Zu langer Beschäftigungszeitraum in Arbeitgeberbescheinigung

23. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
jhns90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu langer Beschäftigungszeitraum in Arbeitgeberbescheinigung

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage zu den Folgen einer falsch ausgestellten Arbeitgeber Bescheinigung (Beschäftigungszeitraum).
Seit ein paar Monaten habe ich einen Arbeitgeberwechsel im Konzern hinter mir (von Tochter zu Tochter) und habe nach dem Einreichen meiner letzten Arbeitgeberbescheinigung festgestellt, dass ein Zahlendreher im Jahr (2020 statt 2022) der vorherigen Firma eingearbeitet wurde.
Die Folge wäre eine längere Konzernzugehörigkeit, was mit gewissen Vorteilen einhergehen würde (bspw. Höhere Bonusleistungen).

Wie ist hier die Rechtslage bzw. müsste ich mit Folgen rechnen, wenn das rauskommen würde?
Die Originale Mail des vorherigen AG inkl. entsprechendem Anhang (AG Bescheinigung) liegt mir im Falle einer Nachweispflicht noch vor.

Viele Grüße und danke im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jhns90):
Wie ist hier die Rechtslage bzw. müsste ich mit Folgen rechnen, wenn das rauskommen würde?

Zum einen wäre da die (fristlose) Kündigung mit ALG Sperre.
Dann sollte man noch mit diversen zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Was ist das für eine Bescheinigung und bei wem hast du sie eingereicht?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn ich deine Eingangsschilderung richtig verstehe, hast du im Grunde nichts gemacht, als eine Bescheinigung deines Vor-AG an den aktuellen weiter zu reichen; allerdings hast du inzwischen bemerkt, dass die Bescheinigung diesen Fehler beinhaltet.
Wenn das irgendwann auffällt, sollte der Grundsatz gelten, dass offenkundige Fehler stillschweigend korrigiert werden. Solltest du allerdings aus dem Fehler Vorteile geschöpft haben, könnte das dazu führen, dass auch festgestellt würde, dass der Anspruch darauf nicht bestanden hat - dann wäre wohl Rückzahlung fällig. Da wird es vmtl. auch darauf ankommen, nach welcher Zeit ...
Einen direkten Vorwurf, dass du getäuscht oder sonst was gefingert hättest, würde man dir hingegen eher nicht machen können.
Es bleibt also ein gewisses Moment der Beunruhigung; dem könntest du begegnen, indem du den AG auf den Fehler aufmerksam machst.

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#4
 Von 
jhns90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Was ist das für eine Bescheinigung und bei wem hast du sie eingereicht?

Arbeitgeberbescheinigung - gibt den jeweiligen Beschäftigungszeitraum in der Fa. wieder.
Wird vom alten Arbeitgeber ausgestellt und im Anschluss beim neuen AG eingereicht.

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