Rücknahme bei beschädigtem Siegel

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go634820-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme bei beschädigtem Siegel


Es wurde ein Ring mit Gravur bei einem Onlinehandel bestellt. Am Montag ist der Ring angekommen. Der Ring wurde ausgepackt und begutachtet, dabei ist das Siegel (Etikett, welches am Ring hing - siehe Beispielbild unten) kaputt gegangen. Da der Ring nicht gefällt, wurde dieser nun ordnungsgemäß retourniert. In den Rücknahmebedingungen des Verkäufers steht jedoch folgendes:

"Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Der Artikel wurde nicht getragen und weist keine Gebrauchsspuren einschließlich aber nicht beschränkt auf Kratzer, Dellen, Flecken oder andere Mängel auf.

Das Original-Produktsiegel ist intakt und wurde nicht entfernt. (Alle nicht gravierten und gravierten Produkte werden mit einem Hängeetikett mit einem daran befestigten Rücksendecode verschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass es nicht entfernt wurde.) Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Rückgabeformulars den auf dem Anhängeschild der Kette angegebenen Rückgabecode ein."

Das Siegel wurde wieder am Ring angebracht, jedoch ist es an einer unauffälligen Stelle durchgerissen.

Hat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme/Widerruf?

Beispielbild vom Siegel

https://www.extra4.net/images/stories/etik_pic/schmuck_vorseite/ring_44_1156_lyte.jpg

-- Editiert von User am 24. Mai 2023 12:22

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1268 Beiträge, 483x hilfreich)

Fangen wir mal noch einen Schritt weiter vorne an.

Ist es ein Ring mit einer Standartmässigen Gravur (also ab Werk, z.B. love, smile oder sowas) oder wurde ist der Ring erstmal ungraviert und wurde durch eine gewünschte Gravur personalisiert?

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#2
 Von 
go634820-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler hätte mit 60Tagen Rückgaberecht geworben und besagt: "Eine Rückerstattung bei gravierten Produkten gilt nur für gekaufte Artikel ab Mai 2019.

Die Gravur Ihres Artikels hat keinen Einfluss auf den Service der kostenlosen Größenänderung, lebenslangen Garantie, Reparatur oder Rückerstattung."

Man macht sich nur Sorgen über das gerissene Siegel.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28220 Beiträge, 5141x hilfreich)

Zitat (von go634820-57):
Bitte stellen Sie sicher, dass es nicht entfernt wurde. ...Das Siegel wurde wieder am Ring angebracht, jedoch ist es an einer unauffälligen Stelle durchgerissen.
Du meinst, das erst *Entfernte* und dann auch noch *Durchgerissene* stellt der Verkäufer nicht fest?
Zitat (von go634820-57):
Da der Ring nicht gefällt, wurde dieser nun ordnungsgemäß retourniert.
Da muss man wohl abwarten, was der Verkäufer antwortet.

Dass der Ring nicht gefällt, hätte man evtl. auch ohne Beschädigung des Siegels feststellen können?
Ich habe mal gehört, dass die sogar feststellen können, dass er getragen wurde. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5692x hilfreich)

Dieses sogenannte "Siegel" hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Es darf entfernt werden, ohne dass man man das Recht auf Widerruf verliert.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
go634820-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dieses sogenannte "Siegel" hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Es darf entfernt werden, ohne dass man man das Recht auf Widerruf verliert.


Zum Widerruf steht beim Anbieter folgendes:
"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."

Heißt der bestellte Ring wäre vom Widerruf ausgeschlossen, da er graviert/personalisiert wäre?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111179 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dieses sogenannte "Siegel" hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht.

Nur das es hier ganz offensichtlich gar nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht geht, wie man lesen kann ...



Zitat (von go634820-57):
Hat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme

Nein, da die Bedingungen nicht erfüllt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5692x hilfreich)

Zitat (von go634820-57):
Heißt der bestellte Ring wäre vom Widerruf ausgeschlossen, da er graviert/personalisiert wäre?
Ist er denn personalisiert? Diese Rückfrage hast du bisher leider nicht beantwortet:
Zitat (von ratlose mama):
Ist es ein Ring mit einer Standartmässigen Gravur (also ab Werk, z.B. love, smile oder sowas) oder wurde ist der Ring erstmal ungraviert und wurde durch eine gewünschte Gravur personalisiert?


Davon hängt es ab
Zitat (von Harry van Sell):
Nur das es hier ganz offensichtlich gar nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht geht, wie man lesen kann ...
Na dann lies doch einfach mal was der Fragesteller gefragt hat (Hervorhebung durch mich):
Zitat (von go634820-57):
Hat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme/Widerruf?


DU bist doch derjenige der anderen immer vorwirft nicht richtig lesen zu können.
Wer im Glashaus sitzt...,......

-- Editiert von User am 25. Mai 2023 16:18

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go634820-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ist er denn personalisiert? Diese Rückfrage hast du bisher leider nicht beantwortet:


Ja, es ist eine persönliche Gravur bestellt worden, jedoch wurde mit folgendem in den AGBs geworben:

"Laut Gesetz haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht, wir gewähren Ihnen stattdessen 60 Tage, unabhängig von einer Gravur."

Deswegen sollte das Widerrufrecht doch greifen?!

Der Kundenservice meint bei einem beschädigtem Siegel gibt es keine Rücknahme und verweist auf die Rücknahmebedingungen... Somit dreht man sich im Kreis

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Problem scheint zu sein: Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben Sie nicht, während Sie gleichzeitig die Bedingungen für das freiwillig eingeräumte Rückgaberecht nicht erfüllen.

Meines Erachtens haben Sie daher keine Ansprüche, die Sie geltend machen könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111179 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von go634820-57):
Deswegen sollte das Widerrufrecht doch greifen?!

Nö.

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier eben nicht, und wenn es gelten würde, dann nur 14 Tage.
Der Verkäufer gewährt großzügigerweise ein Rückgaberecht von 60 Tagen - das ist Kulanz und die Bedingungen dafür kann er recht frei festlegen.



Zitat (von -Laie-):
Na dann lies doch einfach mal was der Fragesteller gefragt hat (Hervorhebung durch mich):

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier nicht, da ein Ausschlussgrund vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5692x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier nicht, da ein Ausschlussgrund vorliegt.
Korrekt und genau das war ja auch die Frage des TE.
@Fragesteller,
Durch die Personalisierung hast du kein gesetzliches Widerrufsrecht und das freiwillige Rückgaberecht ist durch die Beschädigung des Siegels erloschen.

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