Hallo,
folgender Sachverhalt kurz und leicht abgewandelt dargestellt. Ich bin das Opfer in der Sache.
Der Täter, ein ehemaliger Freund, hat mich hintergangen. Es gab verschiedene Zivilverfahren.
-In 2 unterschiedlichen Zivilverfahren trug er unwahr vor = versuchter Prozessbetrug
-in 2 eidesstattlichen Erklärungen trug er unwahr vor
-es gab in einem Verfahren einen vergleich, bei dem er relevante Tatsachen verschwieg, also arglistige Töuschung.
In jedem Verfahren ging es um je über 200.000€ Streitwert.
Vorstrafen sind mir nicht bekannt, es gab keine Reue.
Ich habe alles angezeigt. Welches Strafmaß ist realistisch?
Strafmaß versuchter Prozessbetrug
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 13:59
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß versuchter Prozessbetrug
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (111463 Beiträge, 38591x hilfreich)
ZitatWelches Strafmaß ist realistisch? :
In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
#2
Antwort vom 26. Mai 2023 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (31784 Beiträge, 16901x hilfreich)
Was wurde denn aus der Unterschlagungsanzeige vor 2 Jahren, wo laut Ihrem Anwalt eine mehrjährige Haft im Raum stand? https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafanzeige-Unterschlagung-__f590816.html
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#3
Antwort vom 26. Mai 2023 | 23:31
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Fuchs lange Geschichte. Letztlich ist das quasi der selbe Fall und die Anzeige bei der Polizei wurde vor paar Monaten um die hier genannten Punkte erweitert.
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