wirksames Testament

20. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36610 Beiträge, 13616x hilfreich)
wirksames Testament

Eigentlich kenne ich mich ja ganz gut aus, aber hier komme ich ins grübeln. Erbrecht ist sowieso nicht mein Ding. Ich helfe gerade jemandem bei der Abwicklung des ganzen Falles. Ist immer schwierig, wenn viele nahe Verwandte schon gestorben sind, und niemand so recht weiß, was wann wo war. Zum Fall:

Verstorbene lebte die letzten 4 Jahre in einem Pflegeheim. Vor etwa 10 Jahren hatte sie ihren langjährigen LG geheiratet, der blieb in der gemeinsamen Wohnung und starb dort vor etwa 3,5 Jahren. Die Wohnung wurde aufgelöst, soweit alles abgewickelt. Nennenswerte Unterlagen haben die Angehörigen wohl nicht gefunden. Bekannt ist, dass die Verstorbene in ihrem Nachtisch wohl ein Testament liegen hatte, was sie auch häufig aktualisierte. Ob das bei ihrem Auszug noch da lag, keine Ahnung.

So, jetzt bekommen die Angehörigen die Abschrift eines Testaments, um das geht es. Dieses sieht wie folgt aus:

In Druckbuchstaben (offensichtlich am PC des Pflegeheims erstellt)

Testament
Ich, xy, geb. x, geb. am (es folgt das Datum) derzeit wohnhaft in (es folgt die Adresse des Pflegeheims).

So, nach diesem Kopf geht es handschriftlich weiter wie folgt:

Ergänzung zum Testament vom ......... (die Pünktchen sind im Original auch da, also kein Datum eingesetzt)
Hiermit bestimme ich meine Tochter xx als Alleinerbin; meine Kinder zz und yy erhalten jeweils den Pflichtteil.
Es folgen Datum und Unterschrift, handschriftlich.

Die Kinder sind sich einig, das ist kein Problem. Aaaber, ist das ein wirksames Testament? Falls irgendwo ein Erbschein benötigt wird. Ich hab da so meine Zweifel.

wirdwerden

-- Editiert von User am 20. Mai 2023 18:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45400 Beiträge, 16153x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aaaber, ist das ein wirksames Testament?


Nach meiner Auffassung ja, da die relevanten testamentarischen Verfügungen handschriftlich verfasst wurden.

Dass der erste Satz nicht handschriftlich verfasst wurde halte ich für unschädlich, da er keine Verfügungen enthält.

Zitat (von wirdwerden):
Falls irgendwo ein Erbschein benötigt wird.


Ich gehe daher davon aus, dass für die Tochter xx auf Antrag ein Erbschein ausgestellt wird, der sie als Alleinerbin ausweist.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36610 Beiträge, 13616x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich tu mich auch schwer damit, dass es ja nur eine Ergänzung zu einem anderen Testament sein soll. welches nicht vorliegt, welches hier nur mit bei paar Punkten (......) bezeichnet worden ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45400 Beiträge, 16153x hilfreich)

Die Erbfolge ist in dieser „Ergänzung" vollständig geregelt und nur die ist für die Ausstellung eines Erbscheins relevant.

Es ist natürlich denkbar, dass in dem älteren Testament noch Vermächtnisse oder Auflagen festgelegt wurden, die bestehen bleiben würden. Die spielen aber für den Erbschein keine Rolle und für deren Gültigkeit müsste ohnehin das alte Testament gefunden werden.

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