Ausweisen von Nebenleistungen in Rechnungen

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausweisen von Nebenleistungen in Rechnungen

Hallo!
Bekanntlich unterliegt die Nebenleistung demselben Umsatzsteuersatz wie die Hauptleistung. Meine Frage ist, ob dies irgendwie in der Rechnung kenntlich gemacht werden muss? Also, ob man etwa die jeweiligen Rechnungsposten entsprechend kennzeichnen bzw. zuordnen müsste?
Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von perikarp):
Also, ob man etwa die jeweiligen Rechnungsposten entsprechend kennzeichnen bzw. zuordnen müsste?

Eine Zuordnung sollte bei verschiedenen Steuersätzen erfolgen.
Zudem ist die handelsübliche Bezeichnung zu benennen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei verschiedenen Steuersätzen ist es natürlich klar, dass man das unterschiedlich ausweisen muss. Bei solchen Nebenleistungen, die so eindeutig sind, wie etwa Lieferkosten zu einer Bestellung, muss das ja nicht als Nebenleistung gekennzeichnet werden.

Aber was ist mit solche Fällen, wie etwa einen Illustratorin stellt die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Bild als Hauptleistung in Rechnung und die Arbeitszeit als Nebenleistung. Beide Posten würden ja dem verminderten Steuersatz von 7% unterliegen. Aber müsste das irgendwie entsprechend gekennzeichnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von perikarp):
Bekanntlich unterliegt die Nebenleistung demselben Umsatzsteuersatz wie die Hauptleistung. Meine Frage ist, ob dies irgendwie in der Rechnung kenntlich gemacht werden muss? Also, ob man etwa die jeweiligen Rechnungsposten entsprechend kennzeichnen bzw. zuordnen müsste?

Nein. Wieso sollte man das auch tun?

Die Rechnung muss die Leistung/Waren ausreichend detailliert aufführen, und die USt, die auf den jeweiligen Rechnungsbetrag erhoben wird.
Wenn wir hier Nebenleistungen der Hauptleistung folgen, haben die logischerweise alle den selben USt-Satz...

Was sollte da extra ausgewiesen werden?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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