Unwirksame außerordentliche Kündigung aufgrund fehlender Verlängerungsfrist?

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwirksame außerordentliche Kündigung aufgrund fehlender Verlängerungsfrist?

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe und Expertise in einer Mietsituation. Ein Mieter hatte in der Vergangenheit wiederholt Mietschulden und zahlte die Miete regelmäßig verspätet. Nach zahlreichen Wiederholungen entschied sich der Vermieter ab November 2022 bis Februar 2023, jeden Monat schriftliche Mahnungen zu verschicken. Nachdem der Mieter insgesamt vier Mahnungen erhalten hatte, kündigte der Vermieter fristlos und gleichzeitig ordnungsgemäß.

Der Vermieter reichte daraufhin Klage vor Gericht ein und forderte die Räumung der Wohnung. Der Anwalt des Mieters antwortete und erklärte die außerordentliche Kündigung für unwirksam. Ich möchte gerne verstehen, was der Anwalt in seiner Antwort geschrieben hat.

Der Anwalt argumentiert, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, da im Mietvertrag die vereinbarte zweiwöchige Verlängerungsfrist nicht abbedungen wurde. Er geht davon aus, dass die Klage erst nach Ablauf dieser Zwei-Wochen-Frist gemäß §545 BGB eingereicht wurde. Zudem führt der Anwalt aus, dass der Vermieter seinen entgegenstehenden Willen zur Fortsetzung des Mietvertrags nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht hat. Diese Ausführungen erfolgen daher nur noch hilfsweise.

Im Mietvertrag steht jedoch unter dem Paragraph zur außerordentlichen Kündigung, dass "das Mietverhältnis nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet wird, wenn der Mieter nach Ablauf des Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fortsetzt."

Zusätzlich hat der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auch das stillschweigende Verlängern des Mietverhältnisses ausgeschlossen.

Der Vermieter hat die Klageschrift persönlich vor dem xx Datum im Briefkasten des Amtsgerichts eingeworfen.

Ich habe bisher noch nie von der Regelung "Ablauf der Zwei-Wochen-Frist gemäß §545 BGB" gehört. Kann mir jemand erklären, ob der Anwalt des Mieters recht hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge!

-- Editiert von User am 25. Mai 2023 10:32

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Ich habe bisher noch nie von der Regelung "Ablauf der Zwei-Wochen-Frist gemäß §545 BGB" gehört.

Macht nichts, aber steht so im Gesetz, von daher ist es nicht relevant ob man das wusste.



Zitat (von cowboy.P):
Kann mir jemand erklären, ob der Anwalt des Mieters recht hat?

Was konkret hat man denn an
Zitat:
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.

nicht verstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17146x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Im Mietvertrag steht jedoch unter dem Paragraph zur außerordentlichen Kündigung, dass "das Mietverhältnis nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet wird, wenn der Mieter nach Ablauf des Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fortsetzt."


Dann hat der Anwalt den Mietvertrag nicht richtig gelesen. Für den Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung nach § 545 BGB muss dieser Paragraf nicht ausdrücklich genannt werden.

In der Erwiderung an das Gericht auf das Schreiben des Anwaltes weist man dann darauf hin, dass der § 545 BGB sehr wohl ausgeschlossen wurde und wo das im Mietvertrag und im Kündigungsschreiben erfolgt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
In der Erwiderung an das Gericht auf das Schreiben des Anwaltes weist man dann darauf hin, dass der § 545 BGB sehr wohl ausgeschlossen wurde und wo das im Mietvertrag und im Kündigungsschreiben erfolgt ist.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich werde das so machen.

Ich frage mich jedoch, warum der gegnerische Anwalt diesen Ansatz verfolgt. In meiner Kündigung habe ich auch ausdrücklich angegeben: "Bitte beachten Sie, dass ich einer Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Dauer widerspreche und nicht wünsche." Zusätzlich habe ich Folgendes erwähnt: "Sollten Sie die Mietsache nicht fristgerecht herausgeben, werde ich eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen."

Der gegnerische Anwalt schreibt "Auch in anderer Weise hat der Kläger seinen entgegenstehenden Willen zur Fortsetzung des Mietvertrages nicht zum Ausdruck gebracht."

Ich sehe das anders. Auch wenn ich es im Mietvertrag nicht erwähnt hätte, habe ich eindeutig in meiner Kündigung den Paragraph § 545 BGB ausgeschlossen. Oder liege ich falsch ?

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17146x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Ich frage mich jedoch, warum der gegnerische Anwalt diesen Ansatz verfolgt.


Vielleicht fällst Du ja darauf rein.
Schließlich scheinst Du ja nicht anwaltlich vertreten zu sein.

Zitat (von cowboy.P):
Oder liege ich falsch ?


Nein, das sehe ich genauso.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Der Darstellung hier im Thread folgend scheint mir die Argumentation des Anwalts auch etwas fragwürdig. Ich mag aber nicht ausschließen, dass eine andere Argumenation zielführend wäre.

Darf ich fragen, was nach der fristlosen Kündigung passiert ist? Gibt es aktuell einen Mietrückstand oder wurde zumindest ab dann pünktlich und vollständig gezahlt? Ich gebe aber zu, dass das für die eigentliche Frage nach dieser Argumentation des Anwalts nicht relevant ist. Die Frage bezieht sich eher darauf, welche alternativen Argumenationslinien der Mieter aufbauen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Darstellung hier im Thread folgend scheint mir die Argumentation des Anwalts auch etwas fragwürdig. Ich mag aber nicht ausschließen, dass eine andere Argumenation zielführend wäre.

Darf ich fragen, was nach der fristlosen Kündigung passiert ist? Gibt es aktuell einen Mietrückstand oder wurde zumindest ab dann pünktlich und vollständig gezahlt? Ich gebe aber zu, dass das für die eigentliche Frage nach dieser Argumentation des Anwalts nicht relevant ist. Die Frage bezieht sich eher darauf, welche alternativen Argumenationslinien der Mieter aufbauen könnte.


Nach der fristlosen Kündigung durch den Vermieter hat der Mieter weiterhin die Miete nicht pünktlich bezahlt, abgesehen von der aktuellen Mietzahlung, die rechtzeitig und vollständig geleistet wurde. Es ist anzumerken, dass der Mieter zuvor mehrfach schriftlich wegen Zahlungsverzugs oder verspäteter Mietzahlungen abgemahnt wurde. Darüber hinaus hat der Mieter auch die Kaution nicht vollständig beglichen. Es gab bereits frühere Versuche, Lösungen zu finden, aber der Mieter hielt sich nur für kurze Zeit daran. Angesichts dieser Umstände hat der Vermieter seine Rechte wahrgenommen und den Mieter abgemahnt mehrmals, anschließend gekündigt und eine Klage eingereicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Selbst wenn die fristlose Kündigung nicht feuchten sollte, so dürfte die hilfsweise ordentliche Kündigung durchkommen. Wenn das alles so stimmt und belegt werden kann.

Darauf achten, dass diese regelmäßigen Zahlungsverzüge und das Thema mit der Kaution sowie der ganzen Abmahnungen, etc., auch an das Gericht gehen.

Häufig wird auf einen Vergleich gedrängt, lasse Dich daher gut beraten

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Selbst wenn die fristlose Kündigung nicht feuchten sollte, so dürfte die hilfsweise ordentliche Kündigung durchkommen. Wenn das alles so stimmt und belegt werden kann.

Darauf achten, dass diese regelmäßigen Zahlungsverzüge und das Thema mit der Kaution sowie der ganzen Abmahnungen, etc., auch an das Gericht gehen.

Häufig wird auf einen Vergleich gedrängt, lasse Dich daher gut beraten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Danke für die Präzisierung.

Eine Anmerkung von mir zum bisherigen Vorgehen des Vermieters: Ich finde es durchaus sympatisch, dass der Vermieter erstmal ohne Kündigung versucht hat, den Mieter auf Kurs zu bringen. Rein rechtlich sind diverse Schreiben und Mahnungen jedoch aus meiner Sicht kontraproduktiv. Für eine fristlose Kündigung muss das Festhalten an einer Kündigungsfrist unzumutbar sein. Warum soll genau jetzt der Vermieter noch nicht einmal 3 Monate Kündigungsfrist abwarten können, wenn er vorher monatelang die Zahlungsprobleme des Mieters ausgehalten hat? Mit einer solchen Argumentation hätte der Mieter vielleicht bessere Chancen als mit dem Verweis auf die stillschweigende Verlängerung, die eh nicht stattgefunden hat.

So ein bisschen in diese Richtung scheint aber auch der Anwalt zu denken, wenn er schreibt, der Vermieter hätte nicht erkennen lassen, dass es richtig ernst ist. So nach dem Motto "die Kündigung war ja nur wieder ein Schreiben von vielen, die alle ohne ernsthafte Folgen blieben". Ich sage nicht, dass die Argumentation klappen würde. Aber ich möchte nur darauf hinweisen, dass manchmal eine gewisse Stringenz auf Vermieterseite hilfreicher ist als viele halbherzige Versuche.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Darstellung hier im Thread folgend scheint mir die Argumentation des Anwalts auch etwas fragwürdig.

Ich gehe mal davon aus, das der Anwalt darauf hinaus möchte, das Gericht zu überzeugen, dass mit den "Wischi-Waschi-Formulierungen" des Vermieters bezüglich der Fortsetzung für den Mieter nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Fortsetzung nicht erfolgt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber ich möchte nur darauf hinweisen, dass manchmal eine gewisse Stringenz auf Vermieterseite hilfreicher ist als viele halbherzige Versuche.

Leider sind es immer die Netten und Vernünftigen Vermieter die dann unter der eigenen Nettigkeit und Vernunft zu leiden haben...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
So ein bisschen in diese Richtung scheint aber auch der Anwalt zu denken, wenn er schreibt, der Vermieter hätte nicht erkennen lassen, dass es richtig ernst ist. So nach dem Motto "die Kündigung war ja nur wieder ein Schreiben von vielen, die alle ohne ernsthafte Folgen blieben". Ich sage nicht, dass die Argumentation klappen würde. Aber ich möchte nur darauf hinweisen, dass manchmal eine gewisse Stringenz auf Vermieterseite hilfreicher ist als viele halbherzige Versuche.


ja vielleicht ist das die bessere Vorgehensweise.
Außerden beruft sich die gegnerische Seite auf § 574 BGB und meint das der Mieter an einen schweren Psychosomatose leidet. Deswegen seien die Kündigungen unwirksam.

Ich werde mich auf die suche nach einen Fachanwalt für Mietrecht machen.

-- Editiert von User am 28. Mai 2023 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Ich werde mich auf die suche nach einen Fachanwalt für Mietrecht machen.
Das ist ganz sicher besser. § 574 BGB ist im übrigen bei einer fristlosen Kündigung nicht anwendbar. Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist, hilft dem Mieter also auch keine Krankheit. Aber das sollte zügig mit einem Anwalt besprochen werden. Betonung liegt auf zügig. Wie schon geschrieben: Eine fristlose Kündigung verträgt sich meistens nicht mit wochenlangem Nichtstun des Vermieters.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte ein kurzes Update geben.

Die Klägerpartei hat einen Fachanwalt für Mietrecht hinzugezogen. Dieser Anwalt hat festgestellt, dass die Klausel mit der „Zwei-Wochen-Frist" Unsinn ist, da sie sowohl im Vertrag als auch in der Kündigung ausgeschlossen wurde. Die Klägerpartei hat daraufhin entschieden, das Gerichtsverfahren einzuleiten.

Der Rechtsstreit dreht sich um drei Punkte:

- Der Mieter hat seine Mieten nicht pünktlich gezahlt.
- Die Hälfte der Kaution wurde nicht geleistet.
- Es steht noch eine ausstehende Monatsmiete aus.

Zu Beginn des Prozesses versuchte der Richter, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Er wendete sich an die Beklagtenpartei und meinte dass die Kündigung ordnungsgemäß und rechtmäßig wäre wegen der unpünktlichen Mietzahlungen. Während der Verhandlung machte der Richter und der Kläger der Beklagtenpartei verschiedene Vorschläge und ging auch auf ihre Anliegen ein (z.B. 12 Monate Frist um auszuziehen). Allerdings lehnte die Beklagtenpartei alle Vorschläge ab. Der Richter zeigte sich darüber enttäuscht und erklärte die Vergleichsverhandlungen für gescheitert. Das Verfahren wurde somit eröffnet.

Daraufhin erweiterte die Beklagtenpartei den Prozess um den Vorwurf des Mietwuchers, da der Mieter angeblich zu viel Miete gezahlt habe und somit auch nichts mehr Schuldet (Miete, Kaution, etc.).

In den darauffolgenden Monaten wurden beide Parteien aufgefordert, dem Richter (zusätzliche) Beweise vorzulegen. Dabei wurde erneut deutlich, dass der Beklagte:

- seine Mieten nie rechtzeitig bezahlt hat (was auch bereits im Gerichtssaal angesprochen wurde),
- eine Monatsmiete schuldig geblieben ist,
- und die Hälfte der Kaution bis heute nicht beglichen hat.

Wegen der Kaution hat die Beklagtenpartei argumentierte, sie habe niemals eine Quittung über den bereits gezahlten Teil der Kaution erhalten und sehe sich deshalb im Recht, die weitere Zahlung der Kaution einzustellen. Der Kläger legte jedoch einen Beweis vor: ein Mahnungsschreiben, das dem Gericht vorgelegt wurde. Darin war exakt aufgeführt, wie viel der Mieter bereits gezahlt hatte und welcher Betrag der Kaution noch offen war. Um das Verfahren zu beschleunigen, entschied sich der Kläger zudem, eine neue Quittung auszustellen, die die bereits geleistete Hälfte der Kaution bestätigt.

Trotz der klaren Fakten steht ein Urteil des Gerichts bislang noch aus. Aufgrund eines Fehlers seitens des Gerichts hat sich der Prozess erheblich verzögert. Das Gericht hat sich dafür schriftlich entschuldigt und zugesichert, das Verfahren nun zügig abzuschließen. Dennoch sind seitdem erneut mehrere Monate vergangen.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Mein persönliches Fazit:

- Das Mietrecht wird in der Praxis leider nicht konsequent durchgesetzt.
- Anwälte der Gegenseite (allgemein gesprochen) agieren häufig nicht auf Grundlage des Mietrechts. Stattdessen entwickeln sie teils kreative Strategien, um die andere Partei zur Aufgabe zu bewegen oder ihr Angst zu machen.
- Es scheint manchmal sinnvoller, im Bereich Mietrecht ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen. Selbst wenn alle Fakten auf der eigenen Seite sind, ist der Ausgang eines Verfahrens in Deutschland keineswegs garantiert – weder im Sinne eines Sieges noch einer Niederlage.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Danke für das update.

Zitat (von cowboy.P):
Selbst wenn alle Fakten auf der eigenen Seite sind, ist der Ausgang eines Verfahrens in Deutschland keineswegs garantiert – weder im Sinne eines Sieges noch einer Niederlage.
Das ist nicht nur im Mietrecht nichts Neues. Vor Gericht und auf hoher See ist man grundsätzlich in ***Hand.
Es gibt allerdings meistens Rechtsmittel, die es erlauben, weitere Instanzen klären/entscheiden zu lassen---> wer ist Sieger/Verlierer.
Zitat (von cowboy.P):
Anwälte der Gegenseite (allgemein gesprochen) agieren häufig nicht auf Grundlage des Mietrechts. Stattdessen entwickeln sie teils kreative Strategien, um die andere Partei zur Aufgabe zu bewegen oder ihr Angst zu machen.
Wie viele Anwälte der Gegenseite hast du bisher genutzt, um das so verallgemeinernd bewerten zu können?
Was würde die Gegenseite behaupten, wenn dessen Anwalt im Sinne seiner Mandantschaft alle (zulässigen) Register zieht?

Ganz allgemein?
Gerichte sehen es ungern, wenn Vergleiche nicht angenommen werden.
Es ist immer ungewiss, wer nach so langer Zeit das Verfahren weiterzuführen bzw. zu beenden hat.
Vor allem, wie dieses Gericht dann ganz allgemein tickt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
- Das Mietrecht wird in der Praxis leider nicht konsequent durchgesetzt.

Richtig.
Das fängt schon damit an, das Vermieter monatelang sinnlose Mahnungen versenden, statt gleich durchzugreifen.



Zitat (von cowboy.P):
- Anwälte der Gegenseite (allgemein gesprochen) agieren häufig nicht auf Grundlage des Mietrechts. Stattdessen entwickeln sie teils kreative Strategien, um die andere Partei zur Aufgabe zu bewegen oder ihr Angst zu machen.

Genau das ist deren Job.
Der eigene Anwalt sollte genau so handeln, wenn es ihm denn geboten erscheint.



Zitat (von cowboy.P):
- Es scheint manchmal sinnvoller, im Bereich Mietrecht ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen.

Als juristischer Laie sollte man davon absehen.
Denn solche Anwälte wie der aktuelle Anwalt des Mieters wissen das auszunutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Das hier

Zitat (von cowboy.P):
Es scheint manchmal sinnvoller, im Bereich Mietrecht ohne Anwalt vor Gericht zu ziehen.
verstehe ich aber nicht. Ich weiß nicht, wie dein Anwalt agiert oder wie teuer er ist. In der Regel sollte aber ein Kläger vor Gericht mit Anwalt besser klarkommen als ohne.

Im übrigen entnehme ich dem Update, dass zumindest keine neuen Zahlungsausfälle hinzugekommen sind. Es ist natürlich unschön und sicherlich nicht korrekt, wenn sich das alles ewig zieht. Aber es gibt Fälle, die ich persönlich höher priorisieren würde. Dann nämlich, wenn gar keine Miete mehr gezahlt wird und mit jedem Tag der Schaden größer wird. Oder wenn auf Eigenbedarf gekündigt wurde und der Vermieter quasi auf gepackten Koffern sitzt. Bei dir scheinen hauptsächlich die Nerven beansprucht zu werden. Auch das ist nicht gut, gar keine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie viele Anwälte der Gegenseite hast du bisher genutzt, um das so verallgemeinernd bewerten zu können?
Was würde die Gegenseite behaupten, wenn dessen Anwalt im Sinne seiner Mandantschaft alle (zulässigen) Register zieht?

Das ist mein persönliches Fazit: Die Beweismittel und Fakten lagen vor und wurden dem Gericht vorgelegt. Nach den Grundsätzen des Mietrechts sollte es für das Gericht ein einfacher Fall sein, eine Entscheidung zu treffen. Wenn man jedoch bedenkt, dass auch mit einem Anwalt die Angelegenheit nicht schneller oder besser verlaufen ist, lautet mein Fazit: In mietrechtlichen Streitigkeiten, in denen ausreichend Beweise vorliegen, kann man durchaus ohne Anwalt vor Gericht gehen. So spart man sich die Anwaltskosten, zumal es selbst bei klaren Fakten keine Garantie gibt, dass das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt. (Ich rate das nicht jeden, denn man muss paar Sachen wissen)

Ein weiterer Tipp aus meiner Erfahrung: Emotionen zeigen. Auch wenn Emotionen im Gerichtssaal eigentlich keine Rolle spielen sollten – schließlich gibt es das Mietrecht –, sieht die Realität oft anders aus. Je besser man seine Emotionen „spielen" kann, desto größer sind die Chancen auf ein positives Ergebnis. Selbstverständlich kommt es hier auf den Richter an.

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig.
Das fängt schon damit an, das Vermieter monatelang sinnlose Mahnungen versenden, statt gleich durchzugreifen.

Richtig.
Erst wenn man durchgreift und volle Härte zeigt, wird das Mietrecht vor Gericht tatsächlich durchgesetzt. Am besten noch dem Richter deutlich machen, dass ich zügig und entschlossen gehandelt habe, und ihn auffordern, nun konsequent nach dem Mietrecht zu urteilen.

Zitat (von cauchy):
Im übrigen entnehme ich dem Update, dass zumindest keine neuen Zahlungsausfälle hinzugekommen sind. Es ist natürlich unschön und sicherlich nicht korrekt, wenn sich das alles ewig zieht. Aber es gibt Fälle, die ich persönlich höher priorisieren würde. Dann nämlich, wenn gar keine Miete mehr gezahlt wird und mit jedem Tag der Schaden größer wird. Oder wenn auf Eigenbedarf gekündigt wurde und der Vermieter quasi auf gepackten Koffern sitzt. Bei dir scheinen hauptsächlich die Nerven beansprucht zu werden. Auch das ist nicht gut, gar keine Frage.

Diese Denkweise ist fehlerhaft.
Wenn man so argumentiert, könnte man das gesamte Rechtssystem infrage stellen, denn es gibt immer Dinge, die vermeintlich eine höhere Priorität haben. Jeder Mensch bewertet Probleme unterschiedlich und setzt andere Schwerpunkte.

Meiner Logik nach sollten jedoch einfache Fälle zügig abgearbeitet werden.

Natürlich kann ich mich damit trösten und sagen, dass es noch schlimmer hätte kommen können – also sehe ich mich als Glückspilz. Und das tue ich auch. Aber wenn wir so denken, könnten wir das Rechtssystem gleich abschaffen. Warten wir einfach, bis die Situation unerträglich wird, und handeln erst dann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Meiner Logik nach sollten jedoch einfache Fälle zügig abgearbeitet werden.

Die chronisch unterbesetzte, technisch abgehängte und von der Politik systematisch kaputtgesparte Justiz ist ja seit jeher redlich bemüht, die beklagenswert kargen Ressourcen zu priorisieren.
Da gehen dann eilbedürftige Sachen regelmäßig vor die einfachen Fälle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Alles schwarz zu malen und gleich das ganze Rechtsystem in Frage zu stellen, erscheint mir dann doch arg übertrieben. Aber nun gut, das sind deine Empfindungen. Ich wünsche dir, dass dir in Zukunft eine weniger emotionelle Sicht auf die Dinge gelingt bzw. dass du dir zumindest nicht dein Vermieterdasein oder gar dein Leben davon vermiesen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Das ist mein persönliches Fazit:
Es ist dir nicht verboten, dein persönliches Fazit zu ziehen. Es macht hier auch nichts, dass du völlig falsch interpretierst und mit fehlerhafter Denkweise um dich wirfst. HIER geht das.

Mein Fazit: Wir sollten unser Rechtssystem nicht abschaffen, weder gleich noch irgendwann. Weder für Mietrecht noch für andere Rechtsgebiete.

Vor allem DU solltest dir andere Rechtssysteme anschauen, wo sogenanntes Einfaches zügig und schnell verhandelt, entschieden und vollstreckt wird.
Zur Auswahl einige Staaten, die *einfache, zügige* Rechtssysteme haben:
Afghanistan--Burundi--China--Iran--Myanmar--Russland--Türkei--bald USA

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von Anami):
bald USA

In den USA kann die Räumung ganz einfach sein.

Man geht mit den Dokumenten zum örtlichen Sheriff, macht mit dem einen Termin (oft geht es auch sofort).

Dann fährt man gemeinsam mit dem Sheriff zum Mieter und der Sheriff fragt den Mieter, ob er jetzt in diesem Augenblick das Grundstück verlässt. Ein "nein" ist dann übrigens regelmäßig die falsche Antwort ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cowboy.P
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mein Fazit: Wir sollten unser Rechtssystem nicht abschaffen, weder gleich noch irgendwann. Weder für Mietrecht noch für andere Rechtsgebiete.

Genau dieser Meinung bin ich ebenfalls. Im Gegenteil – man sollte das Rechtssystem stärken. Doch bevor das geschehen kann, muss man erkennen, dass es nicht reibungslos funktioniert, und akzeptieren, dass Kritik daran notwendig und berechtigt ist. Erst dann besteht die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen, denn nur durch konstruktive Kritik können Schwachstellen beseitigt werden.

Es mag für einige unangenehm sein, das zu hören, aber ich wiederhole es: Ein Rechtssystem, das auf schriftlichen Regeln und Gesetzen basiert, aber nicht denjenigen unterstützt oder belohnt, der sich bemüht, diese einzuhalten, ist schlichtweg mangelhaft.

Daher komme ich zu meinem persönlichen Fazit: Wenn das Gericht im Bereich des Mietrechts Entscheidungen trifft, die so wirken, als wären sie willkürlich wie bei einem Glücksspiel, sollte man (persönliche Meinung) über alternative Ansätze nachdenken.

Was ist das Ergebnis dieses Versagens? Der Mieter bekommt das Gefühl, dass er unabhängig von seinem Verhalten keine Konsequenzen zu befürchten hat. Das führt zu einem Teufelskreis: Vermieter entwickeln Angst und beginnen, bestimmte Gruppen zu meiden – sei es ausländische Mieter, ältere Menschen oder Familien mit Kindern. All das geschieht nur, weil das Mietrecht nicht konsequent durchgesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Doch bevor das geschehen kann,
Frage: Wer ist ---man--? Wer sollte unser Rechtssystem stärken?
Zitat (von cowboy.P):
denn nur durch konstruktive Kritik können Schwachstellen beseitigt werden.
Pfff. Du meinst, wenn du dich hier als vermutlicher Verlierer schlecht oder falsch oder zu spät oder noch immer nicht *verurteilt oder Sieger* bist und deinen Unmut hier in diesem Forum ablässt, dann könnten Schwachstellen beseitigt werden? Naivität kennt keine Grenzen und ich kann hier nur antworten:
1. Mach doch ne Petition
2. Das Land braucht Personal für alles nur erdenkliche.
Zitat (von cowboy.P):
ist schlichtweg mangelhaft.
Was für ein gereifter Käse, sorry. Und über welche Alternativen denkst du als Betroffener nach?

Ich befürchte, du hast bis heute nicht verstanden, dass du ganz falsch angefangen hast.
Es lag ganz eindeutig nicht am Rechtssystem.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cowboy.P):
Vermieter entwickeln Angst und beginnen, bestimmte Gruppen zu meiden – sei es ausländische Mieter, ältere Menschen oder Familien mit Kindern

Solche Vermiter brauchen keine Juristen. Auch kein Rechtssystem.
Die brauchen Psychologen.

Zitat (von cowboy.P):
Ein Rechtssystem, das auf schriftlichen Regeln und Gesetzen basiert, aber nicht denjenigen unterstützt oder belohnt, der sich bemüht, diese einzuhalten, ist schlichtweg mangelhaft.

Aha. Also soll das eher wie bei YouTube und facebook werden. Mit Likes und so?

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.734 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.342 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen