Erwerbsminderungsrente Gutachten

21. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Markuslorenz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente Gutachten

Hallo Leute,

İch habe eigentlich eine fest diagnostizierte Autoimmunerkrankung (1 Arzt Ausland, 2 Ärzte in Deutschland), was ziemlich selten ist und schwierig ist einen Arzt zu finden der sich damit auskennt, musste für die Diagnose nach 50 Ärzten in Deutschland, ins Ausland fliegen (AK positiv, in Deutschland waren sie wieder negativ, was jedoch bei dieser Krankheit schwanken kann und keinen nennenswerten Einfluss auf die Erkrankung hat, desweiteren wurde hier noch eine Thymushyperplasie festgestellt, was bei dieser Erkrankung zu 85-90% vorkommt).
Jetzt zu meinem Problem, ich war Anfang März in einer Uniklinik, da meine derzeitige Medikation nicht ausreichend ist. Die scheinen bloß auch keine große Ahnung zu haben, habe jetzt 2,5 Monate auf den Arztbrief gewartet... Und jetzt steht da drin, das er die Krankheit anzweifelt, aber es könnte vll doch sein mit zusätzlich psychischen Komponenten, könnten aber auch Differentialdiagnosen sein, es könnte aber auch sein das ich die Medikamente nicht nehme oder die Dosis geändert habe, könnte könnte könnte.....
Habe bei dem Gutachter natürlich erzählt das ich in einer Uniklinik war, aber schon seit 2 Monaten auf den Brief warte, das heißt der Brief kam sowieso "erzwungener Maßen" weil es der Gutachter angefordert hat.

Nun meine Frage, mit so einem Brief kann ich wahrscheinlich die Erwerbsminderungsrente doch vergessen oder?
Also diese Klinik hat mich 5,5 Monate gekostet, in der es mir immer schlechter geht und dann kommt so eine Frechheit zurück mit Behauptungen ich würde die Medikamente eventuell nicht nehmen/nicht regelmäßig nehmen.... Am Ende steht noch, ja falls es doch diese Erkrankung ist dann kann man die Medikation auf "...." Umstellen, ja wenn meine derzeitige Medikation doch wirkt und ich diese nur nicht nehme, wozu dann eine Umstellung?

Entschuldigung, musste noch ein bisschen meine Wut auslassen...

-- Editiert von User am 21. Mai 2023 10:09

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
Nun meine Frage, mit so einem Brief kann ich wahrscheinlich die Erwerbsminderungsrente doch vergessen oder?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. Woher soll hier jemand wissen wie der Gutachter irgendwann in der Zukunft reagiert.



Zitat (von Markuslorenz):
Habe bei dem Gutachter natürlich erzählt das ich in einer Uniklinik war, aber schon seit 2 Monaten auf den Brief warte

Ich werde wohl nie verstehen, was die Leute zu solch ungebremsten Mitteilungsdrang treibt, gerade in solchen Situationen ...



Zitat (von Markuslorenz):
dann kommt so eine Frechheit zurück

Ich kann da keine Frechheit erkennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Darf man fragen, was du seit Oktober 22 gemacht hast?
- Widerspruch gegen den DRV-Bescheid erhoben?
- Dich der Vermittlung in den AM zur Verfügung gestellt?
- Nach Ende ALG dann Alg2/Bürgergeld beantragt?
- Ein Gutachten der DRV beantragt?

Zitat (von Markuslorenz):
Nun meine Frage, mit so einem Brief kann ich wahrscheinlich die Erwerbsminderungsrente doch vergessen oder?
Der hat für die DRV wegen deines Antrages auf EM-Rente nichts zu sagen. Ob gut oder schlecht, frech oder nicht frech --- die DRV muss ein Parteigutachten überhaupt nicht anerkennen.

Denn inzwischen dürfte dir bekannt sein, dass für die Feststellung einer Erwerbsminderung die von der DRV beauftragen *Amtsärzte* zuständig sind und ein *DRV-Gutachten* erstellen könnten.
Gegen deren Gutachten könnte man dann uU rechtlich weiter vorgehen und beim Sozialgericht eine andere Entscheidung versuchen zu erklagen.

Dass hier niemand deine Krankheit bewerten kann, verstehst du?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Denn inzwischen dürfte dir bekannt sein, dass für die Feststellung einer Erwerbsminderung die von der DRV beauftragen *Amtsärzte* zuständig sind und ein *DRV-Gutachten* erstellen könnten.
So verhält es sich nicht. Vielmehr beauftragt der Sozialmedizinische Dienst des RV-Trägers i.d.R. einen Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses fließt dann mit in die finale Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienstes ein, ob eine EMR zu bewilligen ist oder auch nicht. Die beauftragten Ärzte sind sowohl Angestellte der RV-Träger als auch externe Honorarkräfte, in aller Regel aber keine Amtsärzte.

-- Editiert von User am 21. Mai 2023 13:49

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Ich ersetze meine * durch ".

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
İch habe eigentlich eine fest diagnostizierte Autoimmunerkrankung (1 Arzt Ausland, 2 Ärzte in Deutschland), was ziemlich selten ist und schwierig ist einen Arzt zu finden der sich damit auskennt, musste für die Diagnose nach 50 Ärzten in Deutschland, ins Ausland fliegen (AK positiv, in Deutschland waren sie wieder negativ, was jedoch bei dieser Krankheit schwanken kann und keinen nennenswerten Einfluss auf die Erkrankung hat, desweiteren wurde hier noch eine Thymushyperplasie festgestellt, was bei dieser Erkrankung zu 85-90% vorkommt).

Und sie meinen ernsthaft, dass Auslands Attest interessieren die DRV, auch bei Ärzten im Inland, besonders bei den behandelnden Ärzten sieht die Rentenkasse häufig eine Gefälligkeit.
Es geht doch nicht um den Namen der Krankheit, sondern ob sie dadurch erwerbsunfähig sind..
Zitat (von Markuslorenz):
Also diese Klinik hat mich 5,5 Monate gekostet, in der es mir immer schlechter geht und dann kommt so eine Frechheit zurück mit Behauptungen ich würde die Medikamente eventuell nicht nehmen/nicht regelmäßig nehmen..

Wurde in der Klinik Blut abgenommen, wenn ja, wurde vermutlich ein Medikamentenspiegel veranlasst und wenn die Medis nicht im Blut gefunden wurden, dann könnten die Hinweise nicht unbedingt falsch sein.
Eine EMR wird nur dann gewährt, wenn alle Möglichkeiten einer Besserung bereits ausgeschöpft sind und das scheint ihrer Schilderung nach, noch nicht der Fall zu sein.
Anhand dieses Briefes der Klinik, kann die DRV ablehnen, sie weiteren Gutachtern vorstellen oder eine Reha veranlassen.
Dem Gutachter von der Klinik erzählen, obwohl sie den Inhalt des Arztbriefes nicht kannten, darf man als Eigentor bezeichnen.
Bei der Begutachtung hält man sich zurück, wenn Gutachter hören, bei wie vielen Ärzten man bereits war, werden die hellhörig. Und wenn dann noch dabei steht, es
Zitat (von Markuslorenz):
Und jetzt steht da drin, das er die Krankheit anzweifelt, aber es könnte vll doch sein mit zusätzlich psychischen Komponenten,

kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich die Psyche mitbetroffen sein kann. So könnte dbzgl. eine Therapie empfohlen werden, stellt sich eine Besserung sein, war die Diagnose nicht falsch.
Das Schmerzgedächtnis spielt eine große Rolle, schon beim Aufstehen erinnert es einen an die Probleme, da spielen dann auch kaum Medis, welche für die Krankheit verordnet wurden eine Rolle.
Verstehen sie mich nicht falsch, ich glaube ihnen schon, dass sie krank sind. Aber der Weg um eine EMR zu erhalten, war evtl. nicht richtig.
Warten sie ab, wie die DRV entscheidet. Sollten sie in Widerspruch gehen und der wird abgelehnt, bei einer Klage sollten sie einen Sozialrechtsschutz haben, ohne werden sie kaum Erfolg haben. Allerdings gibt es trotz Rechtsschutz häufig Ablehnungen. Kommt halt dann auch auf das eigene Gutachten drauf an.
Lese gerade in ihrem früheren Post, wurde die EMR bereits abgelehnt. Sind dann bereits im Widerspruch oder Neuantrag.

-- Editiert von User am 22. Mai 2023 08:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Markuslorenz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Anami):
Darf man fragen, was du seit Oktober 22 gemacht hast?


Ja Wiederspruch gegen den Bescheid der DRV gelegt und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Bürgergeld haben ich keinen Anspruch, da meine Frau arbeitet und wir mit 30-40 Euro über dem bürgergeld liegen.

Zitat (von Loni12):
Wurde in der Klinik Blut abgenommen, wenn ja, wurde vermutlich ein Medikamentenspiegel veranlasst und wenn die Medis nicht im Blut gefunden wurden, dann könnten die Hinweise nicht unbedingt falsch sein.


Nein, eben nicht... Meine Lymphozyten sind ziemlich am schwanken, die waren eine Zeit lang niedriger dann wieder hoch, jedoch jedes Mal wenn diese niedriger sind gehen meine Leukozyten und Neutrophile durch die Decke, somit spricht das eher für kleinere Infekte. Auch ist es ein Medikament was über Wochen/Monate einen Spiegel aufbaut, somit währen meiner Meinung nach Schwankungen von unter der Norm in 5 Tagen in den höchsten Norm Bereich, rein vom Medikament nicht möglich.
Man hat hier einfach den einzelnen wert "Lymphozyten" betrachtet, und so einen Schwachsinn aufgestellt....



Zitat (von Loni12):
kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich die Psyche mitbetroffen sein kann. So könnte dbzgl. eine Therapie empfohlen werden, stellt sich eine Besserung sein, war die Diagnose nicht falsch.


Ehrlich gesagt ist es mir egal wie die Krankheit heißt, psychisch, körperlich, autoimmun, jedoch ist es so, das ich auch bei 5 verschiedenen Psychiatern war, die mich allesamt zum Neurologen weiter geleitet haben. Das Problem scheint zu sein, auch nach Austausch mit anderen betroffenen, das die Ärzte sich nicht wirklich mit der Erkrankung auskennen und schnell vieles auf die Psyche geschoben wird. İn den USA nennt man diese Erkrankung auch Schneeflocke, da kein Patient dem anderen gleicht, jedoch werden hier von den Ärzten DİE Symptome allesamt erwartet, weswegen sogar Leute mit andauernd positiven Antikörper Schwierigkeiten haben teilweise...

Die Uniklinik habe ich erwähnt, nachdem mich der Gutachter 3 Mal gefragt hat wo ich denn sonst noch war in den letzten Wochen. İch meine die DRV , sieht das doch sowieso anhand der Krankenkasse oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
İch meine die DRV , sieht das doch sowieso anhand der Krankenkasse oder?

Haben sie die KK von der Schweigepflicht entbunden? Wohl kaum, man entbindet die Ärzte welche im Rentenantrag genannt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Las gerade über die Krankheit, dass sie schwer zu diagnostizieren ist, eher weniger.Neben Medikamenten scheinen auch noch andere Möglichkeiten eine Rolle zu spielen. Eine OP soll die Krankheit heilen, selbige kann aber niemand fordern.
Kann es sein, dass sie zu viele Ärzte konsultierten, anstatt die Behandlung bei einem einige Zeit durchzuführen? Ein Erfolg wird sich nicht sofort einstellen.
Es geht doch auch immer um Ausschlussdiagnosen. Wenn einige Ärzte meinen, sie sind nicht daran erkrankt, dann muss weitergesucht werden. Ihren Schilderungen nach, scheint die Diagnose (noch)nicht gesichert zu sein.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
Ja Wiederspruch gegen den Bescheid der DRV gelegt und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.
OK. Das war mE richtig. Wurde der Widerspruch schon beschieden? Ist ja >6 Monate her.

Wenn man keinen BüG-Anspruch hat, dürfte man auf Antrag zumindest Wohngeld als Mietzuschuss erhalten, egal, ob krank oder nicht, ob Rente oder nicht.
Zitat (von Markuslorenz):
Ehrlich gesagt ist es mir egal wie die Krankheit heißt
Uns vermutlich auch. Du fragst doch, wie du Leistungen wie EM-Rente erhalten kannst. Irrelevant ist, wie die Krankheit in der Welt heißt und bei wie vielen Ärzten du warst.
Alle haben nur dir etwas gesagt/geschrieben. Das ist nichts wert für die DRV. Und dieser Arztbrief schon gar nicht.
Ich meine, du hast den falschen Weg gewählt.
-Eigentlich schreibt der ÄD --- <3Std. tgl. leistungsfähig. Zunächst befristet.
-Damit solltest du die DRV anschreiben zwecks Reha.
-Du hast gleich die EM-Rente beantragt.
-Logisch, dass nach Aktenlage abgelehnt werden musste.

Zitat (von Markuslorenz):
İch meine die DRV , sieht das doch sowieso anhand der Krankenkasse oder?
Was könnte sie denn sehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.