Kleinunternehmerin bleiben oder auf Freiberuflerin wechseln?

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
love-music
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerin bleiben oder auf Freiberuflerin wechseln?

Einen wunderschönen guten Abend!

Mein Mann und ich sind neben unseren Hauptjobs Musiker. Er hatte schon immer ein freiberufliches Gewerbe und ich war bisher als Kleinunternehmerin gelistet.

Meine Solo-Jobs gingen bisher immer auf meine Verträge - sind wir zusammen in der Band aufgetreten stellte ich ihm wie auch die anderen Musiker bisher immer eine Rechnung.

Nun haben wir aber die Situation, dass mein Mann krankheitsbedingt für längere Zeit ausfällt (sowohl in seinem Hauptjob, als auch in der Band) und Krankengeld bezieht.
Das heißt, ich werde die Leitung der Band übernehmen und für die anstehenden Jobs die Rechnungen schreiben und auch die Musiker bezahlen.
Die Verträge sind bisher mit meinem Mann abgeschlossen, der bis dato die Band geleitet hat. Hier steht in den Verträgen generell der Betrag zzgl. 7% Mwst.
Wenn die die Rechnung nun als Kleinunternehmerin stelle, kann ich ja keine Mwst. mit auf die Rechnung schreiben -meine Musiker werden mir diese aber weiterberechnen.
Nun überlege ich, was die beste Lösung wäre - ob sich ein Wechsel von der Kleinunternehmerin auf die Freiberuflerin lohnt oder ob es einen Weg gibt, Kleinunternehmerin zu bleiben und trotzdem nicht drauf zu zahlen. Hat jemand von euch einen Tipp?

Vielen Dank und einen schönen Abend




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von love-music):
freiberufliches Gewerbe

Widerspruch. :)

Zitat (von love-music):
ob es einen Weg gibt, Kleinunternehmerin zu bleiben und trotzdem nicht drauf zu zahlen.

Wenn der Vorjahresumsatz 22.000 Euro nicht überstieg.

Zitat (von love-music):
was die beste Lösung wäre

Das kann hier niemand beurteilen, ohne genaue Zahlen zu kennen.
Verzichten Sie auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung, bindet Sie das mindestens fünf Jahre.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
love-music
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zitat (von Cybert.):
Widerspruch.
- ist mein zweiter Vorname ;-)

Genaue Zahlen - es geht in diesem Jahr um ca. 10 Veranstaltungen für die ich als neue Bandleiterin die Rechnung schreiben würde. Dazu kommen meine Solo-Jobs, ca 20.
Nach Abzug der Gagen für die anderen Musiker sollte ich in diesem Jahr bei ca. 15.000 € stehen -
ich bin also noch deutlich unter den 22.000.

Jedoch stelle ich mir die Frage: wenn ich die Rechnungen an meine Kunden ohne Mwst. stelle, und meine Musiker stellen mir eine Rechnung mit Mwst. - heißt das doch, dass ich jedesmal drauf zahle?

Sorry für diejenigen die sich da echt gut auskennen und über meine Unwissenheit den Kopf schütteln -
vielleicht könnt ihr mir ja die Erleuchtung bringen :-)





-- Editiert von User am 25. Mai 2023 22:39

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#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von love-music):
Nach Abzug der Gagen für die anderen Musiker sollte ich in diesem Jahr bei ca. 15.000 € stehen


So funktioniert das aber nicht. Die 22.000 € sind eine UMSATZgrenze, da kannst Du keine Betriebsausgaben abziehen um unter der Grenze zu bleiben.

-- Editiert von User am 25. Mai 2023 22:44

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#4
 Von 
love-music
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
So funktioniert das aber nicht. Die 22.000 € sind eine UMSATZgrenze, da kannst Du keine Betriebsausgaben abziehen um unter der Grenze zu bleiben.


Okay - also habe ich sowieso keine Wahl. Das war mir nicht klar - vielen Dank für die Aufklärung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Gagen der anderen Musiker dürfen Sie nicht einfach abziehen. Diese Einnahmen, die Sie vom Veranstalter erhalte, gehören zu Ihrem Umsatz, auch wenn Sie davon dann noch die anderen bezahlen.

Wenn Sie ein Produkt verkaufen würden, könnten Sie auch nicht 30.000 € umsetzen und dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, weil Sie gleichzeitig einen Wareneinsatz von 15.000 € hatten und deshalb am Ende nur 15.000 € „stehen", also bei Ihnen verbleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von love-music):
Mein Mann und ich sind neben unseren Hauptjobs Musiker. Er hatte schon immer ein freiberufliches Gewerbe und ich war bisher als Kleinunternehmerin gelistet.

"Kleinunternehmer" ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und hat mit "gewerblich" oder "freiberuflich" überhaupt nichts zu tun.

Ein "freiberufliches Gewerbe" gibt es nicht - es gibt entweder Gewerbe oder Freiberuflichkeit (oder Landwirtschaft). Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sind Kleinunternehmer, wenn sie nicht mehr als 22.000 € Umsatz im Jahr machen, für sie gilt dann die "Kleinunternehmer-Regelung" des §19 UStG (Befreiung von der Umsatzsteuer) - es sei denn, sie optieren für die Veranlagung zur Umsatzsteuer.

Zitat:
Die Verträge sind bisher mit meinem Mann abgeschlossen, der bis dato die Band geleitet hat. Hier steht in den Verträgen generell der Betrag zzgl. 7% Mwst.

Die hoffentlich auch abgeführt werden...
Zitat:
Wenn die die Rechnung nun als Kleinunternehmerin stelle, kann ich ja keine Mwst. mit auf die Rechnung schreiben

Ja - das wäre unzulässig.
Zitat:
-meine Musiker werden mir diese aber weiterberechnen.

Wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind... Es wäre dann unter Umständen sinnvoll, selbst auch zur Veranlagung zur Umsatzsteuer zu optieren. Aber das bespricht man sinnvollerweise für den konkreten Einzelfall mit einem Steuerberater.
Zitat:
Nun überlege ich, was die beste Lösung wäre - ob sich ein Wechsel von der Kleinunternehmerin auf die Freiberuflerin lohnt oder ob es einen Weg gibt, Kleinunternehmerin zu bleiben und trotzdem nicht drauf zu zahlen. Hat jemand von euch einen Tipp?

Siehe oben. Hier werden die elementaren Regelungen noch nicht wirklich verstanden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
love-music
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,


Zitat (von eh1960):
Die hoffentlich auch abgeführt werden...
-
Selbstverständlich, wieso sollten wir das nicht tun?

Mir ist es wichtig, dass beim aktuellen Bandleader- und Hauptrechnungsträger-Wechsel alles korrekt abläuft, sonst hätte ich die Frage hier nicht gestellt.

Zitat (von eh1960):
Wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind... Es wäre dann unter Umständen sinnvoll, selbst auch zur Veranlagung zur Umsatzsteuer zu optieren. Aber das bespricht man sinnvollerweise für den konkreten Einzelfall mit einem Steuerberater.


Das ist jetzt unser nächster Schritt. Ich wollte mich nur einmal im Vorfeld etwas schlauer machen.

Danke für die Rückmeldung.

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