Hallo,
nehmen wir an eine Person wurde 2015 wegen Einfuhr und Handel mit BTM zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Da es sich um eine Jugendstrafe unter 2 Jahren mit Bewährung handelt, steht diese nicht im Führungszeugnis.
Wenn diese Person jetzt 2018 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen eines anderen Vergehens verurteilt wird, würden dann beide Einträge im Führungszeugnis stehen?
Geldstrafen unter 90 Tagessätzen stehen auch nicht im Führungszeugnis, es sei denn, es besteht bereits ein Eintrag im Zentralregister.
Sollte das in diesem Fall drin stehen, würde dann die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach der Verurteilung zu Geldstrafe gelten?
Wenn ja, sollte das ja mittlerweile wieder sauber sein.
Vielleicht kann mir das jemand erläutern.
BZRG § 32 Abs. 2 Nr. 5 hilft mir da nicht wirklich weiter.
Einträge Führungszeugnis
24. Mai 2023
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Frage vom 24. Mai 2023 | 18:44
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einträge Führungszeugnis
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#1
Antwort vom 24. Mai 2023 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (31804 Beiträge, 16904x hilfreich)
1. Nein, nur die Geldstrafe.
2. Ja.
-- Editiert von User am 24. Mai 2023 22:17
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