht.
#6
Antwort vom 21. Mai 2023 | 00:28
Von
Status: Unbeschreiblich (111571 Beiträge, 38601x hilfreich)
ZitatKannst Du das näher begründen? :
Wie der Vorposter schon schrieb, es kommt auf den Gesamtkontext an.
In unpassender Konstellation könnte es durchaus sein ...
Wenn ich zu den Beamten einer Verkehrskontrolle (zum Zwecke der Herabwürdigung) "Bullenschweine" sage, dann ist es eine Beleidigung.
Wenn ich jedoch hier in dem Kontext "Bullenschweine" schreibe ist es eben keine Beleidigung.
#7
Antwort vom 21. Mai 2023 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (45579 Beiträge, 16204x hilfreich)
ZitatWie der Vorposter schon schrieb, es kommt auf den Gesamtkontext an. :
In unpassender Konstellation könnte es durchaus sein ...
Nö, das kann auch in unpassender Konstellation nicht sein, denn dann müsste sich der Vorwurf auf Teile des Tweets beziehen die hier nicht erwähnt wurden. Das setzt schon mal voraus, dass hier nicht der vollständige Tweet widergegeben wurde, wofür sich weder aus der Fragestellung noch aus dem Vorwurf im Anhörungsbogen ein Hinweis ergibt.
Wir diskutieren hier letztlich fiktive Fälle und da kann ich nicht ausschließen, dass es sich bei der ganzen Fragestellung um einen Fake handelt, der alleine dazu dient, Verunsicherung zu erzeugen.
ZitatWenn ich zu den Beamten einer Verkehrskontrolle (zum Zwecke der Herabwürdigung) "Bullen*******e" sage, dann ist es eine Beleidigung. :
Wenn ich jedoch hier in dem Kontext "Bullen*******e" schreibe ist es eben keine Beleidigung.
Wie war das mit den Äpfeln und den Birnen?
Der Vorwurf bezieht sich ausschließlich auf zwei Worte aus dem Tweet und daher erkennbar weder auf den ersten Satz noch auf uns unbekannte Teile des Tweets. Die beiden Worte erfüllen aber unter keinen Umständen den vorgeworfenen Straftatbestand und zwar selbst dann nicht, wenn man den russischen Narrativ teilt, alle Ukrainer seien Nazis.
#8
Antwort vom 21. Mai 2023 | 00:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Vorwurf bezieht sich ausschließlich auf zwei Worte aus dem Tweet und daher erkennbar weder auf den ersten Satz noch auf uns unbekannte Teile des Tweets. Die beiden Worte erfüllen aber unter keinen Umständen den vorgeworfenen Straftatbestand und zwar selbst dann nicht, wenn man den russischen Narrativ teilt, alle Ukrainer seien Nazis. :
Ja gut.
Also einfach nicht zu Vernehmung gehen, höflich absagen und dann warten, was der Staatsanwalt entscheidet?
#9
Antwort vom 21. Mai 2023 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (111571 Beiträge, 38601x hilfreich)
ZitatWir diskutieren hier letztlich fiktive Fälle :
Das wäre mir neu ...
ZitatAlso einfach nicht zu Vernehmung gehen, höflich absagen und dann warten, was der Staatsanwalt entscheidet? :
Ich würde so vorgehen.
#10
Antwort vom 21. Mai 2023 | 12:51
Von
Status: Master (4925 Beiträge, 809x hilfreich)
Fake oder russischer Troll! Der Ausdruck Slawia Ukraina ist nicht verboten. Die einzigen, die den Ausruf als Nazi Gedankengut tituliert haben, war der russische Nachrichtenpropagandasender RT.
#11
Antwort vom 22. Mai 2023 | 08:58
Von
Status: Junior-Partner (5345 Beiträge, 1794x hilfreich)
ZitatUnter "Bemerkung/Konkretisierung" schreibt die Polizei: "Mit der Äußerung Slava U*** die Kooperation ukrainischer Nationalisten mit den deutschen Nationalsozialisten verherrlicht zu haben." :
Das dürfte wohl ein Fake sein, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein deutscher StA so einen Unfug verzapft.
#12
Antwort vom 22. Mai 2023 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (111571 Beiträge, 38601x hilfreich)
Zitatich kann mir nicht vorstellen, dass ein deutscher StA so einen Unfug verzapft. :
Nun hat aber kein ein deutscher StA geschrieben sondern die Polizei.
Und in diesen Zusammenfassungen der Anhörungsbögen habe ich schon einiges an Unfug lesen können ...
#13
Antwort vom 23. Mai 2023 | 09:07
Von
Status: Junior-Partner (5345 Beiträge, 1794x hilfreich)
ZitatUnd in diesen Zusammenfassungen der Anhörungsbögen habe ich schon einiges an Unfug lesen können ... :
Das ist leider wahr.
Allerdings findet sich auf der Wikipedia-Seite zu "Slava Ukraini" genau ein Satz, der den o.a. Zusammenhang herstellt: "1939[8] oder 1941[4] wurde der Gruß Slawa Ukrajini, Slawa Herojam von der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) offiziell angenommen.[9] Der Spruch ging mit einer Erhebung des rechten Arms zum faschistischen Gruß einher.[10]"
Und das soll ein Polizist rosinengepickt haben? Anstatt des kompletten halbseitigen Paragraphen zur heutigen Verwendung? Zumal es ja nur die Hälfte des OUN-Slogans ist.
Da könnte man auch behaupten, "Petri Heil" würde nationalsozialistisches Gedankengut verherrlichen, weil "Heil" drinsteht... Vielleicht gehört der zuständige Beamte ja auch zur Pro-Putin-Fraktion. Ein Symbol des Widerstandes gegen den Angriffskrieg als Nazi-Parole zu deuten ist 1:1 aus dem Propagandabuch Moskaus.
-- Editiert von User am 23. Mai 2023 09:08
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
249.318
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten