Antwort auf Aufhebungsvertrag

20. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)
Antwort auf Aufhebungsvertrag

Wenn man Freitag Nachmittag das Angebot eines Auffhebungsvertrags bekommen hat und am Montag soll es ein Gespräch dazu geben, wie antwortet man dass dies nicht möglich sein wird, weil man u.a. noch mit seinem Anwalt sprechen muss.

Vielen Dank

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Man könnte am Montag zu diesem Gespräch erscheinen.
Man könnte sich anhören, was der AG alles so anbietet.
Man könnte sich das Angebot des Aufhebungsvertrag schon mal geben lassen.
Oder, falls man es schon Freitag in Schriftform erhielt, einige Punkte darin ansprechen.
Man könnte sich für das Gespräch bedanken und sich Bedenkzeit erbeten, weil man den Vertrag gern in Ruhe prüfen möchte.

Wo ist das Problem?


-- Editiert von User am 20. Mai 2023 19:40

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Ist das Gespräch nicht möglich, oder eine Antwort auf das Angebot?
Das sind zwei verschiedene Dinge und auch sehr unterschiedlich zeitkritisch...

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#3
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
Ist das Gespräch nicht möglich, oder eine Antwort auf das Angebot?
Das sind zwei verschiedene Dinge und auch sehr unterschiedlich zeitkritisch...


Die Antwort, da der Vertrag erst am Freitag kam und sie haben das Gespräch schon am Montag wollen.

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#4
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo ist das Problem?


Da ich ein völliger Laie auf diesem Gebiet bin und von diesem Angebot eines aufhebungsvertrages komplett überrascht wurde. Danke schön für die Tipps.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
wie antwortet man dass dies nicht möglich sein wird,

In der üblichen Sprache und idealerweise so, das der AG die Nachricht schnellstmöglich erhält, spätestens Montag zum Arbeitsbeginn.



Zitat (von MarcoPoloFR):
weil man u.a. noch mit seinem Anwalt sprechen muss.

Solche Details würde ich nicht erwähnen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(529 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
wie antwortet man dass dies nicht möglich sein wird, weil man u.a. noch mit seinem Anwalt sprechen mus

In etwa so: "Vielen Dank für das Angebot. Ich möchte mich noch beraten lassen. Dies ist so kurzfristig bis Montag leider nicht möglich. Ich melde mich bis Ende kommender Woche zu dem Angebot."

Dann zum Anwalt, beraten lassen und ggf. nachverhandeln. Sie sollten da keine falsche Scheu haben. Es ist völlig legitim und nachvollziehbar, dass Sie in so kurzer Zeit keine Antwort geben könne. Das weiß auch ihr AG, deswegen setzt er ja so kurze Fristen und hofft, dass er damit Sie überrumpelt.

-- Editiert von User am 22. Mai 2023 09:03

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Ich möchte mich noch beraten lassen.

Ich halte es für nicht optimal, dem Arbeitgeber mitzuteilen, das man zum Anwalt geht. Zumal man auch erst mal einen finden müsste der so kurzfristig Zeit hat.

Und dann ist überaus fraglich was so eine Beratung - ganz ohne relevante Fakten zu kennen - sinnführendes bringen soll.


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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und dann ist überaus fraglich was so eine Beratung - ganz ohne relevante Fakten zu kennen - sinnführendes bringen soll.
Keine Angst, dem Anwalt wird der Fragesteller die relevanten Fakten schon nennen.
Ich würde zu dem Gespräch hingehen und in dem Gespräch darauf hinweisen, dass man sich erst noch richtig würde informieren müsse, da die Zeit um eine Antwort geben zu können zu kurz ist. Man könne heute also noch keine Antwort geben aber der AG darf gerne die Situation aus seiner Sicht schildern und das Angebot erklären.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Keine Angst, dem Anwalt wird der Fragesteller die relevanten Fakten schon nennen.

Wie er das können soll, ohne die Fakten des Vertrages zu kennen, ist mir ein Rätsel.
Allenfalls blieben da Allgemeinplätze.


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#10
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(529 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie er das können soll, ohne die Fakten des Vertrages zu kennen, ist mir ein Rätsel.
Allenfalls blieben da Allgemeinplätze.


Nunja, für gewöhnlich bringt man zu so einer Beratung seinen Arbeitsvertrag und den Aufhebungsvertrag sowie idealerweise gleich mal ein Lohnabrechnung mit bzw. übersendet diese vorher. Der RA liest das für gewöhnlich. Dann stellt der RA ein paar Fragen zum Hintergrund, z.B. wie kam es zu dem Angebot, gibt es irgendwelche Vorfälle, Gründe usw. Der macht das nämlich (meist) nicht zum ersten Mal. Dann fragt er was eigentlich der Fragesteller möchte. Dann wird er dem Fragesteller die Alternativen im Allgemeinen erläutern, auf Risiken hinweisen (z.B. eine Sperrzeit) und zudem seine Meinung darüber abgeben, ob der Aufhebungsvertrag aus seiner Sicht ein "gutes" Angebot ist oder wo noch Ergänzungsbedarf besteht. Sodann wird er sich ggf. beim AG melden und die Sache verhandeln.
Selbst wenn der RA nicht tätig werden soll, wird der Fragesteller immerhin dann deutlich informierter sein, um die Sache irgendwie selbst in die Hand zu nehmen.

Und Anwälte gibt es wie Sand am Meer - Fachanwälte im Arbeitsrecht erst Recht. Da findet sich schon jemand, zumal so ein Mandat für ein halbwegs erfahrenen Anwalt erstmal keine große Sache ist.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Nunja, für gewöhnlich bringt man zu so einer Beratung seinen Arbeitsvertrag und den Aufhebungsvertrag sowie idealerweise gleich mal ein Lohnabrechnung mit bzw. übersendet diese vorher.

Ja, für gewöhnlich ... dummerweise hat man aber den Aufhebungsvertrag noch nicht ...
Insofern ist das
Zitat (von Holperik):
Dann zum Anwalt, beraten lassen

nicht wirklich zielführend.

Was so eine Beratung - ganz ohne relevante Fakten zu kennen - sinnführendes bringen soll, bleibt weiter ein Rätsel ... es sei denn man betrachtet den Inhalt des Aufhebungsvertrages nicht als relevante Fakten ...


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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
Wenn man Freitag Nachmittag das Angebot eines Auffhebungsvertrags bekommen hat und am Montag soll es ein Gespräch dazu geben ....

Dem Wortlaut der Eingangsfrage ist nicht wirklich zu entnehmen, ob @marcopolo einen Text bekommen hat oder nur sozusagen die Ankündigung, dass AG einen Aufhebungsvertrag machen will. Da kann man sich lange kloppen ....

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#13
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
dummerweise hat man aber den Aufhebungsvertrag noch nicht ...


Das habe ich anders verstanden:
Zitat (von MarcoPoloFR):
da der Vertrag erst am Freitag kam

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, für gewöhnlich ... dummerweise hat man aber den Aufhebungsvertrag noch nicht ...
Insofern ist das
Lesen hilft ungemein:
Zitat (von MarcoPoloFR):
.....da der Vertrag erst am Freitag kam......

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