Anlagekonto bei Betreuung

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go634835-55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anlagekonto bei Betreuung

Hallo,

ich weiß nicht ob es das richtige Forum ist.
Meine Mutter ist Betreuerin über die Konten ihrer Eltern. Durch einen Hausverkauf liegt nun sehr viel Geld ungeschützt auf dem Girokonto. Wir wollten einen Teil anlegen und die Bank hat hierzu uns auch etwas vorgeschlagen und das Gericht hat meiner Mutter auch die Vollmacht über Anlagen erteilt.

Es würde zwei Anlagen geben, jeweils für die Großmutter und jeweils für den Großvater. Als versicherte Person wurde meine Mutter eingetragen, da meine Großeltern zu alt sind laut Bank. Das Gericht möchte dies nicht.

Es müssen entweder die Großeltern eingetragen sein oder die Erben bzw. Rechtsnachfolger. Wenn aber einer der beiden stirbt ist der Ehepartner der Erbe, welcher aber zu alt ist um als versicherte Person eingetragen zu werden. Danach sind meine Mutter und ich Erben.

Nun steht in dem Schreiben aber das seit 01.01.2023 Geldanlagen auf sogenannten Anlagekonten im Sinne des §1841 Abs. 2 BGB genehmigungsfrei sind. Die Anlage muss nur dem Gericht mitgeteilt werden.

Aber das Gericht genehmigt nicht, wenn die versicherte Person nicht geändert wird...

Ich verstehe es nicht mehr. Was können wir jetzt tun? Auf der einen Seite braucht es eine Genehmigung auf der anderen nicht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go634835-55):
Als versicherte Person wurde meine Mutter eingetragen

Und wer und was wurde da versichert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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