Hallo zusammen,
eine Ehepaar führt ein Gemeinschaftskonto. Von diesem Konto sollen zwei Schenkungen in Höhe von jeweils 100.000 Euro an die jeweiligen Eltern getätigt werden.
Nun liegt der Freibetrag für Eltern ja bei 100.000 Euro (also Kind zu Eltern), für Nicht-Verwandte aber nur bei 20.000 Euro (also Ehepartner an die Schwiegereltern). Daher ist es wichtig, dass die Schenkung in voller Höhe vom jeweiligen Kind ausgeht und nicht „über Kreuz".
Wie kann das bei einem Gemeinschaftskonto sichergestellt werden? Genügt ein Hinweis im Überweisungstext oder eine schriftliche Notiz?
Besten Dank
Zuordnung Schenkung bei Gemeinschaftskonto
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuordnung Schenkung bei Gemeinschaftskonto
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#1
Antwort vom 25. Mai 2023 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (45425 Beiträge, 16161x hilfreich)
ZitatNun liegt der Freibetrag für Eltern ja bei 100.000 Euro (also Kind zu Eltern), :
Nein, der Freibetrag beträgt 20.000€.
ZitatDaher ist es wichtig, dass die Schenkung in voller Höhe vom jeweiligen Kind ausgeht und nicht „über Kreuz". :
Darauf kommt es daher nicht an, im Gegenteil:
Jeder Ehegatte kann an jeden Elterteil je 20.000€ steuerfrei schenken, so dass es bei Schenkungen "über Kreuz" möglich ist je 80.000€ pro Elternehepaar zu schenken.
#2
Antwort vom 25. Mai 2023 | 21:45
Von
Status: Philosoph (13088 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo,
die Freibeträge hat hh ja schon richtig gestellt. Mein weiterer Text nur grundsätzlich.
Ich würde in einem solchen Fall mit mehreren Schenkungen das Ganze gem. §30 ErbStG anzeigen (die Fachwelt streitet darüber, ob und ab welcher Summe das wirklich Pflicht ist, schaden kann es aber selten).Zitat:Genügt ein Hinweis im Überweisungstext oder eine schriftliche Notiz?
Und zur Sicherheit auch den Überweisungstext unmissverständlich formulieren.
Außerdem sollte sichergestellt werden, dass es sich jeweils wirklich um Gemeinschaftskonten handelt (bei so manchem Ehepaar ist nur einer Kontoinhaber, und der andere hat eine Vollmacht, funktioniert auch, könnte bei besagter Schenkung aber negativ sein).
Stefan
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