Mängelhaftung? Händler lehnt Unterstützung ab.

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)
Mängelhaftung? Händler lehnt Unterstützung ab.

Guten Tag,

ich habe im Januar'22 ein TV-Gerät bei einem örtlichen Händler gekauft. Leider ist das Gerät seit 4 Wochen defekt, lässt sich nicht mehr einschalten.

Ich habe den Händler kontaktiert und diese hat mir mitgeteilt, daß ihn das nichts angeht, da der Hersteller eine Garantie anbietet. Nun habe ich vor 4 Wochen beim Hersteller das Problem geschildert bzw. gemeldet und nach mehrmaligem Nachhacken immer noch keine Terminvereinbarung für einen Servicetechniker erhalten.

Wie soll ich nun vorgehen? Ist der Händler im Bezug der Mängelhaftung mein Ansprechpartner? Oder hat er mit seiner Behauptung recht "Ihn geht das nichts an" ?

Mein Ziel ist eine schnellstmögliche Instandsetzung.

Danke vorab.

VG, Thomas

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
daß ihn das nichts angeht, da der Hersteller eine Garantie anbietet.
Das stimmt zwar nichts, bringt dich aber trotzdem nicht weiter.

Der Händler muss sich um die Sachmängelhaftung kümmern, dass stimmt soweit. Allerdings ist der Kauf nun schon so lange her, dass DU beweisen müsstest, dass der Mangel schon bei Übergabe an dich vorhanden war. Selbiges dürfte dir jedoch nicht möglich sein.

Du kannst natürlich versuchen was über die Garantie zu erreichen, dabei solltest du aber bedenken, dass die Garantie etwas FREIWILLIGES vom Hersteller ist...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rodnoc):
Ist der Händler im Bezug der Mängelhaftung mein Ansprechpartner?

Selbstverständlich.
Allerdings müsste man erst mal nachweisen, das hier ein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt. Da hier der Käufer die Beweislast trägt, könnte das schlicht unwirtschaftlich sein



Zitat (von rodnoc):
Oder hat er mit seiner Behauptung recht "Ihn geht das nichts an" ?

Da man sich für die Garantie entschieden hat, hat er damit recht. Da muss er rein gar nichts machen, es sei denn die Garantiebedingungen besagen was anderes.



Zitat (von rodnoc):
Wie soll ich nun vorgehen?

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese Fakten, können wir sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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