Hallo,
ich möchte für einen Kunden bei einem Händler eine Bestellung durchführen und das 1:1 mit dem Kunden abrechnen. Das heißt, ich verdiene nichts dabei.
Da ich weder Gewinn noch Verlust dabei mache, ist es m.E. überflüssig, das bei Umsatz- und Einkommenssteuer anzugeben.
Frage: ist es ein Problem, wenn die Rechnung vom Händler auf meinen Namen läuft? Oder sollte ich besser den Kunden als Rechnungsempfänger vom Händler eintragen lassen?
Gruß
Rechnung für Kunden auf meinen Namen
23. Mai 2023
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Frage vom 23. Mai 2023 | 17:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Kunden auf meinen Namen
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#1
Antwort vom 23. Mai 2023 | 17:57
Von
Status: Master (4240 Beiträge, 1018x hilfreich)
ZitatOder sollte ich besser den Kunden als Rechnungsempfänger vom Händler eintragen lassen? :
Grundsätzlich besser.
Warum bestellt er dort nicht selbst?
#2
Antwort vom 24. Mai 2023 | 16:54
Von
Status: Lehrling (1838 Beiträge, 1098x hilfreich)
Eine sehr exklusive Meinung. Vielleicht beschäftigen Sie sich mal mit der Definition der Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und durchlaufender Posten.ZitatDa ich weder Gewinn noch Verlust dabei mache, ist es m.E. überflüssig, das bei Umsatz- und Einkommenssteuer anzugeben. :
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