Wenn man Freitag Nachmittag das Angebot eines Auffhebungsvertrags bekommen hat und am Montag soll es ein Gespräch dazu geben, wie antwortet man dass dies nicht möglich sein wird, weil man u.a. noch mit seinem Anwalt sprechen muss.
Vielen Dank
Antwort auf Aufhebungsvertrag
20. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. Mai 2023 | 19:10
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 13x hilfreich)
Antwort auf Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Mai 2023 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (34067 Beiträge, 5885x hilfreich)
Man könnte am Montag zu diesem Gespräch erscheinen.
Man könnte sich anhören, was der AG alles so anbietet.
Man könnte sich das Angebot des Aufhebungsvertrag schon mal geben lassen.
Oder, falls man es schon Freitag in Schriftform erhielt, einige Punkte darin ansprechen.
Man könnte sich für das Gespräch bedanken und sich Bedenkzeit erbeten, weil man den Vertrag gern in Ruhe prüfen möchte.
Wo ist das Problem?
-- Editiert von User am 20. Mai 2023 19:40
#2
Antwort vom 20. Mai 2023 | 19:41
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 19x hilfreich)
Ist das Gespräch nicht möglich, oder eine Antwort auf das Angebot?
Das sind zwei verschiedene Dinge und auch sehr unterschiedlich zeitkritisch...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Mai 2023 | 20:02
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatIst das Gespräch nicht möglich, oder eine Antwort auf das Angebot? :
Das sind zwei verschiedene Dinge und auch sehr unterschiedlich zeitkritisch...
Die Antwort, da der Vertrag erst am Freitag kam und sie haben das Gespräch schon am Montag wollen.
#4
Antwort vom 20. Mai 2023 | 20:04
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatWo ist das Problem? :
Da ich ein völliger Laie auf diesem Gebiet bin und von diesem Angebot eines aufhebungsvertrages komplett überrascht wurde. Danke schön für die Tipps.
#5
Antwort vom 20. Mai 2023 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (124156 Beiträge, 40330x hilfreich)
Zitatwie antwortet man dass dies nicht möglich sein wird, :
In der üblichen Sprache und idealerweise so, das der AG die Nachricht schnellstmöglich erhält, spätestens Montag zum Arbeitsbeginn.
Zitatweil man u.a. noch mit seinem Anwalt sprechen muss. :
Solche Details würde ich nicht erwähnen.
#6
Antwort vom 22. Mai 2023 | 09:01
Von
Status: Praktikant (595 Beiträge, 195x hilfreich)
Zitatwie antwortet man dass dies nicht möglich sein wird, weil man u.a. noch mit seinem Anwalt sprechen mus :
In etwa so: "Vielen Dank für das Angebot. Ich möchte mich noch beraten lassen. Dies ist so kurzfristig bis Montag leider nicht möglich. Ich melde mich bis Ende kommender Woche zu dem Angebot."
Dann zum Anwalt, beraten lassen und ggf. nachverhandeln. Sie sollten da keine falsche Scheu haben. Es ist völlig legitim und nachvollziehbar, dass Sie in so kurzer Zeit keine Antwort geben könne. Das weiß auch ihr AG, deswegen setzt er ja so kurze Fristen und hofft, dass er damit Sie überrumpelt.
-- Editiert von User am 22. Mai 2023 09:03
#7
Antwort vom 22. Mai 2023 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (124156 Beiträge, 40330x hilfreich)
ZitatIch möchte mich noch beraten lassen. :
Ich halte es für nicht optimal, dem Arbeitgeber mitzuteilen, das man zum Anwalt geht. Zumal man auch erst mal einen finden müsste der so kurzfristig Zeit hat.
Und dann ist überaus fraglich was so eine Beratung - ganz ohne relevante Fakten zu kennen - sinnführendes bringen soll.
#8
Antwort vom 22. Mai 2023 | 15:33
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 5945x hilfreich)
Keine Angst, dem Anwalt wird der Fragesteller die relevanten Fakten schon nennen.ZitatUnd dann ist überaus fraglich was so eine Beratung - ganz ohne relevante Fakten zu kennen - sinnführendes bringen soll. :
Ich würde zu dem Gespräch hingehen und in dem Gespräch darauf hinweisen, dass man sich erst noch richtig würde informieren müsse, da die Zeit um eine Antwort geben zu können zu kurz ist. Man könne heute also noch keine Antwort geben aber der AG darf gerne die Situation aus seiner Sicht schildern und das Angebot erklären.
#9
Antwort vom 22. Mai 2023 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (124156 Beiträge, 40330x hilfreich)
ZitatKeine Angst, dem Anwalt wird der Fragesteller die relevanten Fakten schon nennen. :
Wie er das können soll, ohne die Fakten des Vertrages zu kennen, ist mir ein Rätsel.
Allenfalls blieben da Allgemeinplätze.
#10
Antwort vom 22. Mai 2023 | 17:45
Von
Status: Praktikant (595 Beiträge, 195x hilfreich)
ZitatWie er das können soll, ohne die Fakten des Vertrages zu kennen, ist mir ein Rätsel. :
Allenfalls blieben da Allgemeinplätze.
Nunja, für gewöhnlich bringt man zu so einer Beratung seinen Arbeitsvertrag und den Aufhebungsvertrag sowie idealerweise gleich mal ein Lohnabrechnung mit bzw. übersendet diese vorher. Der RA liest das für gewöhnlich. Dann stellt der RA ein paar Fragen zum Hintergrund, z.B. wie kam es zu dem Angebot, gibt es irgendwelche Vorfälle, Gründe usw. Der macht das nämlich (meist) nicht zum ersten Mal. Dann fragt er was eigentlich der Fragesteller möchte. Dann wird er dem Fragesteller die Alternativen im Allgemeinen erläutern, auf Risiken hinweisen (z.B. eine Sperrzeit) und zudem seine Meinung darüber abgeben, ob der Aufhebungsvertrag aus seiner Sicht ein "gutes" Angebot ist oder wo noch Ergänzungsbedarf besteht. Sodann wird er sich ggf. beim AG melden und die Sache verhandeln.
Selbst wenn der RA nicht tätig werden soll, wird der Fragesteller immerhin dann deutlich informierter sein, um die Sache irgendwie selbst in die Hand zu nehmen.
Und Anwälte gibt es wie Sand am Meer - Fachanwälte im Arbeitsrecht erst Recht. Da findet sich schon jemand, zumal so ein Mandat für ein halbwegs erfahrenen Anwalt erstmal keine große Sache ist.
#11
Antwort vom 22. Mai 2023 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (124156 Beiträge, 40330x hilfreich)
ZitatNunja, für gewöhnlich bringt man zu so einer Beratung seinen Arbeitsvertrag und den Aufhebungsvertrag sowie idealerweise gleich mal ein Lohnabrechnung mit bzw. übersendet diese vorher. :
Ja, für gewöhnlich ... dummerweise hat man aber den Aufhebungsvertrag noch nicht ...
Insofern ist das
ZitatDann zum Anwalt, beraten lassen :
nicht wirklich zielführend.
Was so eine Beratung - ganz ohne relevante Fakten zu kennen - sinnführendes bringen soll, bleibt weiter ein Rätsel ... es sei denn man betrachtet den Inhalt des Aufhebungsvertrages nicht als relevante Fakten ...
#12
Antwort vom 22. Mai 2023 | 17:57
Von
Status: Legende (18013 Beiträge, 6621x hilfreich)
ZitatWenn man Freitag Nachmittag das Angebot eines Auffhebungsvertrags bekommen hat und am Montag soll es ein Gespräch dazu geben .... :
Dem Wortlaut der Eingangsfrage ist nicht wirklich zu entnehmen, ob @marcopolo einen Text bekommen hat oder nur sozusagen die Ankündigung, dass AG einen Aufhebungsvertrag machen will. Da kann man sich lange kloppen ....
#13
Antwort vom 22. Mai 2023 | 17:58
Von
Status: Lehrling (1375 Beiträge, 229x hilfreich)
Zitatdummerweise hat man aber den Aufhebungsvertrag noch nicht ... :
Das habe ich anders verstanden:
Zitatda der Vertrag erst am Freitag kam :
#14
Antwort vom 24. Mai 2023 | 10:37
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 5945x hilfreich)
Lesen hilft ungemein:ZitatJa, für gewöhnlich ... dummerweise hat man aber den Aufhebungsvertrag noch nicht ... :
Insofern ist das
Zitat.....da der Vertrag erst am Freitag kam...... :
Und jetzt?
Schon
276.479
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten