Einruppierung Tarifvertrag Einzelhandel

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Natalie2023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einruppierung Tarifvertrag Einzelhandel

Guten morgen,

Ich habe am 1.4.2023 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen, befand mich bei meiner letzten Stelle in der gehaltsgruppe g2/8.

Nun wurde ich anfangs mit g2/4 beim neuen Arbeitgeber eingruppiert. Da mir das arbeitszeugnis des letzten Arbeitgeber noch nicht vorlag. Mir wurde vom bezirksleiter versichert das ich sobald ich das Zeugnis einreichen mir keine Verluste entstehen da dies auch nachträglich verrechnet wird.

So am 1.5.2023 habe ich dann endlich meine arbeitszeugnis erhalten und nachgereicht. Gestern teilte mir mein bezirksleiter und die Dame aus der lohnabteilung mit das ich nun in g2/7 eingruppiert wurde, weil sie mir wohl ein Zeugnis nicht anerkennen (gut da kann ich nich drüber weg sehen). Jedoch die eingruppierung erst ab 1.5.2023 gelten würde und nicht wie mündliche vorher versichert ab 1.4.2023 also nicht rückwirkend.

Nun meine Frage darf ich durch ein fehlendes arbeitszeugnis schlechter eingruppiert werden? Bzw kann ich den Lohn für den Monat nicht mehr rückwirkend Nachfordern? Das fehlende Zeugnis war schließlich nicht mein verschulden bei arbeits Wechsel und ich habe die Jahre ja nachweislich erbracht .

Vielen Dank schonmal für eine Antwort

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich verstehe nicht: wieso 'fehlt' da ein Zeugnis, wenn du es doch eingereicht hast, sobald du es hattest?
Des weiteren: ein Zeugnis ist auch ein Nachweis über einen Beschäftigungszeitraum, vor allem aber eben eine formalisierte Bewertung des AN in dieser Zeit - will sagen: der Nachweis über den Zeitraum könnte auch anders geführt werden, z.B. über Lohnabrechnungen oder sonst was.
Aber ganz grundsätzlich: Wenn man dir zugesagt hat, dass deine Eingruppierung rückwirkend korrigiert wird wie besprochen, ist das eigentlich eine verbindliche Angelegenheit; nur wenn dein Zeugnis grottenschlecht wäre und du es anders dargestellt hättest, könnte evtl. neu zu verhandeln sein. Aber in so einem Fall stünde vmtl. eher Kündigung im Raum wg. Täuschung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Natalie2023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja eben das was ich auch nicht verstehe, da ich die jahreslohnabrechnugen auch abgegeben hatte um die Zeit nachzuweisen und das noch im April, die ich jedoch kommentarlos wieder zurück geschickt bekommen habe.

Kündigen ohne nen neuen Job ist ja auch nicht die Option jetzt.

Kann ich denn rechtlich darauf bestehen das mir es für April nachgezahlt wird, weil sie mich ja für den Monat zu gering eingestuft hatten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Natalie2023):
weil sie mir wohl ein Zeugnis nicht anerkennen (gut da kann ich nich drüber weg sehen).
Nich oder noch? Und warum?
Du könntest die Mai-Lohnabrechnung/Verdienstnachweis abwarten, dann lesen, was man dir zahlt---dann ggf. schriftlich beim AG nachfragen, was aus der Verrechnung/Zusage nach Vorlage des Zeugnisses nun wird.
Zitat (von Natalie2023):
Kann ich denn rechtlich darauf bestehen
Abwarten, was in der Mai-Abrechnung steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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