Zuordnung Schenkung bei Gemeinschaftskonto

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
hugo1123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuordnung Schenkung bei Gemeinschaftskonto

Hallo zusammen,

eine Ehepaar führt ein Gemeinschaftskonto. Von diesem Konto sollen zwei Schenkungen in Höhe von jeweils 100.000 Euro an die jeweiligen Eltern getätigt werden.

Nun liegt der Freibetrag für Eltern ja bei 100.000 Euro (also Kind zu Eltern), für Nicht-Verwandte aber nur bei 20.000 Euro (also Ehepartner an die Schwiegereltern). Daher ist es wichtig, dass die Schenkung in voller Höhe vom jeweiligen Kind ausgeht und nicht „über Kreuz".

Wie kann das bei einem Gemeinschaftskonto sichergestellt werden? Genügt ein Hinweis im Überweisungstext oder eine schriftliche Notiz?

Besten Dank :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von hugo1123):
Nun liegt der Freibetrag für Eltern ja bei 100.000 Euro (also Kind zu Eltern),


Nein, der Freibetrag beträgt 20.000€.

Zitat (von hugo1123):
Daher ist es wichtig, dass die Schenkung in voller Höhe vom jeweiligen Kind ausgeht und nicht „über Kreuz".


Darauf kommt es daher nicht an, im Gegenteil:
Jeder Ehegatte kann an jeden Elterteil je 20.000€ steuerfrei schenken, so dass es bei Schenkungen "über Kreuz" möglich ist je 80.000€ pro Elternehepaar zu schenken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Freibeträge hat hh ja schon richtig gestellt. Mein weiterer Text nur grundsätzlich.

Zitat:
Genügt ein Hinweis im Überweisungstext oder eine schriftliche Notiz?
Ich würde in einem solchen Fall mit mehreren Schenkungen das Ganze gem. §30 ErbStG anzeigen (die Fachwelt streitet darüber, ob und ab welcher Summe das wirklich Pflicht ist, schaden kann es aber selten).
Und zur Sicherheit auch den Überweisungstext unmissverständlich formulieren.

Außerdem sollte sichergestellt werden, dass es sich jeweils wirklich um Gemeinschaftskonten handelt (bei so manchem Ehepaar ist nur einer Kontoinhaber, und der andere hat eine Vollmacht, funktioniert auch, könnte bei besagter Schenkung aber negativ sein).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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