Bruder Alleinerbe, beide sollen erben.

22. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
gehtkeinenwasan123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder Alleinerbe, beide sollen erben.

Hallo miteinander,
die Lage: Großmutter väterlicherseits verstorben, Vater bereits vor Großmutter verstorben, Vater hat keine Geschwister, somit sind mein einziger Bruder und ich die gesetzlichen Erben. Großmutter hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, das sie im Vorfeld mit meinem Bruder und mir besprochen hat, in dem sie meinen Bruder als Erben einsetzt, der ,,gerecht aufteilen soll' (Er ist der Ältere, stereotyp vernünftigere, etc. ...). Da ich meinem Bruder absolut vertraue und gegenüber meiner Großmutter nicht den Eindruck erwecken wollte, auf das Erbe scharf zu sein habe ich das auch nicht weiter angefochten.

Nun zur eigentlichen Frage: Hat mein Bruder überhaupt die Möglichkeit, mir 50% vom Erbe zukommen zu lassen? Streng genommen steht mein Bruder ja als Alleinerbe im Testament, ich bin namentlich nicht erwähnt. Natürlich habe ich Anspruch auf den Pflichtteil von 25%, ich finde jedoch keine Möglichkeit abgesehen von einer Schenkung meines Bruders an mich oder einer Übertragung von einem Teil seines Erbes an mich - das Problem daran: Der Schenkungsfreibetrag unter Brüdern ist nicht gerade üppig und eine Übertragung muss notariell beurkundet werden, würde also sicherlich auch einiges kosten.

Im Sinne meiner Großmutter wäre, dass mein Bruder das Erbe frei verteilen kann - ist das so möglich?

Ich entschuldige mich vielmals für das vorangegangene Traktat und danke im Voraus für jede Antwort ;)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von gehtkeinenwasan123):
Im Sinne meiner Großmutter wäre, dass mein Bruder das Erbe frei verteilen kann

Das kann er ja ... es kostet halt nur was, je nach Höhe des Erbes ....



Zitat (von gehtkeinenwasan123):
in dem sie meinen Bruder als Erben einsetzt, der ,,gerecht aufteilen soll'

Da wäre erst mal der Wortlaut des Testamentes relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von gehtkeinenwasan123):
Da ich meinem Bruder absolut vertraue und gegenüber meiner Großmutter nicht den Eindruck erwecken wollte, auf das Erbe scharf zu sein habe ich das auch nicht weiter angefochten.

Ein Testament kann nicht angefochten werden, nur weil einem der Inhalt nicht gefällt.
Zitat:
Hat mein Bruder überhaupt die Möglichkeit, mir 50% vom Erbe zukommen zu lassen?,

Klar. Wenn er Alleinerbe ist, wäre das eine Schenkung von ihm an dich. Der Steuerfreibetrag beträgt € 20.000.
Zitat:
Im Sinne meiner Großmutter wäre, dass mein Bruder das Erbe frei verteilen kann - ist das so möglich?

Nicht so, wie du dir das vorstellst.

Die Großmutter hätte das Testament anders formulieren müssen und sich ggf. bei einem Notar beraten lassen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von gehtkeinenwasan123):
Hat mein Bruder überhaupt die Möglichkeit, mir 50% vom Erbe zukommen zu lassen? Streng genommen steht mein Bruder ja als Alleinerbe im Testament, ich bin namentlich nicht erwähnt. Natürlich habe ich Anspruch auf den Pflichtteil von 25%, ich finde jedoch keine Möglichkeit abgesehen von einer Schenkung meines Bruders an mich oder einer Übertragung von einem Teil seines Erbes an mich - das Problem daran: Der Schenkungsfreibetrag unter Brüdern ist nicht gerade üppig und eine Übertragung muss notariell beurkundet werden, würde also sicherlich auch einiges kosten.

Außer einer Schenkung oder des Verzichts auf das Erbe gibt es keine Möglichkeit.

Man sollte die Gestaltung von Testamenten besser Fachleuten überlassen, wenn man als Erblasser Besonderheiten umsetzen will.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Der Bruder könnte das Erbe ausschlagen und die Ausschlagung auf die testamentarische Erbensetzung beschränken.

Dann würde die gesetzliche Erbfolge eintreten und beide Geschwister zu je 50% erben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen