Hallo zusammen,
in der Hoffnung auf Objektive Beratung hab ich mich nun hier angemeldet.
Zu meinem Problem:
Wir wohnen seit 2021 in einer sanierten 3 Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus von 1933.
Vor Einzug ist alles erneuert worden, inklusive Fußboden (Laminat).
Von Beginn an haben wir das Problem, das (vor allem im Wohnzimmer) der Fußboden beim gehen so sehr schwingt, dass die schränke wackeln. In den Schlafzimmern hält sich das noch in Grenzen, im Wohnzimmer wackelt aber alles. Inklusive die Decke, wenn die Nachbarn laufen. Das spürt man dann sogar beim liegen auf dem Sofa. Wir dachten zu Beginn, dass sich der Boden mit der Zeit „legt".
Außerdem ist der Boden im Wohnzimmer Eingang schräg und geht bergab.
Handwerker waren im Auftrag unserer Vermieter (eine bekannte große Gesellschaft ) da und haben schmunzeln müssen, aber keine Entscheidung treffen dürfen. Mitarbeiter der Firma sollte sich seit November das ganze nochmal ansehen. Bisher ist aber nichts passiert, trotz mehrfachen anrufens.
Soll ich eine Frist setzen für die Begutachtung ? Liegt ein Mangel vor oder ist dies aufgrund des alten Gebäudes eine Sache, die wir hinnehmen müssen?
Leider haben wir schon drei verschiedene Objektbetreuer seit unserem Einzug, was die Kommunikation erschwert, da die Zentrale dies immer nur weiter gibt und keine Nummer der zuständigen Stelle bei uns in Köln raus gibt.
Dies ist nur eine Problematik aktuell, für die andere werde ich ggf. noch einen anderen Beitrag (Garten) schreiben. Es ist zermürbend, aber wir müssen das ganze jetzt angehen. Wenn unser Kleinkind im Wohnzimmer läuft ist es wie ein Erdbeben arme Nachbarn auch.
Ich hoffe auf wartungsfreie und objektive Tipps
LG Tobi
Wohnzimmer Fußboden schief und wackelt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was ist denn euer Ziel? Wenn die/der Decke/Boden schwingt, dass alles wackelt, dann ist das kein Problem des Belags sondern generell ein Problem der/des Decke/Bodens. Das zu ändern.............. vergiss es.
Was meinst du mit:
ZitatAußerdem ist der Boden im Wohnzimmer Eingang schräg und geht bergab. :
Besteht ein Höhenunterschied der Böden in den benachbarten Zimmern und der Boden in der Zarge ist schräg oder auch ein Teil des Zimmers?.
In Altbauten ist nicht alles so akkurat und gerade wie man das von einem Neubau erwartet. Wenn man nicht sehr viel Geld ausgeben möchte, dann muss man mit einigen Dingen leben.
Also: Was ist euer Ziel?
Ich wohne auch in einem Vorkriegsbau:
Dass der Boden weder gerade noch schwingungsfrei ist, ist eine typische Altbau-Eigenschaft.
Ein Mangel im mietrechtlichen Sinn liegt schon allein deshalb nicht vor, weil der Zustand schon bei Mietbeginn vorhanden war. Der Zustand ist also "mitgemietet".
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ZitatSoll ich eine Frist setzen für die Begutachtung ? Liegt ein Mangel vor oder ist dies aufgrund des alten Gebäudes eine Sache, die wir hinnehmen müssen? :
Die Wohnung wurde so gemietet, somit müssen es die Bewohner hinnehmen. Sollten sie im EG wohnen und nur ein Balken dafür verantwortlich sein, dann könnte ein Stempel Abhilfe schaffen.
Sehe ich nicht so. Das ein gewisses Schwingen im Altbau vorhanden ist, ist klar. Verstärkt sich das Schwingen aber durch die aufgestellten Möbel, so kann das ein Mieter bei der Begehung einer leeren Wohnung nicht wahrnehmen.ZitatEin Mangel im mietrechtlichen Sinn liegt schon allein deshalb nicht vor, weil der Zustand schon bei Mietbeginn vorhanden war. Der Zustand ist also "mitgemietet". :
Deswegen ist es aber immer noch kein Mangel der abgestellt werden müsste.ZitatVerstärkt sich das Schwingen aber durch die aufgestellten Möbel, so kann das ein Mieter bei der Begehung einer leeren Wohnung nicht wahrnehmen. :
Wenn dieser Mangel Lärm verursacht, der über das übliche Maß hinaus geht (wie anscheinend hier in dem Fal), dann wäre das m.E. ein Mietmangel, der auch zur Mietminderung berechtigt.ZitatDeswegen ist es aber immer noch kein Mangel der abgestellt werden müsste. :
ZitatWenn dieser Mangel Lärm verursacht, der über das übliche Maß hinaus geht (wie anscheinend hier in dem Fal), dann wäre das m.E. ein Mietmangel, der auch zur Mietminderung berechtigt. :
Der angebliche Mangel bestand seit dem Einzug, nach 2 Jahren könnte eine Mietminderung schwierig werden.
Anscheinend wurde der Vermieter aber über den Mangel informiert, es waren ja schon Handwerker vor Ort. Nur dass nichts mehr passiert. Ich sehe daher keinen Grund, dass eine Mietminderung nicht durchsetzbar wäre.ZitatDer angebliche Mangel bestand seit dem Einzug, nach 2 Jahren könnte eine Mietminderung schwierig werden. :
Unser Ziel ist, dass wir unser Wohnzimmer betreten können, ohne dass alles wackelt auf und in den Schränken.
Wir haben das Anliegen bereits im letzten Jahr an den Vermieter gerichtet. Es passiert leider nichts, letzte Antwort am Telefon: Herr xxx hat hier notiert, dass er da war und es schon erledigt ist.
Es war aber niemand da. Und jetzt meldet sich mal wieder niemand. Leider alles sehr kräftezehrend…
Als erstes wäre auch eine einfach Antwort, ob was gemacht wird oder nicht, erfreulich. Dann kann man ja weiter überlegen. Die Frage ist nur, ob eine Fristsetzung für die Begutachtung jetzt Sinn macht und ob ich mit mietminderung drohen kann?
Anrufen ist doch einfach untauglich.ZitatEs war aber niemand da. Und jetzt meldet sich mal wieder niemand. :
Man kann durchaus nachweislich und schriftlich diesen Mangel dem Vermieter mitteilen.
Man kann auch eine Frist zur Beseitigung setzen.
Man kann auch erklären, dass beim Termin am xxDatum im November 22 leider nur geschaut und auch seitdem nichts erledigt oder in Aussicht gestellt wurde.
Man kann auch mitteilen, dass der Mangel am Laminatboden nicht hinnehmbar ist.
Man kann auch mitteilen, dass sich Nachbarn über die Lärmbelästigung wegen des *tanzenden Laminats* bereits beschwert haben.
Man kann sich auch vorbehalten, rechtlichen Rat einzuholen.
Ist damit gemeint, dass auch die Wohnung darüber solch einen neuen Laminatboden hat?ZitatInklusive die Decke, wenn die Nachbarn laufen. :
Was ist denn kräftezehrend? Anrufen?ZitatLeider alles sehr kräftezehrend… :
Warum sollte der Vermieter sowas antworten? Der muss erstmal was von dir LESEN.ZitatAls erstes wäre auch eine einfach Antwort, ob was gemacht wird oder nicht, erfreulich. :
Ich danke für die vielen Fragen auf meine Fragen.
Ich rufe an, um einen Mangel (meines Erachtens) anzugeben. Daraufhin wird ein Termin mit einem Techniker vergeben. Der Techniker äußert, dass er das seinem Chef weitergeben muss, der sich daraufhin melden wird. Wir rufen nach einigen Wochen an und fragen, wie die Sachlage jetzt ist. Vermieter weiß nur, dass jemand da war. Aber über einen Auftrag wurden sie nicht informiert. Sie geben es an den Bereichsleiter in Köln weiter. Weitere Wochen vergehen. Erneuter Anruf (bei der einzigen Nummer die erreichbar ist), da der Auftrag zwischenzeitlich aus der App verschwunden ist. Sei so normal, da es weitergegeben wurde. Mir wird keine Nummer herausgegeben.
Nächsten Wochen vergehen. Erneuter Anruf, ob es was neues gibt. Info dann wie oben genannt (angeblich schon erledigt). Deshalb jetzt meine Frage, ob ich schriftlich ne Frist setzen kann über die Begutachtung und Entscheidung darüber. Das hinhalten hat lang genug gedauert. Vielleicht ist sowas ja auch nicht rechtskräftig, keine Ahnung. Deswegen habe ich ja hier gefragt.
Kräftezehrend ist vor allem, dass wir das Wohnzimmer (oder langfristig dann Schlafzimmer) nicht nutzen, da uns die Aussicht auf Besserung (wenn auch nur mündlich) zugesagt wurde. Deshalb stehen aktuell keine neuen Möbel dort. Ausschlaggebend für die nicht Nutzung ist jedoch, dass meine Frau aufgrund ihrer Psyche nicht in der Lage ist, in diesem „wackelnden" Zimmer sich aufzuhalten (für Menschen, die sich mit psychischen Erkrankungen nicht auskennen, klingt das lächerlich, ich weiß. Ist es aber nicht).
Ob das jetzt unser Pech ist, dass wir das Zimmer nicht nutzen, sei mal dahin gestellt.
Die Hinweise was man tun kann, sind gut. Fange mal damit an, die Nachbarn zu befragen, ob die Lärmbelastung hoch ist. Von oben runter ist sie das nämlich.
Danke für die ganzen Hinweise. Werde dann mal schriftlich eine Frist setzen. Mal sehen was kommt.
Zitatin der Hoffnung auf Objektive Beratung hab ich mich nun hier angemeldet. :
Wie man in den Nutzungsbedingungen nachlesen kann,
Zitat:Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
gibt es hier keine Beratung.
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Beratung erhält man z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
ZitatIch hoffe auf wartungsfreie und objektive Tipps :
Meine Tipps sind objektiv ... leider nicht wartungsfrei, da sich Gesetze und Rechtslagen durchaus ändern können ...
Zum einen kann es gut sein, das es gar kein Minderungsrecht mehr gibt.
Zum einen weil der Mangel mitgemietet wurde.
Der andere Grund wäre die Verwirkung - ein Mangel der so lange ohne Minderung geduldet wurde, ist nichts was zur Minderung berechtigt.
Ob nun im Mietrecht oder anderswo, wichtige Sachen sollte man immer gerichtsfest kommunizieren.
Gerichtsfest definiere ich so:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)
Das wird sich nicht durchsetzen lassen. Das ist eine Eigenschaft des Gebäudes und generell eine Eigenschaft von vielen älteren Gebäuden. Darin sehe ich keinen Mangel der behoben werden müsste.ZitatUnser Ziel ist, dass wir unser Wohnzimmer betreten können, ohne dass alles wackelt auf und in den Schränken. :
Nö. denn es besteht, meiner Meinung nach, überhaupt kein Anspruch auf eine Veränderung.ZitatDie Frage ist nur, ob eine Fristsetzung für die Begutachtung jetzt Sinn macht :
Klar kannst du das, ist aber genauso sinnlos da ungerechtfertigt.Zitat......und ob ich mit mietminderung drohen kann? :
Es ist nicht das Laminat das schwingt, das ist der Boden.
Dass die Decke schwingt ist also einfach deren Eigenschaft. Wie soll das auch geändert werden ohne einen massiven Eingriff? Man kann den Boden von den Zimmern darunter mit Ständern unterbauen oder Unterzüge einziehen, aber das wird der Vermieter, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht machen.
Glaskugel?ZitatKlar kannst du das, ist aber genauso sinnlos da ungerechtfertigt. :
Es ist nicht das Laminat das schwingt, das ist der Boden.
ZitatEs ist nicht das Laminat das schwingt, das ist der Boden. :
Dem stimme ich voll zu. Sind auch meine Erfahrungswerte. Häufiger Fehler, der Unterboden wurde vernagelt und nicht verschraubt. Nägel lockern sich mit der Zeit, Schrauben dagegen nicht.
Laminat schwingt nicht. Und schon gar nicht wohnungsübergreifend.ZitatGlaskugel? :
Doch, Laminat, falsch verlegt, kann durchaus schwingen, klackern, darauf stehende Möbelstücke auch wackeln. Es kann auch das mit dem *bergab* passieren. uU in jeder Wohnung einzeln, wenn es in jeder Wohnung falsch verlegt wurde.ZitatLaminat schwingt nicht. :
Hier wurde vor Einzug alles erneuert, inklusive Fußboden (Laminat). Natürlich nicht die Geschossdecken.ZitatDas ist eine Eigenschaft des Gebäudes und generell eine Eigenschaft von vielen älteren Gebäuden. :
Sonst wäre davon auszugehen, dass es in vielen alten Häusern immer wegen der *Deckenschwingung* so scheppert/wackelt/schwingt. Das ist nun wirklich ganz eindeutig nicht der Fall.
Eine 90-jährige Schwingdecke? Wie bitte?ZitatEs ist nicht das Laminat das schwingt, das ist der Boden. Dass die Decke schwingt ist also einfach deren Eigenschaft. :
Also ehrlich, gehts noch absurder? Es gab hier in 2021 eine Wohnungssanierung/Modernisierung.ZitatWie soll das auch geändert werden ohne einen massiven Eingriff? Man kann den Boden von den Zimmern darunter mit Ständern unterbauen oder Unterzüge einziehen, aber das wird der Vermieter, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht machen. :
Und ja, Vermieter müssen uU etwas gegen derartige Belästigungen aufgrund von Fehlern tun. Allerdings werden sie es nicht tun, wenn man nur anruft.
Man weiß nicht, was UNTER dem Laminat ist.
Man weiß nicht, warum die Mitarbeiter nur geschmunzelt haben.
Man weiß nicht, wie viele Wohnungen in diesem Haus saniert/modernisiert wurden.
Man weiß nicht, ob es so falsch wie bei @Loni12 gemacht wurde.
ZitatHier wurde vor Einzug alles erneuert, inklusive Fußboden (Laminat). Natürlich nicht die Geschossdecken. :
Damit kann doch die Frage, ob es am Laminat liegt, wohl ausgeschlossen werden oder nicht? Also woran soll das schwingen dann liegen?
Nun ja, gehst du denn davon aus, dass der Laminatboden fach-und sachgerecht verlegt wurde?ZitatDamit kann doch die Frage, ob es am Laminat liegt :
Ich im Moment nicht.
Es gibt auch bei Erneuerung/Modernisierung/Sanierung leider häufig Ausführungsfehler/Pfusch am Bau und sowas kann durchaus festgestellt werden. Auch, wenn man als Mieter das Laminat bei Einzug zwar gesehen und mitgemietet hatte, aber eben nicht erst durch einen SV hat untersuchen lassen.
Ich schrieb ja nicht umsonst...Laminat, falsch verlegt... usw.
btw. Falsch verlegtes Laminat kann auch auf ganz neuen und absolut geraden Beton-Geschossdecken schwingen, schief sein und die Nachbarn belästigen.
@Anami
Ich habe selten einen Beitrag gelesen in dem so viele falsche Dinge stehen wie in deinem Beitrag 17
@Thage, es tut mir leid für euch aber eine schwingende Decke zu beruhigen, das wird ohne größeren Aufwand nicht funktionieren. Ihr werdet damit leben oder umziehen müssen.
Auch wenn modernisiert wurde, so bleibt es dennoch ein Altbau mit alter Substanz.
Es ist überhaupt nicht bekannt, ob hier eine Geschossdecke schwingt. Der TE beschreibt, was durch das *neu verlegte* Laminat nun passiert.Zitat@Thage, es tut mir leid für euch aber eine schwingende Decke zu beruhigen, das wird ohne größeren Aufwand nicht funktionieren. :
Durchaus *schon passiert* ist--- in weit mehr als einer Wohnung, die nach falscher Verlegung des Laminats nach Wohnungsmodernisierung derartige Belästigungen ergaben--- dass die Laminatböden wieder entfernt und fachgerecht unter Beteiligung/Aufsicht eines öbuv SV nochmals neu verlegt wurde. Nicht auf Kosten der Mieter und nicht durch Abstützen der Geschossdecken.
Der Übeltäter war in diesem Fall nicht die Geschossdecke, sondern der Laminatverleger.
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