Ausgeglichenes Abwicklungskonto Schufa löschen lassen

23. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
NH123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgeglichenes Abwicklungskonto Schufa löschen lassen

Liebes Forum,

Vielleicht könnt ihr in folgendem Fall weiter helfen. Nachdem ein Kreditvertrag aufgrund von Nichtzahlung der Raten gekündigt wurde, hat ein Inlassounternehmen die Forderungen übernommen und 2014 die Eintragung eines Abwicklungskontos bei der Schufa veranlasst. Nach einigen gescheiterten Versuchen des Ausgleichs ist es 04/23 zu einer wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung gekommen und das Konto wurde in 02/21 vollständig ausgeglichen ( der Erledigungsvermerk ist zeitgleich erfolgt). Gibt es hier die Möglichkeit den Eintrag vollständig vor der Löschfrist von drei Jahren entfernen zu lassen? Könnte hier die neue Regelung zur Restschuldbefreiung greifen? Oder greift das Urteil zur Ratenzahlung aus 2021 ?
Vorab schon mal danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2111 Beiträge, 653x hilfreich)

Ich denke nein. Da du offenbar nicht zahlungsfähig bist/warst ist der Eintrag ja korrekt. Ich nehme mal, dass zwischen 2014 und 2021 auch eine Titulierung erfolgte.

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#2
 Von 
NH123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Sorry, die Ratenzahlungsvereinbarung wurde 04/20 geschlossen. Und die Forderung (zwischenzeitlich 1.800€) wurde nicht tituliert.

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#3
 Von 
NH123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Sorry, die Ratenzahlungsvereinbarung wurde 04/20 geschlossen. Und die Forderung (zwischenzeitlich 1.800€) wurde nicht tituliert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111497 Beiträge, 38592x hilfreich)

Zitat (von NH123mitglied):
Gibt es hier die Möglichkeit den Eintrag vollständig vor der Löschfrist von drei Jahren entfernen zu lassen?

Klar.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
A) die Schufa löscht
B) der Gläubiger lässt löschen
C) man hat ein entsprechendes Gerichtsurteil


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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