Hallo zusammen,
mein Vermieter hat den Warmwasser Boiler reinigen lassen und will mir nun die Rechnung stellen. Eigentlich sind das doch Betriebskosten die er zu zahlen hat?
Im Mietvertrag steht dass:
-Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt
-soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter, dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die vorraussichtlich entstehenden Kosten auszugleichen.
Wer muss die Rechnung nun bezahlen?
-- Editiert von Moderator topic am 24. Mai 2023 17:13
-- Thema wurde verschoben am 24. Mai 2023 17:13
Reinigung warmwasserboiler
24. Mai 2023
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Frage vom 24. Mai 2023 | 15:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Reinigung warmwasserboiler
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#1
Antwort vom 24. Mai 2023 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (28349 Beiträge, 5156x hilfreich)
Abwarten, was er stellt.Zitatund will mir nun die Rechnung stellen. :
Ansonsten:

#2
Antwort vom 24. Mai 2023 | 16:45
Von
Status: Wissender (15911 Beiträge, 6060x hilfreich)
Du postest unter Arbeitsrecht - Mietrecht trifft zu für deine Frage.
Ansonsten: Was du als Nebenkosten evtl. zu zahlen hast, steht in deinem Vertrag.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 17:48
Von
Status: Unparteiischer (9345 Beiträge, 4328x hilfreich)
Der Handwerker muss von demjenigen bezahlt werden, der ihn beauftragt hat. Also offenbar vom Vermieter. Wenn der Vermieter dieses Geld von dir als Mieter haben möchte, muss er mindestens mal eine Nebenkostenabrechnung erstellen.ZitatWer muss die Rechnung nun bezahlen? :
Genaueres wird man nur sagen können, wenn klar ist, ob eine Pauschalmiete oder Nebenkostenvorauszahlungen zu zahlen sind. Der Eingangsbeitrag ist in dem Punkt nicht wirklich aussagekräftig.
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 19:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ups sorry, ich dachte ich habe im Mietrecht gepostet. Kann das Thema bitte ein Admin verschieben?
Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 19:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ups sorry, ich dachte ich habe im Mietrecht gepostet.
Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.
-- Editiert von User am 24. Mai 2023 19:27
#6
Antwort vom 25. Mai 2023 | 15:45
Von
Status: Unparteiischer (9345 Beiträge, 4328x hilfreich)
Hier im Forum tun wir Antwortenden uns schwer mit solchen Angaben. Nicht jedem Fragesteller sind die Feinheiten von Mietverträgen vertraut. Es kommt manchmal auf jedes einzelne Wort an.ZitatLt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung. :
So bleibt nur pauschal zu antworten, dass der Vermieter im Zweifel begründen muss, warum er vom Mieter die Begleichung der Rechnung verlangt. Wenn eine solche Begründung da ist, kann man weiterdiskutieren, ob die Begründung rechtlich haltbar ist. Auf den ersten Blick gehören Wartungen zu Betriebskosten und die sind nur vom Mieter zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag rechtsgültig so vereinbart wurde.
#7
Antwort vom 25. Mai 2023 | 16:30
Von
Status: Junior-Partner (5999 Beiträge, 2256x hilfreich)
Zitat:Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.
Und der Mietvertrag enthält wirklich an keiner Stelle weitere Vereinbarungen zu Betriebskosten ?
Da gibt es z.B. noch Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Straßenreinigung, Strom Treppenhaus usw.
Steht da etwas von Betriebskostenverordnung ?
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