Guten Tag,
ich habe im Januar'22 ein TV-Gerät bei einem örtlichen Händler gekauft. Leider ist das Gerät seit 4 Wochen defekt, lässt sich nicht mehr einschalten.
Ich habe den Händler kontaktiert und diese hat mir mitgeteilt, daß ihn das nichts angeht, da der Hersteller eine Garantie anbietet. Nun habe ich vor 4 Wochen beim Hersteller das Problem geschildert bzw. gemeldet und nach mehrmaligem Nachhacken immer noch keine Terminvereinbarung für einen Servicetechniker erhalten.
Wie soll ich nun vorgehen? Ist der Händler im Bezug der Mängelhaftung mein Ansprechpartner? Oder hat er mit seiner Behauptung recht "Ihn geht das nichts an" ?
Mein Ziel ist eine schnellstmögliche Instandsetzung.
Danke vorab.
VG, Thomas
Mängelhaftung? Händler lehnt Unterstützung ab.
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 11:49
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
Mängelhaftung? Händler lehnt Unterstützung ab.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2023 | 12:01
Von
Status: Richter (8363 Beiträge, 4026x hilfreich)
Hallo,
Das stimmt zwar nichts, bringt dich aber trotzdem nicht weiter.Zitat:daß ihn das nichts angeht, da der Hersteller eine Garantie anbietet.
Der Händler muss sich um die Sachmängelhaftung kümmern, dass stimmt soweit. Allerdings ist der Kauf nun schon so lange her, dass DU beweisen müsstest, dass der Mangel schon bei Übergabe an dich vorhanden war. Selbiges dürfte dir jedoch nicht möglich sein.
Du kannst natürlich versuchen was über die Garantie zu erreichen, dabei solltest du aber bedenken, dass die Garantie etwas FREIWILLIGES vom Hersteller ist...
#2
Antwort vom 26. Mai 2023 | 01:50
Von
Status: Unbeschreiblich (111158 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatIst der Händler im Bezug der Mängelhaftung mein Ansprechpartner? :
Selbstverständlich.
Allerdings müsste man erst mal nachweisen, das hier ein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt. Da hier der Käufer die Beweislast trägt, könnte das schlicht unwirtschaftlich sein
ZitatOder hat er mit seiner Behauptung recht "Ihn geht das nichts an" ? :
Da man sich für die Garantie entschieden hat, hat er damit recht. Da muss er rein gar nichts machen, es sei denn die Garantiebedingungen besagen was anderes.
ZitatWie soll ich nun vorgehen? :
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese Fakten, können wir sinnvoll weiterdiskutieren.
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