Hallo;
Folgender Fall:
Es wurde ein Esstisch bei einem großem Möbelkaufhaus gekauft. Bestellt wurde vor Ort und es wurde gesagt es geht nur eine Abholung. Der Tisch wurde nun mit einem Sprinter abgeholt und von einer Umzugfirma ins 2. OG getragen. Das ist leider notwendig da ich keine Verwandten etc. habe und der Tisch 70 kg wiegt bei einer Maße von 2x1m.
Weiter wurde der Tisch ausgepackt und aufgebaut (von selber Umzugsfirma). Die Montage ist relativ einfach (Nur einige Schrauben befestigen die Füße an die Platte, nur das enorme Gewicht macht es schwierig). Ich habe mir den Tisch später dann genauer angeschaut und gesehen das sich auf der Platte mehrere Fehler befinden. Diese sind unmöglich von der Umzugsfirma herbeigeführt worden (u.a. Lasurfehler).
Die Fehler habe ich natürlich per E-Mail an das Möbelhaus gesendet und habe um Austausch gebeten. Laut dem Unternehmen soll ich den Tisch nun ins Lager bringen und kann dort den Neuen gegen den alten austauschen. Ich hatte im Studium mal einen kleinen Exkurs zum Kaufrecht (aber schon lange her und wenig interessant gewesen) und kann mich an die Nacherfüllungsrechte und Pflichten erinnern. Im BGB steht das der Verkäufer bei einem Sachmangel (hier vorliegend) zur Nacherfüllung verpflichtet ist ( Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen). Weiter ist dort aufgeführt das der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen hat. Kommt der Verkäufer dem mit der Bereitstellung bereits komplett nach?
Ich bitte um Respektvollen Umgang.
Vielen Dank im Voraus.
Kann ich vom Verkäufer die Abholung und Neulieferung im Sinne des §439 BGB verlangen?
20. Mai 2023
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Frage vom 20. Mai 2023 | 19:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich vom Verkäufer die Abholung und Neulieferung im Sinne des §439 BGB verlangen?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2023 | 20:59
Von
Status: Junior-Partner (5585 Beiträge, 1263x hilfreich)
Zitat:Im BGB steht das der Verkäufer bei einem Sachmangel (hier vorliegend) zur Nacherfüllung verpflichtet ist
das tut er doch. Er bietet den Tausch an
Zitat:Kommt der Verkäufer dem mit der Bereitstellung bereits komplett nach?
Das werden Sie selber herauslesen, wennSie dich den Kaufvertrag und die AGB des Möbelhauses ansehen. Im übrigen hätte es Ihnen ja auch freigestanden, die Ware im Möbelhaus zu prüfen / prüfen zu lassen
#2
Antwort vom 20. Mai 2023 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (111045 Beiträge, 38540x hilfreich)
Die Rechtslage hat sich in den letzten 2 Tagen nicht geändert ...
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Wer-muss-die-Kaufsache-liefern-__f608601.html
ZitatKommt der Verkäufer dem mit der Bereitstellung bereits komplett nach? :
Natürlich nicht - wie man ja schon selber feststellte und es im anderen Beitrag auch schon ausgeführt wurde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Mai 2023 | 14:56
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas werden Sie selber herauslesen, wennSie dich den Kaufvertrag und die AGB des Möbelhauses ansehen. Im übrigen hätte es Ihnen ja auch freigestanden, die Ware im Möbelhaus zu prüfen / prüfen zu lassen :
Sowas steht also in den AGBs? Packen Sie auch jedes Produkt aus das Sie im Laden kaufen? Der Tisch war durch sehr viel Pappe und Folie verpackt. Ich ging davon aus, dass der Tisch i.O. sei.
#4
Antwort vom 21. Mai 2023 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (111045 Beiträge, 38540x hilfreich)
ZitatSowas steht also in den AGBs? :
Entweder dort oder in anderen Teile der vertragliche Vereinbarungen.
Mitunter hat der Verkäufer auch gar keine vertragliche Vereinbarungen zu dem Thema.
#5
Antwort vom 21. Mai 2023 | 14:59
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Rechtslage hat sich in den letzten 2 Tagen nicht geändert ... :
Sorry habe den Beitrag falsch verfasst.
ZitatNatürlich nicht - wie man ja schon selber feststellte und es im anderen Beitrag auch schon ausgeführt wurde. :
Und was wäre rechtlich der Anspruch? Das Ist nun meine 4. Beanstandung bei diesem Unternehmen, möchte damit endlich abschließen.
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