Erbfall: Haus mit Schulden, aber Lebensversicherung

21. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Erbfall: Haus mit Schulden, aber Lebensversicherung

Konstellation:

Der Verstorbene hinterlässt seine Frau, aber keine Kinder. Ein Elternteil lebt noch, ebenfalls die Geschwister des Verstorbenen. Es gibt kein Testament, und auch keinen Ehevertrag.

Es gibt ein noch nicht abgezahltes Haus, im Grundbuch stehen der Verstorbene und seine Frau.
Die Hypothek ist über eine Lebensversicherung abgesichert, begünstigt ist die Ehefrau.

Frage 1:
Wer erbt, und mit welchem Anteil?

Frage 2:
Sind jetzt alle Erben Gläubiger der Bank geworden, oder bleibt es die Ehefrau?

Frage 3:
Wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer der Wert des verschuldeten Hauses, oder der Wert des abgezahlten Hauses genommen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Die Ehefrau erbt 75%, der Elternteil 12,5% und die Geschwister 12,5% zu gleichen Teilen.

zu 2.: Alle Erben sind Schuldner

zu 3.: Der Wert des verschuldeten Hauses.

-- Editiert von User am 21. Mai 2023 12:20

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Nachtrag: Inzwischen liegt ein Erbschein vor.
Laut Erbschein erhält die Ehefrau 1/2, das Elternteil 1/4, die Geschwister 1/4 zu gleichen Teilen.

Laut BGB §1371 erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft, das entspricht dann der von hh genannten Aufteilung.
Warum wurde das im Erbschein nicht berücksichtigt?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Warum wurde das im Erbschein nicht berücksichtigt?


Hatte das Ehepaar einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde?

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hatte das Ehepaar einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde?


Nein, es war eine Ehe ohne Vertrag.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Nein, es war eine Ehe ohne Vertrag.


Dann ist der Erbschein falsch, da die Erbteile aus Antwort#1 gelten. So richtig kann ich nicht nachvollziehen, wie dem Nachlassgericht ein derart krasser Fehler unterlaufen kann.

Zitat (von joebeuel):
Warum wurde das im Erbschein nicht berücksichtigt?


Keine Ahnung. Die Frage sollte man dem Nachlassgericht stellen.
Wurde der Erbschein mit dem beschriebenen Quoten so von einem der Erben beantragt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Frage sollte man dem Nachlassgericht stellen.


Nach Rücksprache mit dem Gericht gibt es jetzt einen neuen Erbschein....

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