Reinigung warmwasserboiler

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Blackiator
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Reinigung warmwasserboiler

Hallo zusammen,

mein Vermieter hat den Warmwasser Boiler reinigen lassen und will mir nun die Rechnung stellen. Eigentlich sind das doch Betriebskosten die er zu zahlen hat?
Im Mietvertrag steht dass:
-Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt
-soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter, dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die vorraussichtlich entstehenden Kosten auszugleichen.
Wer muss die Rechnung nun bezahlen?



-- Editiert von Moderator topic am 24. Mai 2023 17:13

-- Thema wurde verschoben am 24. Mai 2023 17:13

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Blackiator):
und will mir nun die Rechnung stellen.
Abwarten, was er stellt.
Ansonsten:

:forum: [

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du postest unter Arbeitsrecht - Mietrecht trifft zu für deine Frage.
Ansonsten: Was du als Nebenkosten evtl. zu zahlen hast, steht in deinem Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Blackiator):
Wer muss die Rechnung nun bezahlen?
Der Handwerker muss von demjenigen bezahlt werden, der ihn beauftragt hat. Also offenbar vom Vermieter. Wenn der Vermieter dieses Geld von dir als Mieter haben möchte, muss er mindestens mal eine Nebenkostenabrechnung erstellen.

Genaueres wird man nur sagen können, wenn klar ist, ob eine Pauschalmiete oder Nebenkostenvorauszahlungen zu zahlen sind. Der Eingangsbeitrag ist in dem Punkt nicht wirklich aussagekräftig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blackiator
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups sorry, ich dachte ich habe im Mietrecht gepostet. Kann das Thema bitte ein Admin verschieben?

Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blackiator
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups sorry, ich dachte ich habe im Mietrecht gepostet.

Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.

-- Editiert von User am 24. Mai 2023 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Blackiator):
Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.
Hier im Forum tun wir Antwortenden uns schwer mit solchen Angaben. Nicht jedem Fragesteller sind die Feinheiten von Mietverträgen vertraut. Es kommt manchmal auf jedes einzelne Wort an.

So bleibt nur pauschal zu antworten, dass der Vermieter im Zweifel begründen muss, warum er vom Mieter die Begleichung der Rechnung verlangt. Wenn eine solche Begründung da ist, kann man weiterdiskutieren, ob die Begründung rechtlich haltbar ist. Auf den ersten Blick gehören Wartungen zu Betriebskosten und die sind nur vom Mieter zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag rechtsgültig so vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Lt. Mietvertrag zahle ich für Nebenkosten pauschal einen Betrag von x euro für Heizung, Wasserversorgung, Müll, Entwässerung.


Und der Mietvertrag enthält wirklich an keiner Stelle weitere Vereinbarungen zu Betriebskosten ?
Da gibt es z.B. noch Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Straßenreinigung, Strom Treppenhaus usw.
Steht da etwas von Betriebskostenverordnung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen