Hallo,
Ich habe einen seltenen Oldtimer, den ich für gut 1,5 mio € verkaufen könnte.
Habe einen Interessenten, der eine Wohnung besitzt, die mir zusagt. Wenn wir nun tauschen, wie verhält es sich mit der Steuer.
Das was ich im Internet auf Anhieb gefunden habe, war mir nicht eindeutig genug.
Danke
Tauschgeschäft seltener Oldtimer gegen Haus
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 14:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tauschgeschäft seltener Oldtimer gegen Haus
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#1
Antwort vom 25. Mai 2023 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1839 Beiträge, 1099x hilfreich)
Eine bestimmte oder alle?Zitat...wie verhält es sich mit der Steuer. :
#2
Antwort vom 25. Mai 2023 | 14:54
Von
Status: Philosoph (13088 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo,
grundsätzlich muss man die Geschäfte trennen, es ist steuerlich kein Unterschied, ob man etwas verkauft und mit diesem Geld dann etwas anderes kauft, oder ob man direkt tauscht.
Davon ausgehend, dass sowohl Oldtimer als auch Wohnung im Privatbesitz sind, können imho folgende Steuern anfallen:
Grunderwerbsteuer (die fällt sicher an sicher)
Spekulationssteuer (falls der Oldtimer kürzer als 1 Jahr in deinem Besitz war)
Spekulationssteuer (falls die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz des anderen war, und er sie nicht zuletzt selbst bewohnt hat)
Stefan
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#3
Antwort vom 25. Mai 2023 | 17:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
grundsätzlich muss man die Geschäfte trennen, es ist steuerlich kein Unterschied, ob man etwas verkauft und mit diesem Geld dann etwas anderes kauft, oder ob man direkt tauscht.
Davon ausgehend, dass sowohl Oldtimer als auch Wohnung im Privatbesitz sind, können imho folgende Steuern anfallen:
Grunderwerbsteuer (die fällt sicher an sicher)
Spekulationssteuer (falls der Oldtimer kürzer als 1 Jahr in deinem Besitz war)
Spekulationssteuer (falls die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz des anderen war, und er sie nicht zuletzt selbst bewohnt hat)
Stefan
Mit der Wohnung muss ich nachfragen, ich habe mein Auto schon ewig.
Also alles was ich länger als 1 Jahr halte ist nicht einkommensteuerrechtlich über § 2 Abs. 1 EStG steuerbar?
Sprich wenn ich vor 30 Jahren eine Rolex für 30k gekauft habe und diese nun für 300k € verkaufe, ist dies steuerfrei?
Man beachte, ich mache dies nicht gewerblich, es sind Einzelstücke.
#4
Antwort vom 25. Mai 2023 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (45425 Beiträge, 16161x hilfreich)
ZitatAlso alles was ich länger als 1 Jahr halte ist nicht einkommensteuerrechtlich über § 2 Abs. 1 EStG steuerbar? :
Es muss sich um Privatvermögen handeln und es gibt Ausnahmen wie z.B. Immobilien.
Ein Oldtimer im Privatvermögen kann jedoch nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
ZitatSprich wenn ich vor 30 Jahren eine Rolex für 30k gekauft habe und diese nun für 300k € verkaufe, ist dies steuerfrei? :
Ja
#5
Antwort vom 25. Mai 2023 | 20:58
Von
Status: Philosoph (13088 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo;
Die Steuer müsste dann aber der Verkäufer zahlen (ich hatte das nur erwähnt um es komplett zu machen).Zitat:Mit der Wohnung muss ich nachfragen,
Natürlich.Zitat:Sprich wenn ich vor 30 Jahren eine Rolex für 30k gekauft habe und diese nun für 300k € verkaufe, ist dies steuerfrei?
Bei der Rolex könnte man sogar noch über das eine Jahr diskutieren. Für manche ist das ja eine ganz normale Uhr für den Alltag, und dann wäre es gar nicht steuerbar. Ebenso könnte es bei einem Oldtimer sein, je nach Einzelfall halt.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Verkauf ist bei dir einkommensteuerfrei. Und für den Kauf der Immobilie muss Grunderwerbsteuer gezahlt werden, auch wenn gar nicht mit Geld bezahlt wird.
Übrigens sind mir solche Tauschgeschäfte immer etwas suspekt, gerade wenn es um viel Geld geht (auf dem Trödelmarkt das eine gegen das andere Tauschen kann man aber machen).
Meist ist es dabei so, dass eine Seite ein ziemlich schlechtes Geschäft macht. Und/oder später auch die Mängel gegeneinander aufgewogen werden, und sowas juristisch aufzuarbeiten ist dann eine Klage².
Aber es gibt sicher auch positive Beispiele.
Stefan
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