Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Sparbücher.
Und zwar ist mein Onkel vor jetzt insgesamt 15 Jahren verstorben.
Damals wurde im Testament festgehalten, was es als Vermögen auf
Konten und in Immobilien gibt.
Wir haben damals den haushalt ausgeräumt und jeder hat für sich
brauchbares mitgenommen. Ich selber habe dabei die Sammlung
schöne alte Blechdosen und Zigarrenkisten eingepackt und
irgendwie vergessen.
Jetzt habe ich den Karton wieder in Händen gehabt und beim Öffnen
und sauber machen fand sich ein Sparbuch mit etwa 20.000€ drauf.
Dieses Sparbuch ist allerdings nicht im Testament aufgeführt, weil
der Erblasser dessen Besitz vermutlich selbst vergessen hat.
Jetzt wäre die Frage:
Kann ich damit jetzt zur Sparkasse gehen und mich über den Geldsegen freuen?
Oder muss ich da noch irgendwelche Nachweise etc. vorlegen?
Sparbuch lange nach Tod gefunden.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatDieses Sparbuch ist allerdings nicht im Testament aufgeführt, weil der Erblasser dessen Besitz vermutlich selbst vergessen hat. :
Welche Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments vorhanden waren, spielt keine Rolle. Das Vermögen ändert sich im Lauf der Jahre. Maßgeblich ist der Reinnachlass zum Zeitpunkt des Todes.
Maßgeblich ist, wer als Erbe bestimmt wurde.
Zitat:Kann ich damit jetzt zur Sparkasse gehen und mich über den Geldsegen freuen?
Nur wenn du Alleinerbe des Onkels bist.
Zitat:Oder muss ich da noch irgendwelche Nachweise etc. vorlegen?
Die Bank wird die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
ZitatDie Bank wird die Vorlage eines Erbscheins verlangen. :
Wenn es sich um ein klassisches Sparbuch handelt nicht. Dann ist die Sparurkunde (das Sparbuch) die einzig notwendige Legitimation.
Edit: Es kann aber sein, dass der Verstorbene genau dieses Sparbuch als verloren gemeldet hat - dann würde es einfach einzogen und vernichtet werden.
-- Editiert von User am 25. Mai 2023 13:29
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ZitatKann ich damit jetzt zur Sparkasse gehen und mich über den Geldsegen freuen? :
Kommt ganz darauf an, wie die Sparkasse reagiert und ob man die möglichen straf- und zivilrechtlichen Probleme nicht fürchtet ...
Das spielt keine Rolle. Das Guthaben gehört allen Erben. Jeder Erbe hat ein Anrecht auf seinen Erbteil daraus.ZitatDieses Sparbuch ist allerdings nicht im Testament aufgeführt, weil :
der Erblasser dessen Besitz vermutlich selbst vergessen hat.
Also das Sparbuch, welches man damals selbst in den Karton gelegt hat, findet man nun Jahre später zufällig? Wie ist das zu verstehen?
Ich denke mal das Sparbuch war einfach in einer der Zigarrenkisten und diese wurde bis heute nicht geöffnet.
Ich denke es kommt jetzt darauf an, ob das Sparbuch ein Inhaberpapier ist oder nur die Dokumentation eines bankgeführten Kontos.
In ersterem Fall könnte ich mir vorstellen, dass das Sparbuch einfach jetzt demjenigen gehört, der die Zigarrenkiste geerbt hat.
Wenn es aber ein bankgeführtes Konto ist, sollte meiner Meinung nach die eigentlich auseinandergesetzte Erbengemeinschaft wieder aufleben und müsste sich bezüglich dieses Vermögens (einschließlich der Zinsen) erneut auseinandersetzen.
Ganz allgemein:ZitatIch denke es kommt jetzt darauf an, ob das Sparbuch ein Inhaberpapier ist oder nur die Dokumentation eines bankgeführten Kontos. :
Bei den Sparbüchern deutscher Sparkassen handelt es sich üblicherweise um sogenannte Hinkende Inhaberpapiere. Diese Sparkonten werden zwar auf den Namen eines Gläubigers (Kontoinhabers) geführt, trotzdem kann an jeden, der das Sparbuch vorlegt, mit befreiender Wirkung für den Schuldner Geld ausbezahlt werden. Allerdings darf die Sparkasse durchaus auch eine Legitimationsprüfung durchführen und die Auszahlung verweigern, wenn es sich nicht um den Kontoinhaber oder einen Bevollmächtigten handelt.
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 13:42
ZitatIch denke mal das Sparbuch war einfach in einer der Zigarrenkisten und diese wurde bis heute nicht geöffnet. :
Das mag so gewesen sein (oder eben auch nicht), aber wenn man ein fremdes Sparbuch findet, würde ich doch erwarten, dass man sich (in diesem Fall) bei den Erben meldet und sich bespricht.
Der Gedanke, damit auf die Bank zu gehen und sich das fremde Geld (vermutlich zumindest z.T.) abheben zu wollen, lässt die Story etwas merkwürdig erscheinen.
Es kann durchaus funktionieren, muss es aber nicht. Wie bereits von mir weiter vorn im Thread aufgeführt, steht es der Bank oder Spk grundsätzlich frei, die Identität beim Vorlegen eines normalen Sparbuchs ohne Sperrvermerk zu prüfen.ZitatDie Bank wird die Identität selbstverständlich prüfen, also wird das sowieso nicht funktionieren. :
-- Editiert von User am 28. Mai 2023 15:23
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