Kautionsrückzahlung - Vermieterin reagiert nicht mehr

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Delta500
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung - Vermieterin reagiert nicht mehr

Hallo an alle,

ich habe einen etwas spezifischeren Fall bzgl. der Kautionsrückzahlung, bzw. Kommunikation mit der Vermieterin.

Aus beruflichen Gründen waren meine Kollegin (Oktober bis Dezember) und ich (Januar bis März) für je 3 Monate, also insg. 6 Monate, in einer anderen Stadt wohnhaft. Dort haben wir ein Studentenzimmer zur Untermiete gemietet und dieses nacheinander bewohnt. Vermieterin ist eine Studentin, welche dort ebenfalls für 3 Monate wohnhaft war aber (aus mir unbekannten Gründen) dann ausgezogen ist und das Zimmer für die restliche Zeit noch vermietete. Für uns beide existiert ein separater Mietvertrag mit Festlegung sämtlicher Rechte und Pflichten.

Nun zu meinem eigentlichen Problem.
Seit Ende März warte ich nun auf die Rückzahlung meiner Kaution (850€). Jedoch wird das Ganze mittlerweile immer komischer. Meiner Kollegin, welche als „erste" Mieterin zu Beginn die Kommunikation mit der Vermieterin übernahm, war vor etwa einem Monat eingefallen, dass sie mit ihr abgestimmt hatte, dass etwa 40€ von der Monatsmiete für spätere Reparaturkosten von der Vermieterin einbehalten werden (wären also 120€ p.P.). Ich selbst habe diese Information von der Vermieterin, auch auf Nachfrage meinerseits, nicht erhalten. Da ich selbst am Ende bei der Wohnungsabnahme mit einer Angestellten des Wohnheims anwesend war (und nicht die Vermieterin selbst), weiß ich, dass die Reparaturkosten sich auf nicht mehr als 200-300€ belaufen werden. Das wird dann nochmal durch uns 3 geteilt – p.P. werden also voraussichtlich max. 100€ fällig.

Jedoch möchte die Vermieterin nun „vorsorglich" etwas von der Kaution einbehalten (50€). Bei meiner Kollegin waren es sogar 80€. Diese stimmte der Einbehaltung leider zu, da sie sich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht an die vorher getroffene Vereinbarung erinnert hatte. Entsprechend erhielt meine Kollegin die Kaution, abzüglich der 80€, aber schon 3 Wochen nach Auszug zurück.

Ich warte nun, 8 Wochen später, immer noch auf die Kaution. Das Hauptproblem ist jedoch, dass die Vermieterin nicht mehr reagiert. Die letzte Kommunikation ihrerseits fand Mitte April statt, wo sie erklärte, dass seitens des Wohnheims noch keine Rechnung kam und sie mir die Kaution aber unter Einbehaltung von 50€ zurückzahlen möchte. Als ich dann Klärung forderte, was mit der einbehaltenen Miete ist, kam keine Reaktion mehr. Auch auf eine E-Mail meinerseits von Anfang Mai (erneute Bitte um Klärung u. Rückforderung der Kaution) kam keine Antwort.

Habt ihr eine Idee, wie ich weiter vorgehen könnte, bzw. zumindest die Kommunikation mit ihr erwirken kann? Mir ist bewusst, dass die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution. Jedoch möchte ich geklärt haben, welche Summen wofür verwendet werden und sichergehen, dass wirklich nur das Geld einbehalten wird, was auch für die Reparaturen benötigt wird (natürlich möglichst auch mit Nachweis).
Vielen Dank schonmal an dieser Stelle für eure Antworten und Ideen! :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28348 Beiträge, 5156x hilfreich)

Zitat (von Delta500):
Seit Ende März warte ich nun auf die Rückzahlung meiner Kaution
Wann soll die Kaution lt. UM-Vertrag zurückgezahlt werden?
Zitat (von Delta500):
Mir ist bewusst, dass die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution.
Grundsätzlich ist das so.
Zitat (von Delta500):
Jedoch möchte ich geklärt haben, welche Summen wofür verwendet werden und sichergehen, dass wirklich nur das Geld einbehalten wird, was auch für die Reparaturen benötigt wird (natürlich möglichst auch mit Nachweis).
Vielleicht musst du dich noch 4 Monate gedulden, bevor du mahnst und die nachvollziehbare Abrechnung forderst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Delta500
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann soll die Kaution lt. UM-Vertrag zurückgezahlt werden?


Danke für deine Antwort. Im Vertrag steht leider nichts davon, wann die Kaution zurückgezahlt wird.

Zitat (von Anami):
Vielleicht musst du dich noch 4 Monate gedulden, bevor du mahnst und die nachvollziehbare Abrechnung forderst?


Ja, die Frist werde ich abwarten bevor ich mahne. Aber würde es Sinn machen, weiterhin Kontaktversuche zu unternehmen (per Mail, Einschreiben o.ä.) und auf die Kostenaufschlüsselung und Rücküberweisung zu pochen? Oder sollte ich es wirklich drauf ankommen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28348 Beiträge, 5156x hilfreich)

Zitat (von Delta500):
Aber würde es Sinn machen, weiterhin Kontaktversuche zu unternehmen (per Mail, Einschreiben o.ä.) und auf die Kostenaufschlüsselung und Rücküberweisung zu pochen?
Du kannst deine Forderung gern stellen, nachweislich, schriftlich (möglichst mit Einschreiben) und mit angemessener Fristsetzung ---- aber was wäre das Ergebnis?
Ich erkenne keinen Sinn im Einbehalt von 40,- von der monatl. Mietzahlung.
Will sie von deiner Kaution 860,- nun irgendwann 3 x50=120,- einbehalten? Vorsorglich für alle Fälle?

Hast du das Übergabeprotokoll vom Stud.-Werk? Steht dort, was zu reparieren sei und etwa 200-300,- Kosten verursache?
Darf man fragen, was für diese Summe repariert werden sollte?
Hatte deine Vermieterin die Zustimmung zur Untervermietung von ihrem Vermieter/Stud.-Wohnheim?
mW erlauben viele die Betreiber eine Untervermietung nur nach vorheriger Antragstellung und Zustimmung.

Was könnte sie dir antworten? zB:
-Ja, ich werde dir die Kaution schnellstmöglich überweisen.
-Welche Kostenaufschlüsselung meinst du denn?
-Mir liegt das *Reparaturkosten-Protokoll* meines Vermieters noch nicht vor.
-Wo und wann haben wir vereinbart, dass ich von deinen 3 Monatsmieten je 50,- einbehalten kann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111571 Beiträge, 38601x hilfreich)

Zitat (von Delta500):
dass sie mit ihr abgestimmt hatte, dass etwa 40€ von der Monatsmiete für spätere Reparaturkosten von der Vermieterin einbehalten werden (wären also 120€ p.P.).

Was gibt es abzustimmen?



Zitat (von Delta500):
Als ich dann Klärung forderte, was mit der einbehaltenen Miete ist, kam keine Reaktion mehr.

Nun, das ist verständlich ... es geht Dich rein gar nichts an.



Zitat (von Delta500):
Mir ist bewusst, dass die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution.

Da ist einem falsches bewusst ...
In der Regel hat die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Abrechnung über die Kaution, falls sie das kann.
Wenn sie jedoch noch selber auf Abrechnungen wartet, kann das auch länger dauern.
Je nach dem auf was für Abrechnungen sie wartet, kann sie jedoch nur einen angemessenen Anteil einbehalten.



Zitat (von Delta500):
Aber würde es Sinn machen, weiterhin Kontaktversuche zu unternehmen (per Mail, Einschreiben o.ä.) und auf die Kostenaufschlüsselung und Rücküberweisung zu pochen?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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