Rückforderung notarielle Vollmacht

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Onlinefrager123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung notarielle Vollmacht

Es wird eine notarielle Vollmacht vom Vollmachtgeber im Original zurückgefordert.
Diese wird ausdrücklich nicht zurückbehalten und kann jederzeit abgeholt werden. Der Vollmachtgeber besteht auf die Rücksendung per Post, übernimmt aber nicht die Kosten (Einschreiben/ Rückschein). Ist das rechtlich zulässig?

DANKE FÜR EINE ANTWORT

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Onlinefrager123):
Der Vollmachtgeber besteht auf die Rücksendung per Post, übernimmt aber nicht die Kosten (Einschreiben/ Rückschein). Ist das rechtlich zulässig?

Klar ist das ist rechtlich zulässig.

Es gibt keine Verpflichtung, die Vollmacht als Einschreiben/Rückschein zurückzuschicken. Der Bevollmächtigte muss die Rücksendung nicht beweisen.

Ich persönlich würde die Vollmacht per Einwurfeinschreiben schicken und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen