Betrug in 6 Fällen paragraph 263 Abs 1, 53 StGB

23. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug in 6 Fällen paragraph 263 Abs 1, 53 StGB

Ich bin Angeklagt wegen Betruges in 6 Fällen. Die Schadenshöhe liegt bei 60.000 Euro. Meine Frage dazu ist warum dies noch als Einfacher Betrug Angeklagt wird und welche Strafe ich zu erwarten habe.

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59 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und Sie haben welche Vorstrafen? Das spielt nämlich auch eine Rolle, nicht nur die Schadenshöhe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Vorstrafe wegen Betrug. Es gab eine Geldstrafe und der eigentliche Schaden also die 150 Euro wurden beglichen.

Signatur:

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Na dann: Freiheitsstrafe in jedem Fall, evtl. noch zur Bewährung ausgesetzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt sagte mir Gefängnis wird es sicher nicht. Er wird sowas ja nicht ohne Grund sagen?

Signatur:

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Sorry: Wollten Sie meine Meinung oder nicht? Und meine Meinung ist: Ja, Gefängnis ist möglich. Hingegen sind mir die Gedanken Ihres Anwaltes naheliegenderweise unbekannt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von ip634240-63):
Mein Anwalt sagte mir Gefängnis wird es sicher nicht. Er wird sowas ja nicht ohne Grund sagen?

Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist auch eher unwahrscheinlich, eine Freiheitsstrafe mit Bewährung ist durchaus realistisch. Bei 60k€ Schaden ist der Bereich einer Geldstrafe eigentlich schon vorbei ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ein Anwalt so genau einschätzen ob es zu Haft kommt oder nicht?

Signatur:

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(914 Beiträge, 159x hilfreich)

Auch ein Anwalt ist kein Hellseher, aber da er im Gegensatz zu uns jegliche Details kennt, wird er das besser beurteilen können.

Bei einem Schaden von 60.000 mit Sicherheit zu behaupten, es komme definitiv noch zu einer Bewährungsstrafe, halte ich doch für sehr gewagt, wurde der Schaden denn ersetzt? Ansonsten würde ich eher sagen, 2 Jahre oder mehr sind durchaus realistisch, also nicht mehr bewährungsfähig (bei Strafen über 2 Jahren).

Aber das ist natürlich nur ganz allgemein gesprochen, man sollte eben den Anwalt fragen, wie er zu seiner Einschätzung kommt.

-- Editiert von User am 24. Mai 2023 08:53

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#9
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden wurde nicht ersetzt. In dem Schreiben von gericht steht auch das die Einziehung des Wertes beantragt wird. Ich habe sehr große Angst vor einer Haftstrafe. Denn ich habe Kinder. Wird das eventuell berücksichtigt? Damit es noch zu einer Bewährungsstrafe kommt?

Signatur:

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(914 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von ip634240-63):
In dem Schreiben von gericht steht auch das die Einziehung des Wertes beantragt wird. Ich


Wäre das überhaupt möglich?

Also wenn man den Schaden ersetzt, würde ich auch der Einschätzung Ihres Anwalts folgen, dass es höchstwahrscheinlich zu einer Bewährungsstrafe kommen wird.

Zitat (von ip634240-63):
Denn ich habe Kinder. Wird das eventuell berücksichtigt? Damit es noch zu einer Bewährungsstrafe kommt?


Naja, wenn die Strafe, wie erwähnt, über 2 Jahre liegt, kann diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Allerdings wissen wir überhaupt nichts über den Fall außer der Schadenssumme, daher kann man das Ganze auch nicht wirklich gut beurteilen.

Fragen Sie Ihren Anwalt, wie er zu dieser Einschätzung kommt, dann können Sie uns ja teilhaben lassen. Bzw. hat der Anwalt denn gesagt, welche Strafe er denn erwarten würde?

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#11
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich könnte diese Summe in Raten begleichen. Mein Anwalt sagte nur Bewährung oder Geldstrafe.

Signatur:

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#12
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(914 Beiträge, 159x hilfreich)

Dann scheint an dem Fall irgendwas ungewöhnlich, oder man hat sich bei der Schadenssumme um 2 oder 3 Nullen vertan. Eine Geldstrafe ist bei so einer Schadenhöhe (im Normalfall) nicht ansatzweise realistisch.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Geldstrafe wäre wohl dann möglich, wenn der Schaden bis zur Verhandlung vollständig beglichen wäre. Bewährungsstrafe dann, wenn man mindestens in akzeptabler Höhe mit der Schadensregulierung angefangen hätte. Denn, die Gerichte neigen dazu, sich für Bewährungsstrafen zu entscheiden, wenn dadurch die Ansprüche der Opfer befriedigt werden können.

Was mich hier nachdenklich stimmt, das ist die Haltung des Täters. Er könnte zumindest in Raten regulieren, tut es aber nicht. Entwickelt insoweit kein Konzept. Das kommt bei den Gerichten nicht unbedingt gut an.

wirdwerden

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ip634240-63):
Ich könnte diese Summe in Raten begleichen.
Hast Du damit schon angefangen, das Geld an die Geschädigten zurück zu zahlen?

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#15
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird werden? Wie meinst du das? Ich hatte meinen Anwalt gefragt ob eine Zahlung an den geschädigten Sinnvoll wäre . Er sagte noch nicht. Weiß auch nicht was ich darunter verstehen soll. Ich habe einfach nur noch Angst.

Signatur:

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, was der Anwalt mit "noch nicht" meinte? Das würde ich ihn fragen.

wirdwerden

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#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Was macht der Anwalt eigentlich beruflich?

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#18
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist erfahrener Strafverteidiger.

Signatur:

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#19
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es denn überhaupt ein Betrug wenn mir jemand Geld leiht und genau von meiner finanziellen Situation weiß?

Signatur:

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#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ich frage mich, wie hier eigentlich betrogen wurde.

Zitat (von ip634240-63):
Betruges in 6 Fällen. Die Schadenshöhe liegt bei 60.000 Euro.
6 Fälle, 60.000 Euro.

Zitat (von ip634240-63):
ob eine Zahlung an den geschädigten Sinnvoll wär
Nur EIN Geschädigter?

Zitat (von ip634240-63):
In dem Schreiben von gericht steht auch das die Einziehung des Wertes beantragt wird.
Zitat (von ip634240-63):
Ich hatte meinen Anwalt gefragt ob eine Zahlung an den geschädigten Sinnvoll wäre . Er sagte noch nicht. Weiß
Die Aussage des Anwalts kann ich nicht nachvollziehen.

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#21
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nur ein geschädigter. Mir hat jemand das Geld geliehen. Und danach eine Anzeige wegen Betrug erstattet. Der jenige wusste von meiner Finanziellen Situation. Also das ich nichts habe. Ist das dann Betrug?

Signatur:

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#22
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nur ein geschädigter. Mir hat jemand das Geld geliehen. Und danach eine Anzeige wegen Betrug erstattet. Der jenige wusste von meiner Finanziellen Situation. Also das ich nichts habe. Ist das dann Betrug?

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#23
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von ip634240-63):
Er ist erfahrener Strafverteidiger.
Ist er auch ein versierter und erfolgreicher Strafverteidiger?

Zitat (von ip634240-63):
Der jenige wusste von meiner Finanziellen Situation. Also das ich nichts habe. Ist das dann Betrug?
Üblicherweise leiht man sich ja gerade dann Geld, wenn man keines, oder nicht genug davon hat. Soweit ist das also noch recht normal. War dem Verleiher auch bekannt, dass Du das geliehene Geld niemals nicht zurückzahlen wirst / willst? Aufgrund welcher Zusagen hat er Dir das Geld geliehen? Geschenkt hat er es Dir ja wohl nicht.

War Dir klar, dass Du nicht vorhaben würdest die Kredite zurückzuzahlen?

Wie kam es, dass Dir der Geschädigte immer mehr Geld geliehen hat, obwohl schon die vorangegangenen Kredite nicht bedient wurden?

Irgendwie drängt sich schon der Verdacht des Betruges auf. Aber selbst wenn er sich nicht bestätigen sollte, so käme immer noch eine strafbare Veruntreuung in Betracht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

@TE
Nachdem du nun mind. 3x auf das gezeigt hast, was dein Anwalt als erfahrener Strafverteidiger sagt und meint---und du ein Schreiben vom Gericht hast--- kann man davon ausgehen, dass das Gericht in deiner Sache entscheiden wird.
Angst ist allerdings kein Grund, dass ein Gericht milder urteilen müsste.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Er legt es so aus das ich Ihm eine Liebesbeziehung vorgetäuscht hätte. Das habe ich aber in keinem Fall. Im Gegenteil Er wusste das sowas nicht stattfinden wird.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(914 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von ip634240-63):
Ja nur ein geschädigter. Mir hat jemand das Geld geliehen. Und danach eine Anzeige wegen Betrug erstattet. Der jenige wusste von meiner Finanziellen Situation. Also das ich nichts habe.


Aha, also zumindest mal kein klassischer Betrugsfall, die Einschätzung Ihres Anwaltes ergibt für mich jetzt jedenfalls mehr Sinn.

Im Grunde sollte man auch davon ausgehen, dass ein Strafverteidiger weiß, was er tut. Eigenmächtig sollten Sie (jetzt) jedenfalls nicht handeln, also bzw. nicht einfach von selbst eine Rückzahlung veranlassen. Dies könnte unter Umständen sogar nachteilig für Sie sein. Die Strategie sollte man dem Anwalt überlassen.

Zitat (von ip634240-63):
Ist das dann Betrug?


Vielleicht ja, vielleicht nein, vielleicht zum Teil.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Der geschädigte schreibt mir noch ständig Nachrichten und möchte Telefonate. Soll ich telefonieren?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von ip634240-63):
Soll ich telefonieren?
Nein, denn du hast bereits einen Anwalt, der schon *für dich* arbeitet, dir schon etwas gesagt hat und auch ein Gericht ist bereits in dieser Sache tätig.
Also lass bitte diese Personen ihre Arbeit tun.

Und du solltest endlich diesen Kontakt zu dem Geschädigten Nichtliebhaber blockieren. Oder genügt es dir noch nicht, dass er Klage wegen 6x Betrug erhoben hat? Und dir deswegen evtl. vielleicht eine Freiheitsstrafe droht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ip634240-63
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Das genügt mir natürlich. Ich bin fix und fertig deswegen. Ich weiß garnicht wie ich die zeit bis zu dem Termin überstehen soll.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder genügt es dir noch nicht, dass er Klage wegen 6x Betrug erhoben hat?
Naja, die Anklage kommt ja nicht vom gescheiterten Liebhaber, sondern von der Staatsanwaltschaft. Und das nach Abschluss ihrer Ermittlungen. Natürlich gilt auch für ip634240-63 die Unschuldsvermutung. Aber es ist ja bislang (in diesem Forum) unbestritten, dass ip634240-63 sich Geld geliehen und nicht zurügezahlt hat. Da sollte man die Täter- und die Opferrolle nicht vertauschen. Verschmähte Liebe hin oder her.

0x Hilfreiche Antwort

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