Einträge Führungszeugnis

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go488921-91
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einträge Führungszeugnis

Hallo,

nehmen wir an eine Person wurde 2015 wegen Einfuhr und Handel mit BTM zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Da es sich um eine Jugendstrafe unter 2 Jahren mit Bewährung handelt, steht diese nicht im Führungszeugnis.
Wenn diese Person jetzt 2018 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen eines anderen Vergehens verurteilt wird, würden dann beide Einträge im Führungszeugnis stehen?
Geldstrafen unter 90 Tagessätzen stehen auch nicht im Führungszeugnis, es sei denn, es besteht bereits ein Eintrag im Zentralregister.
Sollte das in diesem Fall drin stehen, würde dann die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach der Verurteilung zu Geldstrafe gelten?
Wenn ja, sollte das ja mittlerweile wieder sauber sein.

Vielleicht kann mir das jemand erläutern.
BZRG § 32 Abs. 2 Nr. 5 hilft mir da nicht wirklich weiter.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31804 Beiträge, 16904x hilfreich)

1. Nein, nur die Geldstrafe.
2. Ja.

-- Editiert von User am 24. Mai 2023 22:17

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 249.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.411 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen