Unrechtmäßige Beschlagnahmung

21. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2023 10:42:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige Beschlagnahmung

Guten Tag,
Ich bräuchte bitte euren guten Rat.

Ich lebe in einem Pflegeheim und habe mir Melatoninpulver bestellt.
Eine Pflegefachkraft hat den Brief einfach geöffnet und die Polizei gerufen weil sie dachte es wäre Kokain.
Die Polizei hat es beschlagnahmt ohne zu testen.
Ich war nirgends selber anwesend.
Ich habe kein Kontakt oder ähnliches bekommen wer da für zuständig ist.

Wie bekomme ich die Ware zurück?

Des Weiteren kann ich die Pflegekraft nach StGB § 202 wegen Verletzung des Briefgeheimnisses anzeigen, sehe ich das richtig?


Vielen Dank vorab.

Lg

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Repression):
Unrechtmäßige Beschlagnahmung

Davon konnte ich nichts lesen?



Zitat (von Repression):
Ich habe kein Kontakt oder ähnliches bekommen wer da für zuständig ist.

Verstehe ich nicht ...
Zitat (von Repression):
Die Polizei hat es beschlagnahmt




Zitat (von Repression):
Wie bekomme ich die Ware zurück?

In dem man das beantragt.



Zitat (von Repression):
Des Weiteren kann ich die Pflegekraft nach StGB § 202 wegen Verletzung des Briefgeheimnisses anzeigen, sehe ich das richtig?

Falls das önnen unbefugt geschah, kann man das nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage machen. Schadenersatz könnte such noch drin sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.09.2023 10:42:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir für die Antwort!

Zitat (von Harry van Sell):
Davon konnte ich nichts lesen?

Die Polizei hat das Melatonin beschlagnahmt ohne zu testen = Unrechtmäßig?



Zitat (von Harry van Sell):
In dem man das beantragt.

Ich habe keine Informationen, keine Dienststelle Informationen , nichts.
Muss ich jetzt warten bis ein Brief kommt?
Ich habe Angst das sie es nicht testen und einfach den Strafbefehl schicken.

Zitat (von Harry van Sell):
In dem man das beantragt.

Wo und wie?
Zitat (von Harry van Sell):
Falls das önnen unbefugt geschah, kann man das nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage machen. Schadenersatz könnte such noch drin sein

Gut im Prinzip Anzeige, Heimaufsicht und Schadensersatz geht wahrscheinlich nur mit Anwalt?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Polizei hat nach meiner Kenntnis keine transportablen Labore in ihrem Auto, in welchen sie feststellen können, was da für ein Pulver zugesandt wurde. Das Zeug wird in einem Fachlabor untersucht. Ob es zu einer Rückgabe oder aber gegebenenfalls zu einem Schadensersatz kommt, das kann ich nicht abschätzen. Den entsprechenden Antrag sollte man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, unter Schilderung des Sachverhalts.

Ob die Pflegekraft hier gegen Gesetze oder Dienstanweisungen verstoßen hat, schwer einzuschätzen. Denn es gibt ja eine Vorgeschichte eben mit Medikamenten. Und so etwas wird in einem Pflegeheim naturgemäß sehr ungern gesehen; evtl. müssen ja auch andere Insassen geschützt werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32126 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Repression):
Muss ich jetzt warten bis ein Brief kommt?
Das solltest du tun, das wäre hier mein guter Rat. Dort kannst du dann auch lesen, wer Ansprechpartner, Adresse... usw. wäre, für alle weiteren Schritte.
Zitat (von Repression):
Gut im Prinzip Anzeige, Heimaufsicht und Schadensersatz geht wahrscheinlich nur mit Anwalt?
Erstmal den Brief abwarten. Vieles geht auch ohne Anwalt zu Ende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Repression):
Die Polizei hat das Melatonin beschlagnahmt ohne zu testen = Unrechtmäßig?

Nö, die Polizei hat die Ware beschlagnahmt, weil die Substanz im Verdacht steht illegal zu sein = Rechtmäßig



Zitat (von Repression):
Muss ich jetzt warten bis ein Brief kommt?

Nein, man kann auch anrufen und sich durchfragen.



Zitat (von Repression):
Gut im Prinzip Anzeige, Heimaufsicht und Schadensersatz geht wahrscheinlich nur mit Anwalt?

Als juristischer Laie würde ich immer einen Anwalt beauftragen, wenn es professionell und rechtssicher gemacht werden soll.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als juristischer Laie würde ich immer einen Anwalt beauftragen, wenn es professionell und rechtssicher gemacht werden soll.
Einen Anwalt halte ich hier für entbehrlich. Im Zuge der Ermittlungen wird die Polizei ja feststellen, dass es sich nicht um Kokain oder eine andere illegale Substanz handelt. Ein Anwalt würde nur viel Geld kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Repression):
Ich habe Angst das sie es nicht testen und einfach den Strafbefehl schicken.


Das wäre höchst ungewöhnlich. Erstens, weil man dann gar nicht wüsste, um was es sich handelt bzw. ob diese Substanz überhaupt verboten ist und zweitens, weil die Polizei gar keine Strafbefehle verschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Denn es gibt ja eine Vorgeschichte eben mit Medikamenten. Und so etwas wird in einem Pflegeheim naturgemäß sehr ungern gesehen; evtl. müssen ja auch andere Insassen geschützt werden.


Wo wäre denn in so einem Fall eine Ausnahme vom Briefgeheimnis kodifiziert?

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#9
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die Polizei hat die Ware beschlagnahmt, weil die Substanz im Verdacht steht illegal zu sein = Rechtmäßig


Und auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte stützt sich dieser Verdacht, dazu findet sich im ET nicht so recht etwas passendes... Ein bloßes "Könnte doch sein?" von der Pflegekraft dürfte für eine rechtmäßige Beschlagnahme im Regelfall jedenfalls nicht ausreichen.

Wo hat man denn bestellt, von einem ordentlichen Händler oder eher dubius von bestenfalls halb-seriösen Quellen?
In der Sendung wird ja wohl kaum nur das weiße Pülverchen drin gewesen sein, sondern sicherlich noch weitere Papiere (Rechnung, Lieferschein etc), aus denen sich der Inhalt erschließen lassen müsste?! Dann bliebe auch wenig Raum für die Spekulationen der Pflegekraft, sollten nicht weitere Umstände hinzutreten, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen.

Wenn nur das Pulver drin war, dann nächstes mal lieber in einem richtigen Shop bestellen, dann spart man sich den Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Repression):
Ich lebe in einem Pflegeheim und habe mir Melatoninpulver bestellt.

Warum wurde nicht vor der Bestellung, selbiges der Pflegeleitung der Station mitgeteilt?
Alles was für den med. Bereich benötigt wird, bestellt in der Regel die Stationsleitung. Wenn es online billiger ist, gibt man Bescheid.
Viel Wirbel der vermeidbar gewesen wäre. Wenn es tatsächlich nur das gen. Pulver ist werden sie evtl. den Rest zurückbekommen.
Die Pflegekraft ist vermutlich berechtigt, einiges was am Post kommt zu kontrollieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32126 Beiträge, 5651x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Das Briefgeheiminis ist auch durch die MItarbeiter des Pflegeheims zu wahren. Selbst wenn ein Betreuer bestellt ist, darf diesem eindeutige "private Post" nicht übergeben werden, sondern muss dem Betreuten übergeben werden. Hier in dem Fall ist also eindeutig eine Straftat begangen worden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Antananarivo85):
Ein bloßes "Könnte doch sein?" von der Pflegekraft dürfte für eine rechtmäßige Beschlagnahme im Regelfall jedenfalls nicht ausreichen.

Doch, das tut es recht regelmäßig.

Im übrigen haben ja hier auch die Beamten vor Ort eine Inaugenscheinnahme durchgeführt und sind auch zu der Überzeugung "verdächtig" gekommen.



Zitat (von Antananarivo85):
sicherlich noch weitere Papiere (Rechnung, Lieferschein etc), aus denen sich der Inhalt erschließen lassen müsste?! Dann bliebe auch wenig Raum für die Spekulationen der Pflegekraft,

Wie kommt man denn auf diese Idee?



Zitat (von BigiBigiBigi):
Wo wäre denn in so einem Fall eine Ausnahme vom Briefgeheimnis kodifiziert?

Das dürften dann die den Anzeigen folgenden Verfahren ergeben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Hier in dem Fall ist also eindeutig eine Straftat begangen worden.

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Briefgeheiminis ist auch durch die MItarbeiter des Pflegeheims zu wahren. Selbst wenn ein Betreuer bestellt ist, darf diesem eindeutige "private Post" nicht übergeben werden, sondern muss dem Betreuten übergeben werden

Es gibt durchaus Verträge, wo die betreute Person eben keine Post bekommt. Und wir wissen nicht, ob nicht vertraglich geregelt ist, dass die Post vor Übergabe an den Betreuten zu kontrollieren ist.
Es gab bereits eine Rezeptfälschung und die Polizei war deswegen auch schon im Heim, also keine unbekannte Person.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Melatonin ist in Deutschland auch als Nahrungsergäbzungsmittel zugelassen. D.h. es ist entsprechend den deutschen Lebensmittelvorschriften verpackt. Zu denen gehört auch, dass auf der Verpackung draufstehen muss, was drin ist, wer der Hersteller ist, usw. Da kann man also nicht auf die Idee kommen, es handle sich um Drogen.

Wenn hier jemand auf die Idee kommt, lässt das darauf schließen, dass es sich eben nicht um in Deutschland verkehrsfähige (= allen deutschen Vorschriften entsprechende - einschließlich den Vorschriften für Produktkennzeichnung, Verpackung und Lenensmittelhygiene) Ware gehandelt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
lässt das darauf schließen, dass es sich eben nicht um in Deutschland verkehrsfähige (= allen deutschen Vorschriften entsprechende - einschließlich den Vorschriften für Produktkennzeichnung, Verpackung und Lenensmittelhygiene) Ware gehandelt hat.

Das würde auch voraussetzen, das die Profis unter den Dealern das nicht fälschen würden...

Wenn ich auf die Verpackung einer Tellermine "martialische Deko mit Knalleffekt" schreibe, bleibt es immer noch eine Tellermine ...

Insofern bietet der Aufdruck keinen Schutz gegen Beschlagnahme.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern bietet der Aufdruck keinen Schutz gegen Beschlagnahme.

Richtig - aber ordnungsgemäß verpackte und deklarierte Ware reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass es jemand für Kokain hält.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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