Wohnungsübergabe 2

23. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bernd Blankenstein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe 2

Der Vermieter ändert laufend den Übergabetermin für die Mietwohnung und hat auch die Mietzahlung für den laufenden Monat Mai eingestellt mit dem Hinweis der Verrechnung mit dem Mietdeponat.
Da die Wohnung (nach ca. 30 Jahren) völlig verwohnt ist, denke ich, dass das Deponat (€ 1.000) gar nicht für die notwendigen Reparaturen ausreichen wird.
Das Vermieterehepaar lässt sich auch stets verleugnen und schickt immer die Tochter (ca. 20 Jahre und m. M. geistig etwas eingeschränkt was man an dem WhatsApp-Schriftverkehr erkennen kann) vor.
Diese Tochter soll nun auch die Übergabe machen.
Dürfen die Mieter das Deponat mit der laufenden Miete verrechnen?
Ist die Tochter zur Übergabe der Wohnung berechtigt?
Muss der Mieter mir seine neue Adresse angeben wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen?
Beste Grüße aus Bremen

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3707 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Der Vermieter ändert laufend den Übergabetermin für die Mietwohnung und hat auch die Mietzahlung für den laufenden Monat Mai eingestellt mit dem Hinweis der Verrechnung mit dem Mietdeponat.


Seit wann zahlt der Vermieter denn die Miete an sich selber. Da jetzt ja die Wohnung vakant wird, würde ich mir überlegen dort einzuziehen, schon weil der Vermieter die Miete zahlt :devil:

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Da die Wohnung (nach ca. 30 Jahren) völlig verwohnt ist, denke ich, dass das Deponat (€ 1.000) gar nicht für die notwendigen Reparaturen ausreichen wird.


Was hast du denn in den letzten 30 Jahren so saniert? Böden, Wände, Türen oder Bad und Küche?

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Das Vermieterehepaar lässt sich auch stets verleugnen und schickt immer die Tochter (ca. 20 Jahre und m. M. geistig etwas eingeschränkt was man an dem WhatsApp-Schriftverkehr erkennen kann) vor.


OK, ich finde es nicht nett so über die (eigenen) Kinder zu schreiben.

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Dürfen die Mieter das Deponat mit der laufenden Miete verrechnen?


Mit Deponat meinst du die Kaution? Nein in Deutschland dürfen die das nicht. Ist die Wohnung denn in Deutschland?

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Ist die Tochter zur Übergabe der Wohnung berechtigt?


Klar, ist doch kein Gerichtstermin wo persönliches Erscheinen erforderlich ist.

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Muss der Mieter mir seine neue Adresse angeben wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen?


Ja, besser wäre das, aber du kannst ja keinen zwingen.

-- Editiert von User am 23. Mai 2023 19:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111408 Beiträge, 38585x hilfreich)

Man sollte den wirren Vortrag eventuell mal in in eine für Dritte verständliche Form bringen?



Zitat (von Bernd Blankenstein):
Ist die Tochter zur Übergabe der Wohnung berechtigt?

Kommt darauf an, ob sie ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und ob sie dafür überhaupt geistig fähig ist.



Zitat (von Bernd Blankenstein):
Muss der Mieter mir seine neue Adresse angeben wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen?

Nein, seine neue Adresse geht den Vermieter rein gar nichts an.
Alles was er nennen muss, ist eine zustellfähige Anschrift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2930 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, seine neue Adresse geht den Vermieter rein gar nichts an.

Um die letzte NK Abrechnung dem ehemaligen Mieter zukommen zu lassen, wäre eine Adresse nicht verkehrt.

Ansonsten wäre es schön, wenn der TE mitteilt, ober er Vermieter oder Mieter ist. Bei soviel Durcheinander ist das nicht klar erkennbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9331 Beiträge, 4323x hilfreich)

Tip von mir: Es geht um Schweizer Mietrecht. Oder gibt es auch in Deutschland Gegenden, wo Mietdepot an Stelle von Kaution gebräuchlich ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3707 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat (von Bernd Blankenstein):
Beste Grüße aus Bremen


Bremen in Deutschland?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111408 Beiträge, 38585x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Um die letzte NK Abrechnung dem ehemaligen Mieter zukommen zu lassen, wäre eine Adresse nicht verkehrt.

Zitat (von Harry van Sell):
Alles was er nennen muss, ist eine zustellfähige Anschrift



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 249.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen